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Verfasst am: 24.09.08, 12:45 Titel: Verspätete Zahlungen durch Amtsgericht.
Fam.A verkauft sein Haus an Fam. B, im kaufvertrag steht das die Zahlungen am Datum X fällig sind. Aber das Amtsgericht braucht durch erhöhtes Arbeitsaufkommen länger für die Grundbucheintragungen, ca. 6 wochen. Wodurch Fam.A nicht rechtzeitig ihren Kredit bezahlen kann und Zinsen über diese 6 Wochen bezahlen muss.
Kommt nur der Käufer dafür auf ? Sollte der Notar nicht warten mit das Datum bis es mit der Eintragung klar geht?
Fam. A hat Fam. B auch erlaubt 2 Tagen vor dem Datum x ins Haus zu ziehen, wodurch die Mietfrei wohnen konnten. Kann man hier nachträglich Miete verlangen?
Es zählt der Termin der Zahlung wie vereinbart. Es ist nicht Angelegenheit des Verkäufers, wenn der Käufer kein Geld hat. Eventuell können Bedingungen zur Zahlung im Vertrag stehen, wie z. B. frühestens mit Grundbucheintragung ö. ä..
Auch können Zinsen gegenüber dem Verkäufer anfallen, wenn dies im Vertrag für verspätete Zahlung vereinbart worden ist.
An wen zahlt B Zinsen, an die Bank, für die Bereitstellung des Kredits oder an den Verkäufer.
Die kostenlose Überlassung könnte auch eine Leihe sein. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.)
Verfasst am: 24.09.08, 22:17 Titel: Re: Verspätete Zahlungen durch Amtsgericht.
konijn hat folgendes geschrieben::
Fam.A verkauft sein Haus an Fam. B, im kaufvertrag steht das die Zahlungen am Datum X fällig sind. Aber das Amtsgericht braucht durch erhöhtes Arbeitsaufkommen länger für die Grundbucheintragungen, ca. 6 wochen. Wodurch Fam.A nicht rechtzeitig ihren Kredit bezahlen kann und Zinsen über diese 6 Wochen bezahlen muss.
Kommt nur der Käufer dafür auf ? Sollte der Notar nicht warten mit das Datum bis es mit der Eintragung klar geht?
Fam. A hat Fam. B auch erlaubt 2 Tagen vor dem Datum x ins Haus zu ziehen, wodurch die Mietfrei wohnen konnten. Kann man hier nachträglich Miete verlangen?
Es kommt darauf an, was im Kaufvertrag steht. Da dies hier nicht beschrieben ist, kann keine klare Antwort gegeben werden.
Der Vertragstext "dass die Zahlungen am Datum X fällig sind" wäre unüblich. Richtig wäre: .....fällig KOMMA voraugesetzt, daß bis dahin folgende Voraussetzungen vorliegen:
1.) Auflassungsvormerkung
2.) Lastenfreistellung
Meines Wissens stellt kein Notar den Kaufpreis fällig, ohne daß die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, oder aber der Kaufpreis über Notaranderkonto abgewickelt wird.
Wenn der Kaufpreis aus genannten Gründen noch nicht fällig ist, können auch keine Zinsen (Verzugszinsen) verlangt werden.
Der Besitzübergang (Schlüsselübergabe) setzt normalerweise die Kaufpreiszahlung voraus. Man kann aber auch den Besitzübergang unabhängig von der Kaufpreiszahlung vereinbaren. Damit gibt man dem Käufer den Nutzen - und zwar unentgeltlich, falls keine anderslautende Regelung getroffen ist.
Ihre Frage kann am besten der Notar beantworten, der den Kaufvertrag beurkundet hat.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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