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Verfasst am: 07.10.08, 18:34 Titel: Frist für die Gewährleistung von Handwerkerleistungen
Hallo,
Person A veranlaßte August 2007 eine Badvollsanierung.
Dazu wurde u.a. ein Hänge-WC eingebaut, dessen Kasten verfliest wurde.
Nun, nach etwa einem Jahr ist es so, daß sich leichte knarrende Geräusche beim Sich-Draufsetzen entstehen, die darauf hindeuten, daß sich irgendwo in der Verankerung des WC ein Spielraum gebildet haben muß.
Wie lange kann Person A die damit beauftragte Firma mit der Behebung des Mangels in die Verantwortung nehmen, auch in Sorge, daß sich dieser Spielraum noch vergrößern könnte und damit größere Folgeschäden entstünden?
Meines Erachtens verjähren die Mängelansprüche gemäß 634a Abs. 2 im 5 Jahren. ( VOB wurde nicht vereinbart) _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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