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Vater ohne Sorgerecht Urlaub/Ausland
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lillebroe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 10:49    Titel: Vater ohne Sorgerecht Urlaub/Ausland Antworten mit Zitat

Hier meine Frage:
Habe das alleinige Sorgerecht. Der Vater möchte mit meiner Tochter ins Ausland bzw. weiterweg innerhalb Deutschlands fahren.
Habe ich das Recht schriftlich bestätigen zu lassen wo und wie lange sie sich an einen bestimmten Ort aufhalten.
Wie sieht die Lage im Ausland aus. Welche Dokumente muß er mitführen ? (Personalausweis - reicht eine Kopie?)
Welche Dokumente oder Vereinbarungen wären bei solchen Reisen noch sinnvoll?
Wie ist die Rechtslage?
Mit freundlichen Grüßen
lillebroe
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Die Tochter fährt mit dem Vater in dem Fall wie mit jeder anderen Betreuungsperson (z.B. Jugendreisegruppe) und natürlich sollte man zuvor festlegen, wann die Reisenden sich wo aufhalten werden. Kann man auch schriftlich machen. Was heißt "Lage im Ausland"? Jedes Land hat da so seine eigenen Bestimmungen aber ich kenne kein Land, welches eine Kopie eines Ausweisdokuments als ausreichend ansieht - Ausweis ist also Pflicht. (Kinder-, Personalausweis, ggf. Reisepass)

An weiteren Dokumenten wären sinnvoll eine Auslandskrankenversicherung, in Deutschland selbstverständlich eine Krankenversichertenkarte. Und eine "Im Notfall bitte xyz informieren" Nachricht mit Adresse und Telefonnummer der Mutter im Geldbeutel (auch in Landessprache...)
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Vorsichtshalber auch ein Schreiben formlos) dass das Kind mit dem Vater verreisen darf. Je nach Ausland auch in Englisch / Französisch.

Tochter (7 Jahre) flog mit Oma (Thai) und Opa(deutsch) nach Thailand zur Verwandschaft.

hws
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lillebroe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank.
Ich meine habe ich rechtlich Anspruch auf eine schriftliche Regelung, da sich der Vater weigert mir den Ort / Land zu geben. Er will "spontan" bleiben. Kind ist 8 Jahre alt. Ich möchte gerne wissen wo sich meine Tochter aufhält.
Wie ist die Rechtslage?
Mit freundlichen Grüßen
Lillebroe
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MichaelaT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lillebroe,

er weigert sich, das Reiseziel anzugeben???
Sorry - aber das wäre für mich ein Grund, das Kind NICHT mitreisen zu lassen.
Der Vater bucht einen Flug nach sonstwo und Du siehst die Kleine nie wieder...

Neee - das klingt für mich alles andere als unbedenklich.
Gebe Gott, dass meine Gedanken falsch sind.

Liebe Grüße,
Michaela
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

lillebroe hat folgendes geschrieben::
...der Vater weigert sich mir den Ort / Land zu geben. Er will "spontan" bleiben. Wie ist die Rechtslage?


Die ist so, dass die Mutter dem Vater das Kind nicht in den Urlaub mitgeben muss. Selbst wenn unter diesem Druck der Vater nun ein Reisziel angibt - was sollte die Mutter dazu veranlassen, dem auch zu glauben? Ich denke, der Vater muss in dem Fall "ganz spontan" allein verreisen...
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, verstanden habe ich diese Antworten nicht.

Welches Umgangsrecht besteht denn? Und kommt es darauf an, welches Recht besteht?

Wenn ich das richtig verstehe, kann die Mutter in jedem Fall verhindern, daß der Vater mit dem Kind in Urlaub fährt. Entweder er gibt das Reiseziel auf Verlangen nicht an oder er gibt es an, aber die Mutter glaubt ihm nicht.

Ist so die Rechtslage?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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MichaelaT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Redfox Sehr glücklich

wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann muss der Kindesvater ohne wenn und aber ein Reiseziel angeben.
Die Mutter hat das Recht und die PFLICHT, jederzeit über den Aufenthaltsort des Kindes informiert zu sein.

Verweigert der Kindesvater diese (nachprüfbaren) Angaben, kann man begründeten Verdacht auf unlautere Absichten wie Kindesentziehung o.ä. erheben.
Warum darf die Mutter nicht wissen, wo er sich mit dem Kind aufhalten will?

Die Mutter kann dem Kindesvater vertrauen, muss aber nicht.
Gibt der Vater bspw. an, er fahre mit der Tochter für zwei Wochen nach Malle und legt die Reisepapiere vor (Hotelname und Ort unbedingt notieren!!), wäre das eine Vertrauensbasis.
Aber nach "unbekannt" zu verschwinden, verursacht bei mir Bauchschmerzen. Geschockt

Liebe Grüße,
Michaela
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hws
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will ja nicht ausländerfendlich erscheinen .. aber ist der Vater evtl Nichtdeutscher bzw hat "Migrationshintergrund"?
Evtl ein Land, dessen Sitten sehr männlich geprägt sind?

Dann würden bei mir sämtliche Alarmglocken angehen!

hws, alleinerziehender Vater dessen ausländische Mutter sich nicht um das Knd kümmert und nur Geld will.
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lupinchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2007
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie wäre denn die Rechtslage, wenn exakt die gleichen Vorfälle bei gemeinsamem Sorgerecht vorkommen würden?

Also hypothetischer Vater A weigert sich der Mutter B Reiseziel mitzuteilen - auch während des Urlaubs keinerlei Auskunft über den Aufenthaltsort.

Wäre die Mutter verpflichtet, das Kind mitzugeben?
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Ashley7
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 597
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hat die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Mir wurde vom Jugendamt gesagt, dass dann die Herausgabe des Kindes verweigert werden kann. Auch bei gemeinsamen Sorgerecht.

Mir persönlich macht es auch Bauchweh, wenn mein Kind nicht da ist und ich nicht mal wüßte, wo es ist.
_________________
Dies ist meine persönliche Meinung!
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

lupinchen hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wie wäre denn die Rechtslage, wenn exakt die gleichen Vorfälle bei gemeinsamem Sorgerecht vorkommen würden?

Also hypothetischer Vater A weigert sich der Mutter B Reiseziel mitzuteilen - auch während des Urlaubs keinerlei Auskunft über den Aufenthaltsort.

Wäre die Mutter verpflichtet, das Kind mitzugeben?

Nein, nur wenn das Familiengericht dies angeordnet hätte. Meiner Einschätzung nach würde dies aber kein Familiengericht tun.
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lupinchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2007
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für diese Auskunft.

Wie wäre denn in diesem Falle die hypothetische Vorgehensweise?

Mutter B kündigt an, das Kind nicht herauszugeben?
Wie wäre denn die Begründung und wie lange vor dem geplanten Urlaub müsste dies geschehen?
Wer muss klagen?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Leider gestatten die Forenregeln keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Einzelfall. Dies ist den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten.

Falls die Mutter einen juristischen Rat für die von ihr zu treffende Entscheidung benötigt, könnte sie sich an einen Rechtsanwalt, am besten an einen Fachanwalt für Familienrecht, wenden.

Eine Entscheidung des Familiengerichts herbeiführen können beide Elternteile (§ 1684 Abs. 3 BGB).


Zitat:
§ 1684 BGB - Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.

(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
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Peter B.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin überrascht, wie schnell davon ausgegangen wird, dass ein Vater mit dem Kind verschwindet - vor allem wenn es ein ausländischer ist ... .

Ich halte es für sehr viel warscheinlicher, dass der Vater:

a.: sich noch garkeine Gedanken gemacht hat und/oder noch nix geplant hat. Da ist "spontan" ein schöneres Wort als "verpennt".
b.: Der Vater kaum Geld hat und daher nicht weiß, wie er etwas bezahlen soll. Da hört sich "spontan" schöner an, als "ich weiß noch nicht, was ich uns leisten kann" - insbesondere gegenüber einer Person, der man keine Blöse zeigen will (Trennungstypisch Winken )
c.: Vielleicht soll ja wirklich "Last Minutes" gebucht werden, da gibt es doch tatsächlich 72 Stunden angebote im Internet, die deutlich billiger sind.
d.: Da fühlt sich ein Vater kontroliert, und sieht nicht, mit welchem Recht, schließlich hat er dem Kind noch nie etwas getan.
e.: ...

Ich sehe hier weniger ein rechtliches Problem.
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