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Hallo Muss ich zahlen!

 
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Blakedaking
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Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 10:56    Titel: Hallo Muss ich zahlen! Antworten mit Zitat

Hallo Liebe leute mir ist folgendes vorgefallen.Ich war auf meiner Arbeit in meinen Ausbildungsbetrieb (wir sind 16 azubis). Wir sitzen alle in einem Büro mit 16 Rechnern.
Ein Kollege Brauchte meine hilfe ich bin zu ihn gegangen wollte ihn helfen doch dabei (auf den weg zu ihm. Hatte jemand eine externe Festplatte an seinen rechner und das Kabel war aber von einem tisch zum anderen gespannt weil er die kabel nciht richtig gelegt hat sa dan ungefähr so aus.Dazwichen Befindet sichd er gang wo man da hin kommt.Der Strich soll das gespannte kabel zeigen es war auf den Boden gespannt gut jedenfalls bin ich drüber gestolpert hab mich auch beinahe hingelegt. Dann sagte der andere dem die festplatte gehörte na toll. Gucken ob sie geht erst ging sie nicht dann haben sie das gehäuse aufgeschraubt und wieder alles richtig gemacht dann ging sie wieder er hatte auch ein paar daten gezogen dann war erst mal ruhe jetz nach num mehr als 1 woche meint er ja geht nicht mehr richtig. was soll ich dazu sagen muss ich bezahln ich weiss doch nicht was er in der woche alles gemacht hat damit dann hab ich gesagt ne zahl ich nciht und er gut dann verklag ich dich. wie läufts muss ich bezahlen. Wie ist die Rechtslage?


Tisch kollege __
|
Tisch Festplatte __
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Entscheidend für die Frage, ob hier Schadenersatzansprüche bestehen könnten, ist, wen von beiden ein Verschulden an der Sache trifft, wer sich also falsch verhalten hat. Wer durch die Gegend läuft, hat natürlich zu schauen, wo er so drauftritt. Allerdings hat der Jüngling seine Konstruktion m.E. auch höchst fahrlässig aufgestellt. Wer für Andere Stolperfallen baut, hat das dann auch selbst zu verantworten oder mindestens Schilder aufzustellen, die auf so eine Gefahr hinweisen. - Beim ersten Hingucken sehe ich da kaum Chancen für Haftungsansprüche.

Das ist aber ein klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung. Melden, die Sache so schildern, wie sie war, und Ruhe ist. Die kümmert sich auch um die 'Abwehr' unberechtigter Ansprüche, wenn es tatsächlich zu einer Klage kommen sollte.

(Wer zum Teufel schraubt Festplatten auf und erwartet, dass sie hinterher noch funktionieren?)
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Blakedaking
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Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 11:36    Titel: RE:Antwort Antworten mit Zitat

Das Ding ist ja Sie ging nach den aufschrauben wieder.Aber wohl angeblich nicht wie sie nach einer woche feststellten 100 mehr Trozdem danke dir ya also funktioniert nur 50 prozent. Aber wie gesagt ich bin der Meinung da kann ya alles zuhause passiert sein
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Dass die Schlaumeier der Festplatte durch das Aufschrauben den Rest gegeben haben, ist allerdings anzunehmen. Sowas wird in Spezialfirmen nur in unheimlich aufwändigen staubfreien Laboren gemacht. Die Haftpflichtversicherung wird in diesem Fall mit Sicherheit die Zahlung ablehnen, und es auf einen Prozess ankommen lassen. Habt ihr denn eine?
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Gehen wir mal davon aus, dass er das externe Gehäuse der Festplatte aufgeschraubt hat und nicht die Platte selbst. Lachen

Letzteres wäre sicher der sofortige oder alsbaldige Tod der Platte.

Hallo Carsten, fehlt hinter deinem Satz der Ironiesmilie? Manche kapieren Witze einfach nicht, wennn man sie ihnen nicht erklärt Böse

Ich kann nicht glauben, dass jemand tatsächlich die Platte selbst aufschraubt.

Blakedaking - wie war's tatsächlich?

hws
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Da das ganze bei der Arbeit stattgefunden hat, wäre vielleicht auch einmal darüber nachzudenken, was dort zum einen die Platte überhaupt sollte. Hatte die was mit der Arbeit zu tun? Für Schäden, die im Rahmen der Arbeit entstehen muss man üblicherweise nicht einstehen, wie das nun mit auf privater Initiative mitgebrachten Festplatten aussieht, weiß ich nicht.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::
Für Schäden, die im Rahmen der Arbeit entstehen muss man üblicherweise nicht einstehen.

In dieser Allgemeinheit darf man so eine Aussage aber nicht machen, denn 'üblicher Weise' muss man das doch. Winken
Auch auf der Arbeit gelten die gleichen Regeln für die Haftung, wie außerhalb der Arbeit. Allerdings kann der Arbeitgeber ggf. an dieser Haftung beteiligt werden, weil in der Regel der Schaden entstanden ist, während man für ihn tätig war. Für einen mit 'geringer Fahrlässigkeit' verursachten Schaden könnte der Arbeitnehmer unter Umständen auch eine Freistellung, also die Übernahme des Schadens durch den Arbeitgeber verlangen, bei mittlerer Fahrlässigkeit eine Beteiligung an den Kosten.

Für diesen Fall denke ich aber, dass die Fahrlässigkeit beim 'Kabelleger' lag.
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

HHallo,

das derjenige Hafteten müsste, der das Kabel als Stolperfalle verlegt hat denke ich auch.
Aber über welchen Betrag reden wir denn hier?
Wenn die Platte der Firma gehört, wird jeder vernünftige Chef die Ersetzen. (500 GB =ca. 80,00€ neu). Das lohnt den Schreibaufwand nicht, und dient dem Betriebsfrieden.
Wenn die Platte dem Kollegen gehört, was ist diese dann Wert? Zeitwert ca. 40 –50 € bei 500 GB gebraucht.
Im Zweifel mit einem Versicherungsvertreter reden, der weis bei solchen Summen schnell einen Rat.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Blakedaking
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Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Antwort zu allen fragen: Es ist zwar auf arbeit, aber laut Arbeitsvertrag sind Speichermedien Verboten. Aber unser Chef ist ja sehr Tollerant und hat uns weil wir programmierer sind und auch zuhause arbeiten, es erlaubt welche mit zunehmen. Aber das es unter eigene Verantwortung ist. Zu den Preis der festplatte es ist eine 1TB =1Terabyte Festplatte interne die selber umgebaut wurde zu einer Externen mit einen MArken gehäuse ICY BOX und ja er hat sie Selber aufgeschraubt ,dann ging sie gut , dann war wochen ende.Die 1 woche war er berufschule und zu hause und in der 2 woche wie gesagt. ja jetz geht sie nciht mehr
.ich denke aber das euer tipp mit der versicherung, der beste ist. Die weren das ab.
Mein Kollege ignoriert mich jetzt mit seinen gefolgsleuten^^ wie kindisch.
Ich Bedanke mich Herzlich an allen die hier ihr beitrag geleistet haben und noch werden. Ihr seit Lieb und Großartig Leute. Ich kann euch euch Tipps geben im Bezug auf Verträgen wurde selebr 3 mal reingelegt einmal internet abo, dann Künstler Management vertrag, und Handy Vertrag alle 3 erfolgreich abgewehr.DANKEE AN ALLE.
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