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bau von einem mehrfamilienhaus, statt doppelhaus

 
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assa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 16:19    Titel: bau von einem mehrfamilienhaus, statt doppelhaus Antworten mit Zitat

Guten Tag,
möchte mich gerne erkundigen, ob eine bau 6-familiehauses im baufenster für nur einen doppelhaus möglich wäre. Behörde sagt nein da es im neubaugebiet nur EHH und DHH gebaut werden dürfen, dagegen geklagt und verloren wenn ich jetzt in die Berufung gehe, sind auch noch Nachbarschaft mir hinterher. Können Sie mir rechtlich in irgendeinerform was unterstellen.
gruß
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cobold64
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Da die Behörde sich schon eindeutig mit einer Ablehnung geäußert hat und auch das Gericht die Sache bereits entschieden hat, weiß ich erhlich gesagt nicht, was die Frage hier im Forum noch bringen soll. In einem für Einfamilien- und Doppelhäuser ausgewiesenen Baugebiet kann man eben einfach kein 6-Familien-Haus bauen.
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assa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ist Richtig. Es ist nur so das ich ein 6-Familienhaus als Doppelhaus bauen möchte und auf 6-Wohnparteien aufteilen. Dafür muss ich zusätzlch Parkplätze für mind. 6 Bewohner nachweisen. Jetzt behaupten die Nachbarn im Falle, dass ich in die Berufung gehe , unternehmen Sie was auf dem rechtlichem Wege, damit es garnicht bei mir evtl. durchgeht, wie ist das möglich.
gruß
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst sehe ich keinen Grund, wieso die Nachbarn Einwände gegen ein 6-Fam.-Haus haben sollen. Ich find es auch schade, wenn man sich deswegen streiten muss.

Im Berufungsverfahren werden Drittbetroffene beigeladen. Das sind die Nachbarn. Diese können dann Anträge stellen und ggf. auch Revision einlegen.

Wenn die Baugenehmigung erteilt wird, können Ansprüche nur auf Privatrecht gegründet werden. Soweit das Haus rechtmäßig ist, ist kein Punkt erkennbar, mit dem die Nachbarn das Gebäude noch verhindern können.
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mfg
Klaus
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Wenn die Baugenehmigung erteilt wird, können Ansprüche nur auf Privatrecht gegründet werden. Soweit das Haus rechtmäßig ist, ist kein Punkt erkennbar, mit dem die Nachbarn das Gebäude noch verhindern können.

Da aber anscheinend keine Baugenehmigung erteilt wurde und erstinstandlich dieser Verweigerung entsprochen wurde, sehe ich, auch aufgrund der nun eintretenden Proteste der Nachbarn, wenig Chancen in der nächst höheren Instanz ein anderes Urteil zu bekommen.
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Da für die Berufung oder den Antrag auf Zulassung der Berufung ohnehin Anwaltszwang besteht, sollte sich der Fragesteller anwaltlich beraten lassen.
_________________
Erich Bauer
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Zitat:
Da aber anscheinend keine Baugenehmigung erteilt wurde und erstinstandlich dieser Verweigerung entsprochen wurde, sehe ich, auch aufgrund der nun eintretenden Proteste der Nachbarn, wenig Chancen in der nächst höheren Instanz ein anderes Urteil zu bekommen.


Ich gehe davon aus, dass die Baugenehmigung nur wegen der 6 fehlenden Stellplätze abgelehnt wurde.
Zitat:
Dafür muss ich zusätzlch Parkplätze für mind. 6 Bewohner nachweisen

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Klaus
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Hallo.
Ich gehe davon aus, dass die Baugenehmigung nur wegen der 6 fehlenden Stellplätze abgelehnt wurde.

Es mag zwar so verquerte Behördenhengste geben, aber sie werden immer seltener. Wegen des fehlens von 6 Stellplätzen wird selten ein Bauantrag grundsätzlich abgelehnt.
Viele Gemeinden bieten nämlich eine Ablösezahlung an, wenn die geforderten Stellplätze nicht errichtet werden könen.
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