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Kaufvertrag Rassekatze

 
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Tara4
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Anmeldungsdatum: 01.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 08:44    Titel: Kaufvertrag Rassekatze Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Experten,

untenstehend mal ein Auszug aus einem typischen Vertrag zum Kauf einer Rassekatze. Mich würde interessieren, ob diese Punkte alle rechtlich durchsetzbar sind? Muß man tatsächlich noch nach 15 Jahren beim Umzug seine neue Adresse mitteilen, weil ansonsten eine Vertragsstrafe fällig wird? Ein Züchter hat ja ein Vorkaufsrecht, gilt dies auch, wenn man eine Katze weiterverschenkt? Muß man es zulassen, daß der Züchter einen regelmäßig besucht, um sich zu überzeugen, daß es der Katze gut geht?

5.Nebenpflichten des Käufers, Vertragsstrafe u.a.:
5.1.1. Der Käufer verpflichtet sich das Tier nur für sich selbst und nicht als Zwischenverkäufer für andere Personen zu erwerben.
5.1.2. Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, das übernommene Tier katzengerecht zu halten und zu pflegen, für ausreichende medizinische Betreuung zu sorgen und die dem gültigen Veterinärstandard entsprechenden Impfungen durchführen zu lassen.
5.1.3. Eine Abgabe an Tierheime, Zoohandlungen oder Versuchslabore sowie das Aussetzen des Tieres ist dem Käufer untersagt.
5.1.4. Bei einem Wohnungswechsel ist dem Verkäufer die neue Adresse unverzüglich mitzuteilen.
5.1.5. Das Ableben der Katze ist dem Züchter unverzüglich nach dem Todeseintritt schriftlich mitzuteilen. Es ist verboten, die Katze ohne jetwede medizinische Indikation einschläfern zu lassen. Sollte das Einschläfern aus medizinischen Gründen für nötig erachtet werden, so ist hierüber ein tierärztliches Attest beizubringen.
5.1.6. Der Käufer ist verpflichtet, dem Käufer jede beabsichtigte Weiterveräußerung des Tieres unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
5.1.7. Die Verpaarung mit fremdrassigen oder mischrassigen Tieren ist verboten.
5.1.8. Wurde die Katze als Liebhabertier erworben, so ist es dem Käufer nicht gestattet, mit ihr zu züchten oder sie anderen Personen zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen. Der Käufer verpflichtet sich die Katze bis zum 12. Lebensmonat kastrieren zu lassen.
5.1.9 Wird eine der in Nr. 5.1.1 bis 5.1.8 genannten Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt, wird eine Vertragsstrafe von 750 € fällig. Außerdem hat der Züchter das Recht, das Tier soweit möglich - ohne Anspruch des Käufers auf Kaufpreiserstattung mit allen dazugehörigen Papieren zurückzufordern.
5.2. Sollten sich zwingende Gründe ergeben, aus denen die verkaufte Katze nicht behalten werden kann, so gilt das Vorkaufsrecht des Züchters als vereinbart. Der Züchter hat im Falle der Weiterveräußerung durch den Käufer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige zu erklären, ob er von dem Vorkaufsrecht gebrauch machen möchte.
Macht er davon Gebrauch, muß er dem Käufer höchstens die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises zurückerstatten.
5.3. Der Züchter hat das Recht, sich in regelmäßigen Abständen und zu angemessenen Tageszeiten von der artgerechten Haltung und dem Gesundheitszustand des Tieres zu überzeugen. Im Zweifelsfall kann der Züchter die Katze mitnehmen und tierärztlich untersuchen lassen oder die Untersuchung vor Ort vornehmen lassen. Die hierdurch entstandenen Kosten sowie die Kosten für eine eventuelle Weiterbehandlung des Tieres gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers. Sollte der tierärztliche Befund eine schlechte gesundheitliche Verfassung des Tieres, hervorgerufen durch die nicht artgerechte Haltung und Pflege, ergeben, muß der Käufer dem Züchter das Tier auf Verlangen und ohne Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises mit allen dazugehörigen Papieren herausgeben.
5.4. Sollte nachträglich der Wunsch aufkommen, mit einem Liebhabertier zu züchten (darunter ist bereits eine einmalige Verpaarung dieser Katze mit einen Tier der selben Rasse mit dem Ziel der Aufzucht vom Welpen zu verstehen), so ist dieses Unterfangen mit dem Züchter abzuklären. Gestattet der Züchter dieses Vorhaben, so verpflichtet sich der Käufer, den Differenzbetrag zum Zuchttier in Höhe von 250,- € an den Züchter zu entrichten.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
5.1.7. Die Verpaarung mit fremdrassigen oder mischrassigen Tieren ist verboten.

Das solltest Du der Katze unbedingt vorlesen, damit sie das auch weiß, falls sie frei laufen darf.

Ob das alles rechtlich so einwandfrei ist, musst Du einen Anwalt fragen. Ist nämlich bisschen mühsam, jedem einzelnen Punkt hinterher zu steigen, ob und in welchem Umfange das nun gilt oder nicht, weil hier eventuell die Vertragsfreiheit ein bisschen überzogen wird.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Tara4
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Anmeldungsdatum: 01.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für deine Antwort! Mich interessiert vor allem, ob es rechtlich gesehen okay ist, daß man per Vertrag dazu gezwungen werden kann, die nächsten 15 Jahre (je nach Lebenszeit der Katze) beim Umzug die neue Adresse mitteilen zu müssen? Und ob man das Besuchtsrecht des Züchters hinnehmen muß?
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ne anständige Wald- und Wiesen-Hauskatze kann ohne weiteres 19 werden.
Ob man so lange Besuche hinnehmen muss und sich ggf ummelden muss - da habe ich Zweifel, aber keine Lust, danach zu graben.
Ich bezweifle aber auch, ob ein Züchter Lust hat, 19 Jahre lang seine sämtlichen Käufer seiner sämtlichen Kitten abzuklappern.
Ich würd das mal so sehen: der Züchter möchte seinen Kätzchen ein sicheres, gutes Leben verschaffen und die Möglichkeit haben, die Tiere aus schlechter Haltung wieder an sich nehmen zu können. Er möchte sie weder vernachlässigt noch im Tierheim noch bei irgend welchen obskuren Händlern sehen. Ist menschlich irgendwo verständlich.
Was rechtlich nicht zulässig ist (eventuell sind da auch noch Verjährungsfristen zu beachten), gilt es sowieso nicht, und eine Katze aus normal-guter üblicher Haltung will ein Züchter nicht herausholen (denn was will er mit der Katz), und dürfte es auch nicht, denn da hätte die Katz was gegen und wäre damit ein Fall für das Tierschutzgesetz.
Ich würde mir um solche Verträge nicht allzu viele Gedanken machen. Wer ein Tier kauft (nebenbei, ne Rassekatze möcht' ich nicht geschenkt haben, ich schwör auch beim Katzenvolk auf Naturproduktion), um es sein Leben lang zu behalten und mit ihm zu leben, dem können solche Schutzbestimmungen egal sein.
Und wenn man - z.B. wg Katzenallergie - mal ein Tier abgeben muss und es verschenkt, dann wird, sofern der verantwortungsvolle Halter es in gute, liebevolle Hände gibt, auch der Züchter nichts dagegen haben, denn, wie gesagt, was will er mit der Katz? Die will er nur nehmen, wenn Not an der Katz ist, ansonsten ist er froh, wenn sie ein feines Katzenleben führt.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Tara4
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Anmeldungsdatum: 01.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Angenommen, jemand nimmt Verträge aber sehr ernst und will nichts unterschreiben, woran er sich nicht halten kann oder will? Wenn jemand z.B. nach 10 Jahren seine neue Adresse nicht mehr mitteilen will, darauf aber laut Vertrag eine Strafe von mehreren hundert Euro steht? Wer Verträge ernst nimmt, fühlt sich mit solchen Verstößen, auch wenn sie harmlos sind und nicht rauskommen, doch gar nicht wohl! Wenn solche Punkte aber rechtlich sowieso nicht von Belang wären, wäre es nicht so schlimm.
Und die 15 Jahre waren nur ein Beispiel, ein Durchschnittsalter, natürlich kann eine Katze auch 20 werden.
Daß Verträge zum Schutz der Katze sind, ist selbstverständlich, nur unterschreibt die Mehrheit Verträge, an die sie sich gar nicht hält. Manche nehmen sowas aber noch ernst und haben daher Probleme mit einigen Punkten.
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markus_1002001
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde die Katze kaufen und dem Verkäufer später mitteilen, daß mir ein chinesischer Freund geholfen hat, diese sehr schmackhaft zuzubereiten.

Da vom Verzehr in dem Vertrag keine Rede ist, sollte man damit aus dem Schneider sein.

Schönen Gruß
Markus (derzeit in China/innere Mongolei - ich kann Rezepte mitbringen)

Man möge mir den OT verzeihen)
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