Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - neutrale Sachverständige?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

neutrale Sachverständige?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
UnwissenderStudent
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 16:40    Titel: neutrale Sachverständige? Antworten mit Zitat

Wenn zwei sich streiten, freuen sich die Sachverständigen...
Das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein oder?


1. Wie neutral müssen Sachverständige eigentlich sein? Meistens wird der Sachverständige doch von einer der Parteien bestellt.

2. Kann man darauf bestehen, dass die Gegenseite einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beautragt oder muss man jeden Sachverständigen ins Haus lassen?

3. Wie weit darf ein Sachverständiger gehen, darf er zum Beispiel Fliesen entfernen um den Untergrund zu begutachten (gerade wenn es sich um einen Sachverständigen handelt, den die Gegenseite bestellt hat: es könnten dadurch ja "Beweise" vernichtet werden, die einen selbst "entlasten")?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hinnerk14
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 403
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Über das zuständige Gericht einen Sachverständigen bestellen.
Dieser kann ein neutrales Urteil abgeben.
Beweissicherungsverfahren, als Stichwort.
Das hat mehr Kraft als ein vom Mieter bestellter Gutachter.
_________________
Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen )
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
UnwissenderStudent
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Das beantwortet die Fragen leider nicht wirklich. Natürlich ist es immer besser, wenn man selbst oder ein Gericht einen Sachverständigen beauftragt. Aber nehmen wir mal an, dass die Gegenseite (z.B. ein Handwerksbetrieb) einen Sachverständigen bestellt, um zu beweisen, dass sie an Baumängeln keine Schuld trägt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

UnwissenderStudent hat folgendes geschrieben::
Das beantwortet die Fragen leider nicht wirklich. Natürlich ist es immer besser, wenn man selbst oder ein Gericht einen Sachverständigen beauftragt. Aber nehmen wir mal an, dass die Gegenseite (z.B. ein Handwerksbetrieb) einen Sachverständigen bestellt, um zu beweisen, dass sie an Baumängeln keine Schuld trägt.


wenn es zu einem Prozess kommt, dann können sowohl die Parteien als auch das Gericht einen Sachverständigen bestellen. Ihnen kommt aber unterschiedliche Funktion zu.

Wenn eine Partei einen Sachverständigen beauftragt, um ihren Vortrag mit sachkompetenten Aussagen zu untermauern, dann bleibt das ja noch immer Parteivortrag. Insofern stellt sich hier die Frage der Unabhängigkeit des Sachverständigen nur insofern, als dass er, wenn sich sein Gutachten als parteilich (was allerdings zu inhaltlich Falschheit führen muss) erweist, kein besonders glaubwürdiges Gutachten erstellt und der Parteivortrag in dieser Hinsicht somit unsubstantiiert bleibt. Das ist aber eine Frage, die allein die Partei selbst zu handhaben hat. Eine Pflicht, selbst als Partei einen unabhängigen Gutachter zu bestellen, gibt es per se nicht, so man nicht defintiv weiß, dass dieser zu seinen Gunsten falsche Aussagen tätigt. Denn dann würde die Partei, bringt sie das Gutachten ein, gegen ihre prozessuale Wahrheitspflicht verstoßen. Bis dahin ist es aber ein weiter weg.

Kommt es zu Beweisaufnahme und bestellt das Gericht einen Gutachter, so muss dieser natürlich unparteilich sein.

Gruß
Dea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.