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Stark getrübtes Vertrauensverhältnis

 
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casselfrank
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 12:38    Titel: Stark getrübtes Vertrauensverhältnis Antworten mit Zitat

Ich wende mich mal mit einer Frage auch Euch/Sie.
Es geht um folgendes,mein Neffe ist ehrenamtlicher Bewirter eines Vereinsheimes.
Es gab,nachdem der Vorstand für den Monat Juni eine Kassenprüfung getätigt hat,unstimmigkeiten weil durch die Aufrechnung des Vorstandes ein Fehlbetrag offen war. Daraufhin wurde mein Neffe aus seinem Amt als Bewirter des Vereinsheimes mit der Begründung *Es besteht ein stark getrübtes Vertrauensverhältnis* von seinem Amt enthoben.
Gehe ich richtig in der Annahme das ein GETRÜBTES VERTRAUENSVERHÄLTNIS ERSTMAL EINEN VERTRAUENSMISSBRAUCH VORAUSSETZT?
Fakt ist das mein Neffe nun bis ins letzte Detail bewiesen hat das er NICHTS entwedet hat o.ä. getan hat.
Wie sieht es aus wenn er darauf besteht seinen Posten wieder inne zu haben,da alle sachen gegen ihn widerlegt wurden?
Denn im grunde genommen hat sich ja,so ist es meine Auffassung,der Vorstand sogar Strafbar gemacht,denn man hat ihm *ohne das dies der fall ist* ja ein stark getrübtes vertrauen vorgeworfen,was ja einen wie erwähnt Vertrauensmissbrauch voraussetzt und in diesem falle ging es um Geld d.h. im grunde hat man ihm Unterstellt Vereinsgelder veruntreut zu haben,ohne das dies der Falle ist.

Wäre mal froh auf eine Antwort ob ich mit meiner Vermutung richtig liege.
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Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 12:53    Titel: Re: Stark getrübtes Vertrauensverhältnis Antworten mit Zitat

casselfrank hat folgendes geschrieben::
Gehe ich richtig in der Annahme das ein GETRÜBTES VERTRAUENSVERHÄLTNIS ERSTMAL EINEN VERTRAUENSMISSBRAUCH VORAUSSETZT?


Nein.

Ein Vertrauensverhältnis ist bereits dann getrübt, wenn das Vertrauen erschüttert ist. Dies kann bereits bei einem naheliegenden Verdacht der Fall sein.

Zitat:
Denn im grunde genommen hat sich ja,so ist es meine Auffassung,der Vorstand sogar Strafbar gemacht,denn man hat ihm *ohne das dies der fall ist* ja ein stark getrübtes vertrauen vorgeworfen,was ja einen wie erwähnt Vertrauensmissbrauch voraussetzt und in diesem falle ging es um Geld d.h. im grunde hat man ihm Unterstellt Vereinsgelder veruntreut zu haben,ohne das dies der Falle ist.


Man macht sich nicht strafbar, wenn man einem Anderen mitteilt, dass man kein Vertrauen mehr in ihn habe.

Man macht sich auch nicht strafbar, wenn man einem anderen (unter vier Augen) unterstellt, er habe Vereinsgelder veruntreut.

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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ehrenamtlich heisst er bekommt dafür nichts oder doch?

Wurde dies Aufgabe denn irgendwie schriftlich verteilt oder aufgrund eines Vorstandsbeschlusses o.ä.?

Wurde er vom kompletten Vorstand von der Tätigkeit freigestellt?

Ansonsten, da er ehremamtlich ist hast das mit Arbeitsrecht nichts zu tun.

Im Grunde gibt es hier wahrscheinlich überhaupt keinen Anspruch diese Tätigkeit auszuführen, insbesondere wenn der Vorstand sagt wir wollen den nicht mehr.

MfG
Matthias
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casselfrank
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Ehrenamtlich heisst er bekommt dafür nichts oder doch?

Wurde dies Aufgabe denn irgendwie schriftlich verteilt oder aufgrund eines Vorstandsbeschlusses o.ä.?

Wurde er vom kompletten Vorstand von der Tätigkeit freigestellt?

Ansonsten, da er ehremamtlich ist hast das mit Arbeitsrecht nichts zu tun.

Im Grunde gibt es hier wahrscheinlich überhaupt keinen Anspruch diese Tätigkeit auszuführen, insbesondere wenn der Vorstand sagt wir wollen den nicht mehr.

MfG
Matthias


1.) es wurde eine sitzung einberufen an der auch ein schlichtungsausschus teilgenommen hat,sprich leute die nicht dem vorstand angehören die diese ,was sich ja zum glück geklärt hat,unterstellung auch mitbekommen haben.
2.) er wurde nicht vom ganzen vorstand seines amtes enthoben nur von drei der vier mitglieder denn das vierte vorstandsmitglied distanzierte sich auf das schärfste von dieser enthebung.man muss sagen das das vierte vorstandsmitgleid schon 20 jahre im amt ist die anderen 3 erst seit 6 monaten und dazu ein alter haben von 23-27 jahren und im grunde total unerfahren sind und auch nur am ruder sind weil es sonst keiner machen wollte.
desweiteren geht es im grunde nur um die unterstellung,denn mein neffe sagte das ihm das vierte vorstadsmitglied geraten hat den beirat des vereins hinzu zu ziehen,der sich dann dem ganzen sachverhalt annimmt und aufklärt.mein neffe würde dies gerne machen,weiß aber das er dann dem verein,in dem fall dieser abteilung fussball,sehr weh tun würde.

NEIN MEIN NEFFE IST AUF EINER EIGENS EINBERUFENEN SITZUNG AN DEM NICHT NUR VORSTANDSMITGLIEDER TEILGENOMMEN HABEN DIESER SACHE VERDÄCHTIGT WORDEN UND KONNTE DIES NUN WIDERLEGEN WAS HEISST ALLE VORWÜRFE STIMMEN NICHT! ABER DURCH DAS * STARK GETRÜBTE VERTRAUENSVERHÄLTNIS* WURDE IHM JA,AUCH VOR ANDEREN DER BEREICHERUNG AUS DER VEREINSKASSE NACHGESAGT WAS SICH JA ERÜBRIGT HAT! NEIN ER BEKOMMT KEIN GELD DAFÜR !
IST DIES,WEIL ES AUCH VOR ANDEREN LEUTEN PASSIERT IST,NUN EINE UNTERSTELLUNG?
DENN ES GING UM EINEN BETRAG VON 300€ ÜBER DEREN VERBLEIB NUN ALLES GEKLÄRT IST UND WENN ES UM DIESEN GENANNTEN BETRAG GEHT UN DMAN DES POSTEN ENTHOBEN WIRD HEISST ES JA UNTER DEM STRICH,MAN HABE SICH AN DIESEN 300€ VERGRIFFEN!WAS NACHWEISLICH NICHT DER FALL IST!

denn in diesem falle kann das VERTRAUENSVERHÄLTNIS NICHT GETRÜBT SEIN DENN ES IST *ALLES* IWDERLEGT!
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Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

casselfrank hat folgendes geschrieben::
NEIN MEIN NEFFE IST AUF EINER EIGENS EINBERUFENEN SITZUNG AN DEM NICHT NUR VORSTANDSMITGLIEDER TEILGENOMMEN HABEN DIESER SACHE VERDÄCHTIGT WORDEN UND KONNTE DIES NUN WIDERLEGEN WAS HEISST ALLE VORWÜRFE STIMMEN NICHT! ABER DURCH DAS * STARK GETRÜBTE VERTRAUENSVERHÄLTNIS* WURDE IHM JA,AUCH VOR ANDEREN DER BEREICHERUNG AUS DER VEREINSKASSE NACHGESAGT WAS SICH JA ERÜBRIGT HAT! NEIN ER BEKOMMT KEIN GELD DAFÜR !
IST DIES,WEIL ES AUCH VOR ANDEREN LEUTEN PASSIERT IST,NUN EINE UNTERSTELLUNG?
DENN ES GING UM EINEN BETRAG VON 300€ ÜBER DEREN VERBLEIB NUN ALLES GEKLÄRT IST UND WENN ES UM DIESEN GENANNTEN BETRAG GEHT UN DMAN DES POSTEN ENTHOBEN WIRD HEISST ES JA UNTER DEM STRICH,MAN HABE SICH AN DIESEN 300€ VERGRIFFEN!WAS NACHWEISLICH NICHT DER FALL IST!

denn in diesem falle kann das VERTRAUENSVERHÄLTNIS NICHT GETRÜBT SEIN DENN ES IST *ALLES* IWDERLEGT!


Kleiner Tipp: Das Schreiben in Großbuchstaben wird - mangels akkustischer Alternativen - im Internet dazu gebraucht, um ein Schreien oder Brüllen darzustellen. Insofern sollte man auch nur dann darauf zurück greifen, wenn man tatsächlich schreit oder brüllt.

Ansonsten wird das Problem sein, dass der ehrenamtliche Kassenwart keinen Rechtsanspruch auf die Ausübung dieser Tätigkeit geltend machen kann, wenn er durch die Mehrheitsentscheidung des Vorstands abberufen wird. Dabei ist es unerheblich, in welchem Alter sich die einzelnen Vorstände befinden oder wie lange sie bereits Amtsinhaber sind.

Insofern wird man die Abberufung wohl kaum mit juristischen Mitteln angreifen können.

Inwieweit man den Vorstand wegen der getätigten Äußerungen zur Rechenschaft ziehen kann, ist hier nicht endgültig zu klären. Dazu müsste man genau wissen, wer wem unter welchen Umständen in wessen Beisein was gesagt hat.

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casselfrank
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

vorab erstmal entschuldige ich mich für das gross geschriebene.sorry

es geht nicht darum das mein neffe unbedingt wieder diese arbeit aufnehmen möchte,obwohl er schon über 20 jahre ehrenamtlich tätig ist,sondern lediglich um diese von ihnen zum abgeschluss geschriebene sache
Inwieweit man den Vorstand wegen der getätigten Äußerungen zur Rechenschaft ziehen kann, ist hier nicht endgültig zu klären. Dazu müsste man genau wissen, wer wem unter welchen Umständen in wessen Beisein was gesagt hat.

es waren an dieser sitzung,ausser de vorstandsmitgliedern meinem neffen und mir als onkel der auch im verein tätig ist,noch 4 weitere personen beteiligt die all dieses,in meinen augen doch ungeheuerlichen vorwürfe,mitbekommen haben.
der vorstand hat sich auch in diesem fall,sagen wir mal salopp im vorbeigehen,entschuldigt.jedoch hat durch diese anschuldigung,die es ja nunmal war,auch vor anderen anwesenden personen mein neffe dahingestellt gefühlt als wäre er ein dieb.wie mehrfach erwähnt sind alle punkte als haltlos zurückgenommen worden,der fade beigeschamck bleibt jedoch der das man ihn,wenn auch durch die blume,des diebstahls bezichtigt hat was nicht der fall ist.
wenn ich unter zeuigen jemanden sage ER IST EIN DIEB dann kann dieser mich wegen unterstellung verklagen,oder nicht?
ergo trifft das doch auch auf diesen fall zu!
fakten sind klar 4 leute die and er sitzung,ohne jegliche funktion,teilgenommen haben sind zeuge dieser anschuldigungen und haben es mitbekommen.
Nachtrag:
meinem neffen,der mich gerade anrief, wurde z.B. eben von einem bekannten geraten durch den beirat eine mitgliederversammlung einberufen zu lassen und dann den vorstand abwählen zu lassen,denn der beirat ist die institution in einem verein,die bei einer derart haltlosen begründung gefolgt von unterstellungen und entnahme des jahrelangen,immer einwandfreien ehrenamtlicherarbeit,den vorstand absetzen kann.
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Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 14:53    Titel: Audiatur et altera pars Antworten mit Zitat

casselfrank hat folgendes geschrieben::
vorab erstmal entschuldige ich mich für das gross geschriebene.sorry


Ist schon ok. Winken

Zitat:
es waren an dieser sitzung,ausser de vorstandsmitgliedern meinem neffen und mir als onkel der auch im verein tätig ist,noch 4 weitere personen beteiligt die all dieses,in meinen augen doch ungeheuerlichen vorwürfe,mitbekommen haben.
der vorstand hat sich auch in diesem fall,sagen wir mal salopp im vorbeigehen,entschuldigt.jedoch hat durch diese anschuldigung,die es ja nunmal war,auch vor anderen anwesenden personen mein neffe dahingestellt gefühlt als wäre er ein dieb.wie mehrfach erwähnt sind alle punkte als haltlos zurückgenommen worden,der fade beigeschamck bleibt jedoch der das man ihn,wenn auch durch die blume,des diebstahls bezichtigt hat was nicht der fall ist.


Naja, wenn man das gerichtlich angehen würde, dann müsste der Richter wohl alle Beteiligten/Anwesende als Zeugen vorladen und vernehmen. Aus den diversen und vermutlich widersprüchlichen Aussagen würde er sich wohl ein Bild des tatsächlich Gesprochenen zusammenreimen und irgendwann ein Urteil fällen. Dieses Urteil müsste man dann - um die Schmach zu tilgen - im gesamten Verein kommunizieren. Also: Viel Aufwand ohne Erfolgsgarantie

Zitat:
wenn ich unter zeuigen jemanden sage ER IST EIN DIEB dann kann dieser mich wegen unterstellung verklagen,oder nicht?


Unterstellung ist als Straftatbestand nicht definiert. Es käme hier üble Nachrede oder Verleumdung in Betracht. Ob das hier aber vorliegt, kommt auf die besonderen Umstände an, womit wir wieder beim Richter und dessen Zeugenvernehmung wären.

Zitat:
Nachtrag:
meinem neffen,der mich gerade anrief, wurde z.B. eben von einem bekannten geraten durch den beirat eine mitgliederversammlung einberufen zu lassen und dann den vorstand abwählen zu lassen,denn der beirat ist die institution in einem verein,die bei einer derart haltlosen begründung gefolgt von unterstellungen und entnahme des jahrelangen,immer einwandfreien ehrenamtlicherarbeit,den vorstand absetzen kann.


Ob das der Beirat aber auch tut, steht auf einem anderen Blatt.

Wie wäre es denn, wenn der Vorstand auf der nächsten Mitgliederversammlung den ganzen Irrtum einfach ausräumt und sich beim Neffen entschuldigt? Würde das als Genugtuung genügen.

Letzteres wäre vermutlich einfacher und sicherer als ein gerichtlicher Waffengang mit ungewissem Ausgang.

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casselfrank
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

das problem wird sein das sich diese jungen burschen nicht in einer sitzung,denn das greift ja ihr ego an und sie stufen sich selber ab,entschuldigen würden,denn dann wenn es einige andere mitbekommen wäre mein neffe auch zufreiden.
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Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

casselfrank hat folgendes geschrieben::
das problem wird sein das sich diese jungen burschen nicht in einer sitzung,denn das greift ja ihr ego an und sie stufen sich selber ab,entschuldigen würden,denn dann wenn es einige andere mitbekommen wäre mein neffe auch zufreiden.


Der Beirat wird aber eher bereit sein, in diese Richtung auf den Vorstand einzuwirken, als diesen gleich komplett abzusetzen, zumal es offensichtlich keine Alternativen für etwaige Nachfolger gibt.

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casselfrank
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

also ist ihre meinung,betreff entschuldigung,den beirat einzuschalten.
natürlich gebe ich ihnen recht wenn sie schreiben,dass es mittels keiner anderer anwärter auf diese posten schlecht sein wird diese des amtes zu enheben,fakt aber ist wenn solche geben würde,dass diese auch von anderen nahegelegt bekommen würden das sie zurücktreten.
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