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Von dieser gesetzlichen Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes kann Sie das Forum nicht befreien, nur weil Sie dies nicht wollen.
Er kann sich aber im Forum erkundigen, was alles zur Befreiung vom Zivildienst führt. Eine Sache ist die Ausmusterung. Aber nur weil die Nachuntersuchung von einem niedergelassenen Arzt und eben NICHT, wie viele hier fälschlicherweise behauptet haben, vom bzw. im KWEA durchgeführt wird, heißt das noch lange nicht, dass hier eine Ausmusterung mal so eben rausspringen kann - im Gegenteil. Die KWEA-Ärzte kennen aufgrund ihres Berufsalltages die Tauglichkeitsvorschriften mit Sicherheit besser als ein Arzt, der normalerweise ganz andere Dinge macht, als Zivildienstleistende auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen. Nicht selten kommt es vor, dass ein nach ZDV 46/1 eigentlich untauglicher Zivildienstpflichtiger dann von dem niedergelassenen Allgemeinarzt als tauglich eingestuft wird. Es ist auch längst kein Geheimnis mehr, dass Zivildienstleistende VIEL seltener ausgemustert werden als Wehrdienstleistende (vor allem nachträglich), obwohl dies laut Zivildienstgesetz gar nicht sein darf, da für Zivildienstleistende dieselben Tauglichkeitskriterien gelten wie für Wehrpflichtige.
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