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Ich hab zwar mit dem Jurastudium nicht viel am Hut, aber dass ein Auslandsaufenthalt vorgeschrieben ist, wäre mir neu.
Edit: Wenn auch eine Idee zu langsam... _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Wie viele Auslandssemester beim Freischuss nicht berechnet werden hängt aber auch von den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen ab... Hier in Nds. kann man sich nämlich glaube ich nur ein Semester anrechnen lassen...
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 25.09.08, 08:55 Titel:
ThoT hat folgendes geschrieben::
Wie viele Auslandssemester beim Freischuss nicht berechnet werden hängt aber auch von den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen ab... Hier in Nds. kann man sich nämlich glaube ich nur ein Semester anrechnen lassen...
du kennst wohl eure NJAVO und deren § 17 nicht...
"Bei der Berechnung der Studienzeit für (...) den Freiversuch (§ 18 NJAG) bleiben unberücksichtigt: (...) 2. von einem rechtswissenschaftlichen Studium des ausländischen
Rechts a) bis zu drei Auslandssemester, soweit ein Studienerfolg nachgewiesen wird, (...)"
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