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Verfasst am: 06.10.08, 21:40 Titel: Scheidung und Haus miit Schulden
A und B sind verheiratet, haben zwei Kinder und kaufen sich gemeinsam ein Haus. Beide sind im Grundbuch zu gleichen Teilen als Eigentümer eingetragen. Nach einiger Zeit trennen sich die beiden und leben im sogenannten Trennungsjahr. Die Scheidung ist noch nicht vollzogen. Das Sorgerecht haben beide gemeinsam.
A lebt noch im Haus, wohingegen B bereits mit den Kindern ausgezogen ist. A hat bisher die Leistungen für das Haus allein getragen.
Das Haus ist zu 100 % finanziert. Die Kreditverträge haben A und B gemeinsam unterschrieben.
Fragen:
Welche Möglichkeiten haben A und B bezüglich des Hauses?
Wie könnten sinnvolle Einigungen bzgl. des Hauses aussehen?
Was wäre wenn A oder B das Haus behalten möchten?
Was wäre, wenn beide das Haus verkaufen möchten?
Hat A einen Ausgeleichsanspruch gegen B, weil A bisher die Kosten für die Unterhaltung der Immobilie, sowie die Kreditkosten allein getragen hat?
Ich danke für Eure Ideen. Wenn sich noch Fragen zu diesem fiktiven Fall stellen, dann lasst es mich wissen.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 06.10.08, 22:49 Titel: Re: Scheidung und Haus miit Schulden
fruchty hat folgendes geschrieben::
A und B sind verheiratet, haben zwei Kinder und kaufen sich gemeinsam ein Haus. Beide sind im Grundbuch zu gleichen Teilen als Eigentümer eingetragen. Nach einiger Zeit trennen sich die beiden und leben im sogenannten Trennungsjahr. Die Scheidung ist noch nicht vollzogen. Das Sorgerecht haben beide gemeinsam.
A lebt noch im Haus, wohingegen B bereits mit den Kindern ausgezogen ist. A hat bisher die Leistungen für das Haus allein getragen.
Das Haus ist zu 100 % finanziert. Die Kreditverträge haben A und B gemeinsam unterschrieben.
Fragen:
Zitat:
Welche Möglichkeiten haben A und B bezüglich des Hauses?
Die Eheleute können Miteigentümer bleiben, sie können jeweils den Miteigentumsanteil des Anderen erwerben oder das Haus verkaufen. Jeder Ehegatte kann auch die Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung) des Hauses beantragen.
Zitat:
Wie könnten sinnvolle Einigungen bzgl. des Hauses aussehen?
Was sinnvoll ist, hängt in erster Linie von den finanziellen Möglichkeiten der Eheleute ab.
Zitat:
Was wäre wenn A oder B das Haus behalten möchten?
Dann müsste ein Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen erwerben. Dabei wäre zu bedenken, dass die Kreditgeber höchstwahrscheinlich keinen der Ehegatten aus der Mithaft für die Kredite entlassen werden.
Zitat:
Was wäre, wenn beide das Haus verkaufen möchten?
Sie müssten einen Käufer finden.
Zitat:
Hat A einen Ausgleichsanspruch gegen B, weil A bisher die Kosten für die Unterhaltung der Immobilie, sowie die Kreditkosten allein getragen hat?
Für die während der Ehe bis zur Trennung geleisteten Unterhalts- und Kreditkosten besteht normalerweise keine Ausgleichungspflicht, weil die Aufwendungen im Rahmen der Unterhaltspflicht geleistet wurden. Nach der Trennung dürften die Unterhaltungskosten demjenigen zur Last fallen, der das Haus nutzt. Anders die Kreditkosten: Da für einen Ehegatten regelmäßig kein Anlass mehr besteht , dem anderen einen weiteren Vermögenszuwachs zu ermöglichen, kommt die hälftige Ausgleichsregelung wieder zum Tragen, wenn nicht etwas anderes zwischen den Eheleuten vereinbart ist. Der Ehemann könnte z.B. die Kreditraten in Anrechnung auf die der Ehefrau als Miteigentümerin des Hauses zustehende Nutzungsentschädigung übernehmen.
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