Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
wo genau würde ich Regelungen zur Betreibung einer Garderobe auf einer Party finden.
Person X möchte auf einer Party eine Garderobe anbieten und hierfür eine "Bearbeitungsgebühr" nehmen (Es müssen nunmal Leute dort stehen).
Entsprechend steht die Frage nach der Rechtslage bzgl kostenpflichtiger Garderoben. Ist es mögliche diese auf "eigene Gefahr" zu betreiben, oder würde automatisch der Betreiber haften.
Entsprechend steht die Frage nach der Rechtslage bzgl kostenpflichtiger Garderoben. Ist es mögliche diese auf "eigene Gefahr" zu betreiben, oder würde automatisch der Betreiber haften.
Klar, der Betreiber betreibt die Garderobe auf eigene Gefahr. Geht m.W. ohne besondere Erlaubnis. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.