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Die Ausgangsfrage ist, wenn ich mich nicht verlesen habe, ob es strafbar sei, wenn ein Vermieter die Fensterscheiben seines eigenen vermieteten Hauses einschlägt. Diese Frage ist, wenn ich nicht entscheidendes übersehen habe, bislang unbeantwortet. Volker13 nähert sich argumentativ einer Antwort auf diese Frage. Genau so sollte es sein.
Die Ausgangsfrage ist, wenn ich mich nicht verlesen habe, ob es strafbar sei, wenn ein Vermieter die Fensterscheiben seines eigenen vermieteten Hauses einschlägt. Diese Frage ist, wenn ich nicht entscheidendes übersehen habe, bislang unbeantwortet.
Eigentlich schon. Sachbeschädigung wurde doch von Anfang an - schon vom Fragesteller selbst - mangels Fremdheit ausgeschlossen. Das ist so offensichtlich, dass es keiner weiteren Erörterung bedarf. Hausfriedensbruch wurde auch als sehr unwahrscheinlich angesehen. Mehr gibts nett. Ich finde, die Frage ist gänzlich beantwortet.
lese meinen Text und erkenne den Zusammenhang zu dem Eigentümer, der ja hier wohl der Vermieter ist.
Habe ich. Der Eigentümer kann keine Sachbeschädigung an seinem eigenen Gebäude begehen. Das war doch schon dem Fragesteller klar, Du hast es nochmals dargelegt. Dann hast Du aber eingangs gesagt, die Strafbarkeit kann man klar mit "ja" beantworten. Das ist etwas widersprüchlich. Welche Strafbarkeit liegt denn nun vor?
Zitat:
Ist Fenstereinschlagen grundsätzlich kein Straftatbesatnd mehr?
Für den Eigentümer nicht...aber das hattest Du doch selbst gesagt.....
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