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Verfasst am: 06.10.08, 16:19 Titel: bau von einem mehrfamilienhaus, statt doppelhaus
Guten Tag,
möchte mich gerne erkundigen, ob eine bau 6-familiehauses im baufenster für nur einen doppelhaus möglich wäre. Behörde sagt nein da es im neubaugebiet nur EHH und DHH gebaut werden dürfen, dagegen geklagt und verloren wenn ich jetzt in die Berufung gehe, sind auch noch Nachbarschaft mir hinterher. Können Sie mir rechtlich in irgendeinerform was unterstellen.
gruß
Da die Behörde sich schon eindeutig mit einer Ablehnung geäußert hat und auch das Gericht die Sache bereits entschieden hat, weiß ich erhlich gesagt nicht, was die Frage hier im Forum noch bringen soll. In einem für Einfamilien- und Doppelhäuser ausgewiesenen Baugebiet kann man eben einfach kein 6-Familien-Haus bauen.
Ja, ist Richtig. Es ist nur so das ich ein 6-Familienhaus als Doppelhaus bauen möchte und auf 6-Wohnparteien aufteilen. Dafür muss ich zusätzlch Parkplätze für mind. 6 Bewohner nachweisen. Jetzt behaupten die Nachbarn im Falle, dass ich in die Berufung gehe , unternehmen Sie was auf dem rechtlichem Wege, damit es garnicht bei mir evtl. durchgeht, wie ist das möglich.
gruß
zunächst sehe ich keinen Grund, wieso die Nachbarn Einwände gegen ein 6-Fam.-Haus haben sollen. Ich find es auch schade, wenn man sich deswegen streiten muss.
Im Berufungsverfahren werden Drittbetroffene beigeladen. Das sind die Nachbarn. Diese können dann Anträge stellen und ggf. auch Revision einlegen.
Wenn die Baugenehmigung erteilt wird, können Ansprüche nur auf Privatrecht gegründet werden. Soweit das Haus rechtmäßig ist, ist kein Punkt erkennbar, mit dem die Nachbarn das Gebäude noch verhindern können. _________________ mfg
Klaus
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 07.10.08, 07:30 Titel:
0Klaus hat folgendes geschrieben::
Wenn die Baugenehmigung erteilt wird, können Ansprüche nur auf Privatrecht gegründet werden. Soweit das Haus rechtmäßig ist, ist kein Punkt erkennbar, mit dem die Nachbarn das Gebäude noch verhindern können.
Da aber anscheinend keine Baugenehmigung erteilt wurde und erstinstandlich dieser Verweigerung entsprochen wurde, sehe ich, auch aufgrund der nun eintretenden Proteste der Nachbarn, wenig Chancen in der nächst höheren Instanz ein anderes Urteil zu bekommen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Da für die Berufung oder den Antrag auf Zulassung der Berufung ohnehin Anwaltszwang besteht, sollte sich der Fragesteller anwaltlich beraten lassen. _________________ Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
Da aber anscheinend keine Baugenehmigung erteilt wurde und erstinstandlich dieser Verweigerung entsprochen wurde, sehe ich, auch aufgrund der nun eintretenden Proteste der Nachbarn, wenig Chancen in der nächst höheren Instanz ein anderes Urteil zu bekommen.
Ich gehe davon aus, dass die Baugenehmigung nur wegen der 6 fehlenden Stellplätze abgelehnt wurde.
Zitat:
Dafür muss ich zusätzlch Parkplätze für mind. 6 Bewohner nachweisen
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 08.10.08, 07:05 Titel:
0Klaus hat folgendes geschrieben::
Hallo.
Ich gehe davon aus, dass die Baugenehmigung nur wegen der 6 fehlenden Stellplätze abgelehnt wurde.
Es mag zwar so verquerte Behördenhengste geben, aber sie werden immer seltener. Wegen des fehlens von 6 Stellplätzen wird selten ein Bauantrag grundsätzlich abgelehnt.
Viele Gemeinden bieten nämlich eine Ablösezahlung an, wenn die geforderten Stellplätze nicht errichtet werden könen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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