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Nach 10 Jahren-bin nicht der Vater!!!

 
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reingefallen34
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.09.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 15:07    Titel: Nach 10 Jahren-bin nicht der Vater!!! Antworten mit Zitat

Hallo,

habe am Wochenende nach 10 jahren erfahren, dass ich nicht der Vater meines Kindes bin!!!
Meine Ex-Frau gestand mir, dass es einen anderen gab während ich arbeiten war. Ich fragte sie ob sie sich sicher sei, zwecks Vaterschaftstest und so. Sie meinte der Test würde 100%ig beweisen, dass ich NICHT der Vater bin.

Nun schwirren mir tausend gedanken durch den Kopf. Schließlich habe ich vor 10 Jahren die Vaterschaft anerkannt.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Wie ist die Rechtslage?
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 15:14    Titel: Re: Nach 10 Jahren-bin nicht der Vater!!! Antworten mit Zitat

reingefallen34 hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage?


Siehe z.B. hier --> www.vaterschaftstest-web.de/recht_anfechtung.html

oder auch hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanfechtung
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Peter B.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig verstehe hat die Ex Frau einen Test gemacht?

Da ergeben sich ja ganz neue rechtliche Fragen:

Hat der Mann eine Pflicht die Vaterschaft anzufechten?
Meines wissens nicht

Kann die Mutter die Vaterschaft anfechten?
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Holly Golightly
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 68
Wohnort: 727 Fifth Avenue / 57th Street, New York City.

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag !

Ich glaube seit April 2008 können Väter, die Unterhalt für "Kuckuckskinder" gezahlt haben, das Geld von den mutmaßlich leiblichen Vätern einklagen und diese dafür zu Vaterschaftstests zwingen.

Das wäre der rechtliche Aspekt. Ich überlege gerade, wie es wohl dem Kind ergeht......

Grüsse

Holly
_________________
***Ich würde gern die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quelltext nicht*** und übrigens : ich verstehe nichts vom Deutschen Recht- ich rate nur !
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Peter B.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Unabhängig von der Frage des Treadschreibers (wobei ich mir da noch nicht mal sicher bin).

Die ExFrau konfrontiert ihn damit, dass er nicht der Vater ist. Er ist aber der Vater, weil er hat diese Anerkannt. Ohne Anfechtung bleibt er auch der Vater und vielleicht will er es auch, schließlich war er 10 Jahre der Vater (Wenn auch vielleicht nicht der Biologische).

Nun stellt sich doch die Frage, ob er Anfechten muss und ob die ExFrau anfechten kann. Weil wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann gibt es hierfür Fristen: Waren es zwei Jahre nach Bekanntwerden?

Aber ein Anwalt ist hier sicher wichtig, wobei gerade hier ja viel neu ist. So etwa die Frage nach dem Umgang. Ist dieser dann nach § 1685 Abs.2 oder nach §1684 ... .

Es könnte sich hier also eine Situation ergeben, dass sich der "Vater/soziale Vater/wichtiger Mann im Leben des Kindes/..." in Ruhe überlegen kann, wie er zum Kind steht - und ja auch mit dem Kind darüber reden kann - um dann zu einer entsprechenden Rechtlichen ausgestalltung zu gelangen. Vielleicht will er ja auch garnichts ändern?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Holly Golightly hat folgendes geschrieben::
Ich glaube seit April 2008 können Väter, die Unterhalt für "Kuckuckskinder" gezahlt haben, das Geld von den mutmaßlich leiblichen Vätern einklagen und diese dafür zu Vaterschaftstests zwingen.

Das Geld einklagen können die Väter erst, wenn sie die eigene Vaterschaft erfolgreich angefochten haben und die Vaterschaft des Anderen feststeht.
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