Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - kindesentführung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

kindesentführung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
luciehenn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 19:42    Titel: kindesentführung Antworten mit Zitat

folgendes szenario spielt sich ab:

Kleinkind hat alle 2 wochen umgang mit dem vater,
nach mehrmaligen Anfragen in brieflicher Form wegen verlängertem Umgang(urlaub ca eine woche) lehnt kindesmutter diese ANfragen kategorisch ab, da das kind mit dem übernachtungsumgang alle 2 wochen schon probleme hat. Sie fürchtet um das Kindeswohl. Der Umgang alle 2 wochen wird gewährt und auch durchgeführt. Kindesmutter erklärt sich einverstanden wenn dass kind älter ist (schulalter)dass nochmal über längeren umgang gesprochen werden kann.
Vater erscheint zum umgangswochenende und nimmt kind mit. Vater bringt kind nicht wieder und reagiert nach anruf der kindesmutter wo vater bleibt mit lapidarer aussage, dass laut kindesmutter am wochenende der verlängerte auffenthalt des kindes(1 woche urlaubsumgang) beim kindsvater mit ihrem einverständnis stattfindet. Kindesmutter hat darüber bei der übergabe nichts dergleichen gesagt. Sie sagte sogar noch, dann bis sonntag. Es ensteht der verdacht, dass kindesvater kindesmutter so darstellen möchte, als hätte sie ihr einverständnis mündlich erteilt. Dadurch dass alles brieflich vorher geregelt wurde, nämlich dass kindesmutter nicht damit einverstanden war/ist, ist die beweislage normalerweise auch eindeutig(ein anwalt ist hier ebenfalls involviert(der auch die Briefe für die Kindesmutter verfasst). Was passiert, bzw wie ist hier die Rechtslage? Es besteht gemeinsames Sorgerecht, laut EVB hat der Kindesvater dem Lebensmittelpunkt bei der Mutter zugestimmt, er hat 2 wöchiges umgangsrecht und ggf. verlängerter Umgang urlaubsbedingt( dadurch dass das Kind nicht mitmacht(laut jugendamt auch immer die vorraussetzung dafür) und Probleme hat mit dem 2 wöchigen Rythmus ist hier der Fall für den Urlaubsumgang nicht gegeben).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Umgangsberechtigter die Dauer der Ausübung seines Umgangsrechts auf Zeiten ausdehnt, die über die mit dem anderen Elternteil vereinbarren Umgangszeiten hinausgehen, kann sich der andere Elternteil an das Jugendamt wenden, das ein Einvernehmen der Eltern über die Modalitäten des Umgangs vermitteln kann.

Kommt eine Einigung zwischen den Eltern nicht zustande oder hält sich der Umgangsberechtigte nicht an die Vereinbarung, entscheidet auf Antrag eines Elternteils das Familiengericht verbindlich für beide Elternteile über die Ausübung des Umgangsrechts.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
luciehenn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 05:26    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank für die antwort,
das jugendamt hatte ja schonmal vermittelt und es wurde eine ev gemacht,
ein weiterer vermittlungsversuch des jugendamtes bezüglich längeren umgangs und urlaubsumgang war erfolglos.
Jetzt nimmt der Vater sich einfach sein sogenanntes "Recht", ohne auf das Kindeswohl zu achten. Was ist das für ein Vater der sein Kind 1 woche nach der Mutter schreien lässt, nur damit er seinen verlängerten Umgang hat?
Die Mutter gibt dem Vater das Kind ja nicht willkürlich einfach nicht mit(jeder weiß dass grad bei Kleinkindern eine erholsame Woche wunderbar sein kann), es geht rein darum, dass das Kind noch sehr eng mit seiner Hauptbezugsperson verbunden ist, was ja auch in dem Alter normal ist, und es reagiert verstört und mit massiven Verlustängsten.
Hier kann wohl nur ein Gericht klären. Normalen Menschenverstand und verantwortungsvolles elterliches Handeln sucht man hier ja vergeblich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
singlemom
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

hallo luciehenn!!
Ich finde es einfach ungeheuerlich, was sich alles als vater schimpfen darf.
meine situation war nahezu die gleiche und ich habe mich erfolgreich gegen meinen exmann gewehrt und damit unsere tochter beschützt.
meine war damals auch noch im kleinkindalter und es war eine schlimme zeit für uns beide.
der vater hat sie abgeholt, wann immer es ihm grad in den kram passte und brachte sie auch zurück, wann er wollte.
ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, welche ängste ich jedesmal ausgestanden habe, weil ich nicht wusste,wann ich meinen schatz wieder bekomme.
wenn ich nochmal in eine vergleichbare situation käme, würde ich keinesfalls nochmal so lange warten, sondern SOFORT eine gerichtliche einigung anstreben.bis die erreicht war, habe ich aus rücksicht auf meine tochter den umgang eingestellt und dies dem sog.vater schriftlich mitgeteilt, damit dieser mir nicht im nachhinein das wort im mund verdreht(wie bei dir ja wohl auch geschehen).
darf ich fragen, wie sich die verlustängste bei deinem kind äußern?
bei meiner tochter habe ich damals u.a. festgestellt, dass sie probleme beim einschlafen hatte und öfter weinerlich war.sie fing jedes mal zu weinen an, wenn sie zu ihrem vater musste und hängte sich wie eine klette an meinen hals.
ich wünsche dir von herzen alles gute und solltest du rat von mir benötigen, kannst du dich jederzeit an mich wenden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.