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Deutsch-Amerikanische Scheidung in Deutschland (+ Kind)

 
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missr6
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 07:27    Titel: Deutsch-Amerikanische Scheidung in Deutschland (+ Kind) Antworten mit Zitat

Was sieht das Aufenthaltsrecht für einen US-Amerikaner vor, der mit einer Deutschen verheiratet ist und ein Kind hat?

Fakt: Die Deutsche will sich scheiden lassen. Er zahlt an das Kind keinen Unterhalt, gibt an, kein Einkommen zu haben (führt aber in Deutschland ein Geschäft, hat ein Haus gekauft bzw. finanziert). Er hat von einem 9wöchigen Integrationskurs nur 2 Kurse besucht, dann abgebrochen. Über bereits den 3. Anwalt (die ersten zwei hat er nicht bezahlt und das Mandat wurde daraufhin niedergelegt) verleumdet er die Deutsche, gibt an, sie wäre psychisch labil und drängt darauf, ihm das Kind öfter zu überlassen. Das Kind jedoch fühlt sich bei seiner Mutter und den Großeltern wohl, die es während der Arbeitszeit der Mutter (3x die Woche) betreuen.

Stimmt es, dass er - nur weil er der Vater ist - uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland besitzt? Heißt das, er muss weder Integrationskurse machen noch sonstiges?

Wie ist die Situation, wenn er jetzt ein zweites Kind mit einer anderen Frau (Russin) zusammenlebt? Er zahlt für das zweite - aber nicht für das erste Kind!

Entschuldigt, wenn das alles etwas durcheinander ist, aber ich versuche herauszufinden, wie man diesen Amerikaner schnellstmöglich stoppen kann, der versucht, die deutsche Frau systemathisch fertigzumachen und das Kind an sich zu reißen, das bei ihr in sehr geordneten Verhältnissen, Stabilität und Kontinuität aufwächst und augezogen wird.

Ich bin dankbar für jeden Tipp, Ratschlag, jede Empfehlung ...
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:

Was sieht das Aufenthaltsrecht für einen US-Amerikaner vor, der mit einer Deutschen verheiratet ist und ein Kind hat?


Er hat durch das deutsche Kind soweit er die elterliche Sorge zumindest gemeinsam ausübt ein von der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht.
Das hat er auch schon dann (kindunabhängig), wenn die eheliche Lebensgemeinschaft im Inland mindestens zwei Jahre bestanden hat.

Zitat:

Was sieht das Aufenthaltsrecht für einen US-Amerikaner vor, der mit einer Deutschen verheiratet ist und ein Kind hat?


Sicherlich nicht mit Mitteln und Massnahmen des Auländerrechts.

Zitat:
Wie ist die Situation, wenn er jetzt ein zweites Kind mit einer anderen Frau (Russin) zusammenlebt?


Genauso Winken

Die ganze Angelegenheit ist im über das Familienrecht und ggf. Familiengericht zu lösen.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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