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Aufenthaltsgenehmigung

 
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samanta3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 16:49    Titel: Aufenthaltsgenehmigung Antworten mit Zitat

Hallo zu erst mal. Smilie also.. ich hab da eine frage zu meiner unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung. Da meine Mutter letztes Jahr ins Ausland gezogen ist , konnte ich nicht mehr in Deutschland bleiben (ich war Minderjaehrig) und deshalb bin ich zu meinem vater nach lettland gezogen. Am Anfang naechsten Jahres werde ich aber 18 und wuerde gerne wieder nach Deutschland ziehen. Mein Vater wird mir die Wohnung und ect finanzieren. Ist die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung noch gueltig oder ist sie schon abgelaufen (wenn ich natuerlich nicht mehr in Deutschland gemeldet bin)?
Was sollte ich am besten tun? Wie ist die Rechtslage?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

welche Staatsangehörigkeit wäre denn betroffen?

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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samanta3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin lettin. Smilie

danke fuer die schnelle antwort.. ich bin mir bei den ganzen sachen nicht sicher..
vllt sollte ich noch erwaehnen, dass meine mutte die deutsche staatsangehoerigkeit angenommen hat ..
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

als Lettin genießt Du , unter den Voraussetzungen der §§ 2 ff des Freizügigkeitsgesetzes/ EU Freizügigkeit, d.h. Du benötigst keine Aufenthaltserlaubnis mehr- diese wäre im Übrigen auch erloschen.

Wegen des Zugangs zum Arbeitsmarkt wäre bei abhängiger Beschäftigung noch der § 13 FreizügG/ EU zu beachten, die selbständige Erwerbstätgkeit wäre Dir erlaubt.

Auch ohne eine Erwerbstätigkeit genießt Du (Existenzmitel und Krankenversicherungsschutz vorausgesetzt) Freizügigkeit.

Grüße
Ronny Winken
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samanta3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Das heisst sozusagen, dass , wenn ich nach Deutschland ziehe ich mich einfach beim Einwohnermeldeamt melden muss (Adresse usw angeben) und das wars?
Ah.. danke.. Smilie ein problem weniger.. Smilie

*froehlichbin*

danke fuer deine schnelle antwort.. wirklich.. sehr lieb. Winken

das ich eine arbeitsgenehmigung brauche fuer eine unselbststaendige arbeit brauche ist mir klar.. die wird ja erst in ein paar jahren nicht mehr existieren.. hm. aber das waere, wie gesagt , nicht das wichtigste in dem moment.
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samanta3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab noch eine frage: undzwar wuerde ich gerne die deutsche staatsangehoerigkeit beantragen, wenn ich wieder in deutschland lebe.
Ich hab ja bevor ich hier nach lettland ziehen musste da 13 jahre lang gelebt. wuerde der etwa 1 1/2 jahre lange auslandsaufenthalt mir probleme machen mit der beantragung?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

samanta3 hat folgendes geschrieben::
Ich hab noch eine frage: undzwar wuerde ich gerne die deutsche staatsangehoerigkeit beantragen, wenn ich wieder in deutschland lebe.
Ich hab ja bevor ich hier nach lettland ziehen musste da 13 jahre lang gelebt. wuerde der etwa 1 1/2 jahre lange auslandsaufenthalt mir probleme machen mit der beantragung?


Hallo,

die Unterbrechung des rechtmäßigen Inlandsaufenthaltes hat durchaus Einfluß auf eine evtl. Einbürgerung.

Die Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 8 bzw. 10 StAG . Bei den erforderlichen acht Jahren des rechtmäßigen ununterbrochenen Inlandsaufenthaltes können max. fünf Jahre aus dem Voraufenthalt angerechnet werden (§ 12 b Abs. 2 StAG).

Grüße
Ronny Winken
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