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Einverständniserklärung für Untersuchung

 
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Roter Bruder
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Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 17:45    Titel: Einverständniserklärung für Untersuchung Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende Situation:

17-jährige Tochter eines geschiedenen Vaters muss sich einer Untersuchung unterziehen, die bei Vollnarkose durchgeführt wird. Da gemeinsames Sorgerecht besteht, muss eine Einverständniserklärung des Vaters vorliegen. Der hat keinen Einwand gegen die Untersuchung, weiß aber nicht, ob es gewisse Dinge zu beachten gibt und wie genau so eine Erklärung abgefasst werden muss.

Kann jemand helfen oder gibt es evtl. Vorlagen?
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Herzog, Jörg
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ärzte sind verpflichtet, umfassend über alle Risiken der Behandlung/OP zu beraten. Wenn der Vater Fragen hat, kann er sie dem Arzt stellen. Formulare betreffend die Einwilligung halten die Ärzte bereit.
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Roter Bruder
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Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Ärzte sind verpflichtet, umfassend über alle Risiken der Behandlung/OP zu beraten. Wenn der Vater Fragen hat, kann er sie dem Arzt stellen. Formulare betreffend die Einwilligung halten die Ärzte bereit.


Die Untersuchung ist in einer 300 km entfernten Stadt, die Tochter wird von der Mutter begleitet, deshalb muss der Vater eine entsprechende Erklärung mitgeben. Reicht das dann auch formlos mit dem sinngemäßen Text, dass der Vater mit der Untersuchung einverstanden ist? Oder muss enthalten sein, dass der Mutter die Vollmacht allein zu entscheiden erteilt wird?
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andase
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Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 74
Wohnort: 26736

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Warum muss der Vater überhaupt eine Erklärung mitgeben?

Ich kenne es nur so, dass unten auf dem Aufklärungsblatt, egal ob für Narkose oder Untersuchungen, bei Minderjährigen steht, dass wenn bei zwei Sorgeberechtigten, nur einer unterschreibt, dieser mit seiner Unterschrift auch die Zustimmung für den anderen Elternteil abgibt. In diesem Fall bräuchte meines Wissens, der Vater doch nur eine Erklärung abgeben, wenn er NICHT mit der Untersuchung einverstanden ist. So steht es zumindest auf den vorgefertigten Formularen.

Bei einer Freundin brauchte der geschiedene Mann auch kein extra Einverständnis geben, als der gemeinsame Sohn operiert wurde, da es wie oben geschrieben gehandhabt wurde.

Gruss Dagmar
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Roter Bruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!
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