Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Paket kam nicht an
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Paket kam nicht an

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gefahrgut-Transportrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mr_junior
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 25.09.08, 13:39    Titel: Paket kam nicht an Antworten mit Zitat

Hallo -

A hat von B am 15.07.2008 einen Gegenstand in einem Internetauktionshaus ersteigert. Der Betrag ging bei B am 17.07.2008 ein.
B hat das Paket am 17.07. oder 18.07.2008 verschickt. Von Österreich nach Deutschland.

Am 24.09.2008 meldet sich A und sagt, dass die Ware nicht ankam.

Aufgrund der langen Zeitspanne ging B davon aus, dass seine Ware bereits ankam und hat daher weder eine Rechnung noch Sendungsnr oder irgendwas mehr. Kein Beweis, dass er das Paket abgeschickt hat. Außer einen Freund, der damals mit auf der Post war und das bezeugen könnte (aber ich weiß, das könnte jeder machen...)

A droht mit Anzeige bei der Polizei.
B war schon auf der Post zwecks Nachforschungsauftrag, geht aber nur mit Rechnung o.ä., was B nicht mehr hat.
Was kann/sollte B nun machen? Welche Konsequenzen können B drohen?

Danke und viele Grüße!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 27.09.08, 07:18    Titel: Re: Paket kam nicht an Antworten mit Zitat

mr_junior hat folgendes geschrieben::
Hallo -

A hat von B am 15.07.2008 einen Gegenstand in einem Internetauktionshaus ersteigert. Der Betrag ging bei B am 17.07.2008 ein.
B hat das Paket am 17.07. oder 18.07.2008 verschickt. Von Österreich nach Deutschland.

Am 24.09.2008 meldet sich A und sagt, dass die Ware nicht ankam.

Aufgrund der langen Zeitspanne ging B davon aus, dass seine Ware bereits ankam und hat daher weder eine Rechnung noch Sendungsnr oder irgendwas mehr. Kein Beweis, dass er das Paket abgeschickt hat. Außer einen Freund, der damals mit auf der Post war und das bezeugen könnte (aber ich weiß, das könnte jeder machen...)

A droht mit Anzeige bei der Polizei.
B war schon auf der Post zwecks Nachforschungsauftrag, geht aber nur mit Rechnung o.ä., was B nicht mehr hat.
Was kann/sollte B nun machen? Welche Konsequenzen können B drohen?

Danke und viele Grüße!


Naja, die Schluchtensch.... sind ja noch schlimmere Beamte als unsere...

Du kannst ja mal versuchen, dierekt beim Verteilzentrum anzurufen, nicht beim Postamt, die haben ja eh null Plan. Die werden doch ähnlich wie die Spediteure ein Sendungsverfolgungssystem haben, wo man das Übergabedatum, den Absender und den Empfänger eingeben kann und dann kann man die Sendungsdaten normalerweise am Bildschirm einsehen. Wenn da aber bei der Efassung was schiefgelaufen ist, hast du verdammt schlechte Karten.

Merke: So ein Paketeinlieferbeleg wird mindestens für die Verjährungszeit (3 Jahre) aufgehoben.
_________________
mfg


Günni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mr_junior
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wow, super, danke für den Tipp mit dem Verteilzentrum, daran hat B gar nicht gedacht. Dort hat B nach längerem Nachfragen tatsächlich die Paketnummer bekommen und herausgefunden, dass das Paket am 23.07.2008 zugestellt wurde und der Empfänger es angenommen hat.

Nun stellt sich nur noch eine Frage: kann/soll B den A wegen versuchten Betruges oder wie auch immer man das nennt anzeigen?

Gruss und Danke! nochmal
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

mr_junior hat folgendes geschrieben::
Wow, super, danke für den Tipp mit dem Verteilzentrum, daran hat B gar nicht gedacht. Dort hat B nach längerem Nachfragen tatsächlich die Paketnummer bekommen und herausgefunden, dass das Paket am 23.07.2008 zugestellt wurde und der Empfänger es angenommen hat.

Nun stellt sich nur noch eine Frage: kann/soll B den A wegen versuchten Betruges oder wie auch immer man das nennt anzeigen?

Gruss und Danke! nochmal


Ich würde an Selle des Verkäufers dem Käufer das Anlieferdatum mitteilen. Wenn der Käufer die Ware dann immer noch nicht erhalten haben will, würde ich mal bei der Post (ist das ein Firmenname der vom Admin gelöscht wird?) einen Abliefernachweis bestellen.

mfg

Günni
_________________
mfg


Günni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gefahrgut-Transportrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.