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Verein/ Finanzamt

 
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simon.ss
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 18:34    Titel: Verein/ Finanzamt Antworten mit Zitat

Hallo,

und zwar sind wir ein nicht eingetragener Verein, der seit Dez. 2007 besteht.
Jetzt geht es um das Finanzamt, bis dato hatten wir mit dem Finanzamt noch nichts zu tun.
Die Einnahmen des Verein sind recht überschaubar (Einnahmen aus 5 Bannerschaltungen auf unserer Homepage sowie Beiträge aus Fördermitgliedschaften) alles zusammen ca. 2500 € im Jahr.

Müssen wir diese Einnahmen jetzt dem Finanzamt melden ? wenn ja wie ? brauchen wir eine Steuernummer ?, wie bekommen wir diese ?
Hätten wir den Verein schon längst dem Finanzamt melden müssen ?

Wäre schön wenn uns da jemand weiterhelfen könnte, da dass Finanzamt da bisher nicht sehr hilfreich war.

Danke
Simon
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derkilian
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 176
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Simon,

spaetestens vier Wochen nach Gruendung des Vereins sollte man das Formular KSt GU/2A beim zustaendigen Finanzamt eingereicht haben. Am Jahresende waere dann die Koerperschaftssteuererklaerung sowie die Umsatzsteuererklaerung abzugeben samt Einnahmenueberschussrechnung. Ferner wird ja hier ein Gewerbe betrieben, sodass dies dem zustaendigen kommunalen Amt (meist Gewerbe- oder Ordnungsamt) zusammen mit Zahlung der Gebuehr sicherlich schon angezeigt wurde. Gewerbesteuer kommt sicherlich jedoch nicht in Betracht, insofern von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht worden ist (womit im Uebrigen dann die Umsatzsteuererklaerung auch nur jaehrlich faellig wird).

Natuerlich koennen auch noch weitere Steuerarten betroffen sein. Sinnvoll ist es daher sicherlich, mit einem Dachverband (soweit vorhanden) Kontakt aufzunehmen oder sich im Finanzamt beraten zu lassen. (Das Finanzamt ist sicherlich nicht hilfreich, wenn man mit ihm noch nichts zu tun gehabt hat...) Einige Bundeslaender bieten auch Handbuecher für Vereine an, Berlin und Brandenburg beispielsweise stellen ihr Handbuch auch online zur Verfuegung (siehe Archiv).

Es gruesst
Der Kilian.


PS: Die Steuernummer erteilt das zustaendige Finanzamt unmittelbar nach der Anmeldung, insofern es nicht so sehr ueberlastet ist wie beispielsweise in Berlin.
_________________
Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
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simon.ss
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie bitte ? Warum sollen wir ein Gewerbe anmelden ? Wegen den 5 Bannerschaltungen oder wegen den Förderbeiträgen ?



Simon
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derkilian
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 176
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

§ 15 Abs. 2 EStG hat folgendes geschrieben::
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. (...) Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.

Sobald also nicht nur einmal eine Bannerschaltung erfolgt, übt man eine nachhaltige Betätigung aus und begründet damit ein Gewerbe. In diesem Fall würde der eingetragene Verein als juristische Person des Privatrechts ein Gewerbe begründen und hätte dieses meines Erachtens dann auch durch seinen gesetzlichen Vertreter (Vorstand im Sinne des § 26 BGB) anzuzeigen. Ferner könnte dies auch zur IHK-Pflichtmitgliedschaft führen.

Gruß, Kilian.
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simon.ss
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antwort. Habe mittlerweile mit dem Finanzamt darüber geredet eine Anmeldung von einem Gewerbe oder die Versteuerung dieser Einnahmen ist nicht nötig.

Gruß
Simon
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