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Verfasst am: 30.09.08, 18:51 Titel: Wer ist zuständig DB oder Fluggesellschaft??
A & B fahren in Urlaub.
+ Der Flug ist ab Dusseldoof nach Miami.
+ Anreise mit der DB
+ Abfahrt Heimatort 6.45h geplante
+ Ankuft Flughafen 10.18h
+ Ablugzeit 13.40h.
Während der Fahrt im schnellen weißen Zug der DB:
+ eingeleitete "Schnellbremsung" durch den Zug (Meldung eines tech. Defektes deshalb
die autom. Einleitung der Schnellbremsung, Erläuterung durch Zugpersonal)
+ insgesamt 6 ausserplanmäßige Stopps auf den Gleisen / Bhf wg techn. Defekten
+ 20km vor Köln wurde der Zug mittels Dieslelok abgeschleppt.
+ über 2 Std. Verspätung des Zuges
Weitefahrt ab Köln....
Weiterreise nur bis Dusseldorf Hbf möglich wg. Bombenentschärfung in der Stadt.
Mit den Schienenersatzverkehr erreichten A + B 50min vor Abflug des Fliegers den Schalter der Airline, wo A & B der Check In verweigert wurde.
Folgekosten:
400€ für neues Ticket von DUS über München nach Miami, "Übernachung" im Flughafen, 1 Tag spätere Ankunft.
Fragestellung:
Die Airline hätte uns noch einchecken lassen können / müssen da wir lt AGB gerade noch rechtzeitig am Schalter waren... ???!!!
Die Bahn hat auch dafür zu sorgen daß die eingesetzten Züge in einem technischen Zustand sind um Passagiere von X nach Y zu bringen. Bzw. hätte die Passiere darauf hinweisen können in einem der Bahnhöfe, einen nachfolgenden ICE zu nehmen.
>> Es waren schließlich während der Fahrt genügend ungeplante Stopps aufgetreten, so daß ein techn. Defekt auch für Wenig-Zugfahrer zu erahnen war<<
Wer hat den nun den schwarzen Peter?? Die Bahn oder die Airline ???
Verfasst am: 30.09.08, 23:54 Titel: Re: Wer ist zuständig DB oder Fluggesellschaft??
havannaclub hat folgendes geschrieben::
Wer hat den nun den schwarzen Peter?? Die Bahn oder die Airline ???
Es gibt noch eine dritte Möglichkeit, wer den schwarzen Peter haben könnte........nämlich Du
Es hängt immer von den Bedingungen ab, offenbar hattest Du ein sog. "Zug zum Flug"-Fahrkarte oder wie die Dinger heißen!? Diese werden nur als Zusatzleistung zum Flug verkauft, die Bahnfahrt ist also nicht Bestandteil der Flugreise. Es bleibt in Deiner Verantwortung, rechtzeitig am Flughafen zu sein. Du bist ja meiner Meinung nach rechtzeitig losgefahren, in diesem Fall ist es einfach dumm gelaufen. Pech gehabt
Die Bahn haftet für Verspätungen grundsätzlich nicht und erst Recht nicht für Folgeschäden aus Verspätungen. Und selbst wenn sie es tun würde, würde sie in diesem Fall trotzdem nicht haften, da hier höhere Gewalt vorlag (Bombendrohung). Die Fluggesellschaft wird argumentieren, dass Du nicht rechtzeitig am Schalter warst und damit ist das Thema für sie erledigt.
Anders sieht es übrigens aus, wenn die Bahnfahrt auf Deinem Flugschein steht, also Bestandteil der Flugreise ist. Dann sind die Zugverspätungen nicht Dein Problem, sondern die Fluggesellschaft muss Dich dann kostenlos mit dem nächsten Flug weiterbefördern.
Mit der Bordkarte in der Hand hätten Sie in dem Fall verdammt bessere Chancen gehabt.
Haben Sie das APIS Formular für die US-Behörden schon online ausgefüllt?
Bitte beachten Sie, dass die US Behörden schon einige Stunden vor Abflug alle Ihre Daten (Pass-Nr., 1. Aufenthaltsort in den USA etc.) benötigen.
2. Sie wollten in die USA fliegen. Zwischen Ankunft der Bahn und dem Abflug liegen in Ihrem 2,5h. Das ist viel zu wenig.
Sie müssen berücksichtigen, dass für USA Flüge verstärkte Sicherheitmassnahmen gelten.
In den meisten Fällen wird das Flugzeug schon 1h vor Abflug geboardet.
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