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Kindesvater zahlt kein Unterhalt ..lebt in NL

 
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bittersweet
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 21:11    Titel: Kindesvater zahlt kein Unterhalt ..lebt in NL Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab da mal eine Frage..
Vater von 2 Kindern (in Deutschland bei der Mutter lebend) zahlt kein Unterhalt.
Er ist vor ein paar Jahren in die NL abgehauen..
Mutter hat einen Brief erhalten, dass nicht gepfändet werden kann,
da die Niederländischen Behörden den Deutschen Behörden mittteilelten,
dass die Unterhalspflichverletztung keinen Strafbestand erfüllt und deswegen eine Durchsuchung nicht durchgeführt werden kann.
Die Unterhaltsschulden bewegen sich in den 50.000Euro


Wie ist die Rechtslage?

Danke schon mal
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Seit dem 1. Januar 2008 nimmt das Bundesamt für Justiz in Bonn die Aufgaben der Übermittlungs- und Empfangsstelle nach dem UN-Unterhaltsübereinkommen wahr. Für ganz Deutschland gibt es seitdem nur noch eine zentrale Übermittlungs- und Empfangsstelle für Unterhaltsansprüche, die deutsche Unterhaltsberechtigte im Ausland oder ausländische Unterhaltsberechtigte in Deutschland geltend machen.

In Deutschland lebende Unterhaltsberechtigte, die gegen Schuldner im Ausland ihre Unterhaltsforderungen durchsetzen müssen, werden nunmehr vom Bundesamt für Justiz unterstützt. Die Betroffenen, und das sind in der Regel alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern, haben nun eine zentrale Ansprechstelle.

Die Anträge sind zunächst beim örtlich zuständigen Amtsgericht einzureichen, das die Erfolgsaussicht prüft und die Anträge an das Bundesamt für Justiz weiterleitet. Das Amtsgericht prüft auch, ob der Staat, in dem die Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden sollen, Mitgliedstaat des UN-Unterhaltsübereinkommen ist. Das Bundesamt für Justiz nimmt mit der zuständigen Behörde des ausländischen Staats Kontakt auf und begleitet das weitere Verfahren.

Auskunft erteilen Jan Versteegen und Thomas Ottersbach, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Bundesamt für Justiz,
Telefon (02 28) 9 94 10 53 10 und (02 28) 9 94 10 51 12,
E-Mail : Pressestelle@bfj.bund.de.
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