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Auslandssemester beim jurastudium

 
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schwarzer Engel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 15:32    Titel: Auslandssemester beim jurastudium Antworten mit Zitat

Hallo,

wollte mal anfragen ob man bei einem Jurastudium ein Auslandssemester absolvieren muss?
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showbee
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Für Studiengänge mit Studienziel Staatsexamen: Nein! Einfach mal JAG der Länder lesen.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.
Ich hab zwar mit dem Jurastudium nicht viel am Hut, aber dass ein Auslandsaufenthalt vorgeschrieben ist, wäre mir neu.

Edit: Wenn auch eine Idee zu langsam...
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 18:06    Titel: Re: Auslandssemester beim jurastudium Antworten mit Zitat

schwarzer Engel hat folgendes geschrieben::

wollte mal anfragen ob man bei einem Jurastudium ein Auslandssemester absolvieren muss?

Vorgeschrieben ist es nicht, es wird aber gerne gesehen. Beim Freischuss bleiben zwei Auslandssemester unberechnet.
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schwarzer Engel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, vielen Dank Smilie
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ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wie viele Auslandssemester beim Freischuss nicht berechnet werden hängt aber auch von den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen ab... Hier in Nds. kann man sich nämlich glaube ich nur ein Semester anrechnen lassen...
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showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

ThoT hat folgendes geschrieben::
Wie viele Auslandssemester beim Freischuss nicht berechnet werden hängt aber auch von den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen ab... Hier in Nds. kann man sich nämlich glaube ich nur ein Semester anrechnen lassen...


du kennst wohl eure NJAVO und deren § 17 nicht...

"Bei der Berechnung der Studienzeit für (...) den Freiversuch (§ 18 NJAG) bleiben unberücksichtigt: (...) 2. von einem rechtswissenschaftlichen Studium des ausländischen
Rechts a) bis zu drei Auslandssemester, soweit ein Studienerfolg nachgewiesen wird, (...)"
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ThoT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt.
Aber ob es nun 1 oder 3 Semester sind - es sind jedenfalls nicht 2. Lachen
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