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Herr XY ist derzeit arbeitslos, möchte sich aber in Bälde selbstständig machen. Um allerdings stets mobil zu sein, benötigt Herr XY ein PKW. Nach schlechten Erfahrungen mit Gebrauchtwagen, möchte XY ein PKW leasen, ist sich aber ziemlich sicher, dass ihm - trotz Arbeitslosigkeit - kein Händler und Verkäufer einen Leasingvertrag anbieten würde und unterzeichnen würde. Nun hat Herr XY gehört, dass er Chancen hätte, wenn er sich schon selbstständig gemacht hätte, dies würde ihm ermöglichen, ein Leasingvertrag abzuschließen, er hätte sogar steuerliche Vorteile. Nun fragt er sich aber, ob es reicht, wenn er ein ganz normalen Einzelunternehmen anmeldet - noch ohne das Gewerbe gegründet zu haben, aber zumindest eben angemeldet - um ein PKW zu leasen.
Kann Herr XY unter diesen Umständen ein PKW leasen, oder gibt es einen anderen Weg, wodurch Herr XY, trotz Arbeitslosigkeit ein PKW leasen kann.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 27.09.08, 00:48 Titel:
auch ein gewerbe ist keine garantie das man einen leasingvertrag erhält.
desweiteren muss herr xy überlegen ob er den leasingvertrag einhalten kann wenn er mal eine schlechte auftragslage hat od. einige kunden nicht zahlen.
wieso herr xy nicht zahlen kann wird den LG nicht interessieren u. das muss es auch nicht! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Wenn sich jemand selbständig macht, ist er ein Existenzgründer. Und solche sind bei Leasinggesellschaften ebenfalls nicht gern gesehen. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Und wenn Herr XY noch einige Reserven hat, womit er den Leasingverpflichtungen nachkommen könnte; gäbe es dann nicht irgendwie Möglichkeiten doch ein PKW leasen zu können, obgleich derzeit eine Arbeitslosigkeit herrscht?
Und warum sind denn Selbstständige bei Leasinghändlern nicht gern gesehen, es können ja nicht nur Rentner oder "Fabrikarbeiter" etc. pp. ein PKW leasen, dieser Aspekt erscheint einem irgendwie suspekt, sinnlos.
Und wenn Herr XY noch einige Reserven hat, womit er den Leasingverpflichtungen nachkommen könnte; gäbe es dann nicht irgendwie Möglichkeiten doch ein PKW leasen zu können, obgleich derzeit eine Arbeitslosigkeit herrscht?.
Arbeitslosigkeit ist nicht grundsätzlich ein KO Kriterium für einen Leasingvertrag. Verhandeln sie mit dem Autohaus / Leasinggeber. Fürhen sie die Million auf dem Sparbuch an
Semiramis hat folgendes geschrieben::
Und warum sind denn Selbstständige bei Leasinghändlern nicht gern gesehen
Es geht nicht um Selbständige allgemein, sondern Existenzgründer (Selbständigen-Frischlinge) Eine GMBH mit mehr als Mindesteinlage eingezahlt und schuldenfreies Häuschen des Gesellschafters - da werden sich die Leasinggeber drum reißen.
Ein Existenzgründer, bei dem anfangs das einzige Einkommen die Arbeitsamtzuschüsse sind und der persönich auch nix mehr auf dem Konto hat, wird der Leasinggeber nicht so erfreut gucken.
Und wenn Herr XY noch einige Reserven hat, womit er den Leasingverpflichtungen nachkommen könnte; gäbe es dann nicht irgendwie Möglichkeiten doch ein PKW leasen zu können, obgleich derzeit eine Arbeitslosigkeit herrscht?
Nicht immer, aber meistens ist die Arbeitslosigkeit ein Ko-Kriterium, weil sich die Frage nach der Kapitaldienstfähigkeit stellt, die hier wohl eher nicht gegeben sein dürfte.
Semiramis hat folgendes geschrieben::
Und warum sind denn Selbstständige bei Leasinghändlern nicht gern gesehen, es können ja nicht nur Rentner oder "Fabrikarbeiter" etc. pp. ein PKW leasen, dieser Aspekt erscheint einem irgendwie suspekt, sinnlos.
Das hat nichts mit Selbständigen ansich zu tun, sondern mit der Tatsache, daß es ein Existenzgründer ist. Als solche gelten bei den meisten LG Unternehmen, die jünger als zwei Jahre sind. Dies läßt sich vielleicht durch eine hohe LSZ oder Kaution lösen.
Liegt aber im Entscheidungsspielraum der LG. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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