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Ehevertrag mit Unterhaltsverzicht

 
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Sir Henry
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 09:13    Titel: Ehevertrag mit Unterhaltsverzicht Antworten mit Zitat

wie ich soeben in einem Beitrag der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein lese, gibt es die Möglichkeit auf den Unterhaltsanspruch in einem Ehevertrag zu verzichten. Dies gilt dann gegebenenfalls auch wenn später Kinder kommen.

Ist dies nicht gesetzwidrig, da ja in diesem Fall die Eltern ein zum Nachteil des Kindes gehenden Vertrag unterschreiben?

Da würde mich mal die Meinung der Fachleute interessieren.

Gruß
Sir Henry
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Unterschieden werden muss zwischen dem Ehegattenunterhalt und dem Kindesunterhalt.

Auf den Kindesunterhalt können die Eltern in einem Ehevertrag nicht rechtlich wirksam verzichten.

Beim Ehegattenunterhalt muss wiederum unterschieden werden zwischen dem Unterhalt während der Zeit eines Getrenntlebens (Trennungsunterhalt) und dem Unterhalt nach einer Scheidung (nachehelicher Unterhalt).

Auf den Trennungsunterhalt können die Ehegatten nicht rechtlich wirksam verzichten.

Auf den nachehelichen Unterhalt können die Ehegatten vor der Scheidung in einem notariell beurkundeten Vertrag verzichten. Unter Umständen kann der Vertrag jedoch wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sein, z.B. wenn ein starkes wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Ehegatten besteht oder wenn ein Ehegatte nach der Scheidung für die Bestreitung seines notwendigen Lebensbedarfs auf Sozialleistungen angewiesen ist.
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