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Heratspläne - keine Musterung?

 
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fluffi_86
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 14:20    Titel: Heratspläne - keine Musterung? Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn der Musterungsbescheid kommt, steht ja drin, dass man da nicht hin muss, wenn man verheiratet ist. Wie ist das denn, wenn man noch nicht verheiratet ist, aber einen Termin dazu hat? Muss man dann auch nicht zur Musterung?

Danke schonmal Sehr glücklich
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Holly Golightly
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 68
Wohnort: 727 Fifth Avenue / 57th Street, New York City.

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

hallo und guten Tag !

Das ist ja interessant.

Warum muss man nicht zur Musterung, wenn man verheiratet ist ? Entfällt dann die Grundwehrpflicht ?

Warum ist das so ?

Ich meine nicht den Gesetzestext selbst, sondern den Grund, der das Gesetz hat notwendig werden lassen. War das eine finanzielle Überlegung, weil die Grundsicherung in dem Fall höher ausfiele, oder etwas in der Art ?

Herzliche Grüsse

Holly
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***Ich würde gern die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quelltext nicht*** und übrigens : ich verstehe nichts vom Deutschen Recht- ich rate nur !
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Holly Golightly hat folgendes geschrieben::

Ich meine nicht den Gesetzestext selbst, sondern den Grund, der das Gesetz hat notwendig werden lassen. War das eine finanzielle Überlegung, weil die Grundsicherung in dem Fall höher ausfiele, oder etwas in der Art ?


Es gibt zu viele Wehrpflichtige. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrgerechtigkeit#Wehrungerechtigkeit

Da nimmt der Staat gerne jede Gelegenheit wahr, eine Nichtheranziehung mit einem sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung untermauern zu können.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Holly Golightly
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 68
Wohnort: 727 Fifth Avenue / 57th Street, New York City.

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

hallo !

So oder so : herzlichen Dank für die Antwort Winken

Immerhin : die Ehe dauert (ok... mal allgemein so dahingesagt ) länger als der Grundwehrdienst, also kein "Schlupfloch" für "Drückeberger".

Wird das wohl eigentlich überprüft ? Muss also nachträglich eine Heiratsurkunde beigebracht werden, für den Fall, das der Musterungstermin vor der Trauung liegt, meine ich ?

Und würde, im Falle einer Scheidung während der Zeit, in der eine Einberufung noch erfolgen kann, noch mal "nachgemustert" werden ? Oder fiele auch das flach, wegen evt. Unterhaltsansprüche der Ehepartner gegeneinander ?

Viele Grüsse

Holly
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Holly Golightly hat folgendes geschrieben::

Wird das wohl eigentlich überprüft ? Muss also nachträglich eine Heiratsurkunde beigebracht werden, für den Fall, das der Musterungstermin vor der Trauung liegt, meine ich ?


§ 11 Abs. 2 Satz 2 und 3: Der Antrag (auf Befreiung vom Wehrdienst) ist frühestens nach Mitteilung der Erfassung durch die Erfassungsbehörde (§ 15 Abs. 1 Satz 2) und spätestens bis zum Abschluss der Musterung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen, es sei denn, der Befreiungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt. Er ist zu begründen.

Holly Golightly hat folgendes geschrieben::
Und würde, im Falle einer Scheidung während der Zeit, in der eine Einberufung noch erfolgen kann, noch mal "nachgemustert" werden ?


Jedenfalls gibt es dann keinen Befreiungsgrund mehr.

Holly Golightly hat folgendes geschrieben::
Oder fiele auch das flach, wegen evt. Unterhaltsansprüche der Ehepartner gegeneinander ?


Der Unterhalt richtet sich ohnehin nach dem USG --> www.gesetze-im-internet.de/usg/BJNR010460957.html
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Holly Golightly
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 68
Wohnort: 727 Fifth Avenue / 57th Street, New York City.

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Idee

Danke !

Herzliche Grüsse

Holly
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fluffi_86
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::

Also. Eben mal kurz heiraten, um damit der Wehrpflicht zu entgehen, ist nicht drin!


Wieso nicht??? Also bei uns ist es tatsächlich so, dass wir un diese Woche um den Hochzeitstermin im Januar kümmern wollen und das am Freitag der Bescheid zur Musterung kam, hat sich also quasi überschritten.

Wenn wir nun morgen (nach Einholung der notwendigen Unterlagen) den Termin beim Standesamt fest machen, muss er vielleicht trotzdem zur Musterung aber doch nicht den Dienst tatsächlich ableisten, oder???
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

fluffi_86 hat folgendes geschrieben::
Wenn wir nun morgen (nach Einholung der notwendigen Unterlagen) den Termin beim Standesamt fest machen, muss er vielleicht trotzdem zur Musterung aber doch nicht den Dienst tatsächlich ableisten, oder???


Durch einen festen Termin beim Standesamt ist man noch nicht verheiratet --> www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1310.html

"Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen."

Das Gesetz ist doch eindeutig.

§ 11 Abs. 2 WehrpflG (Auszug): Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien, die verheiratet sind.

und

Der Antrag ist frühestens nach Mitteilung der Erfassung durch die Erfassungsbehörde (§ 15 Abs. 1 Satz 2) und spätestens bis zum Abschluss der Musterung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen, es sei denn, der Befreiungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt.

Wie sich das KWEA tatsächlich verhält, wenn ihm bekannt ist, daß der Wehrpflichtige die Absicht hat zu heiraten, ist eine andere Frage und kann hier eher nicht beantwortet werden.
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