Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 07.10.08, 09:13 Titel: Ehevertrag mit Unterhaltsverzicht
wie ich soeben in einem Beitrag der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein lese, gibt es die Möglichkeit auf den Unterhaltsanspruch in einem Ehevertrag zu verzichten. Dies gilt dann gegebenenfalls auch wenn später Kinder kommen.
Ist dies nicht gesetzwidrig, da ja in diesem Fall die Eltern ein zum Nachteil des Kindes gehenden Vertrag unterschreiben?
Da würde mich mal die Meinung der Fachleute interessieren.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 07.10.08, 10:05 Titel:
Unterschieden werden muss zwischen dem Ehegattenunterhalt und dem Kindesunterhalt.
Auf den Kindesunterhalt können die Eltern in einem Ehevertrag nicht rechtlich wirksam verzichten.
Beim Ehegattenunterhalt muss wiederum unterschieden werden zwischen dem Unterhalt während der Zeit eines Getrenntlebens (Trennungsunterhalt) und dem Unterhalt nach einer Scheidung (nachehelicher Unterhalt).
Auf den Trennungsunterhalt können die Ehegatten nicht rechtlich wirksam verzichten.
Auf den nachehelichen Unterhalt können die Ehegatten vor der Scheidung in einem notariell beurkundeten Vertrag verzichten. Unter Umständen kann der Vertrag jedoch wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sein, z.B. wenn ein starkes wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Ehegatten besteht oder wenn ein Ehegatte nach der Scheidung für die Bestreitung seines notwendigen Lebensbedarfs auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.