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Verfasst am: 08.10.08, 16:15 Titel: Kieferorthopäde: Abdrücke und Röntgenbilder an neuen Arzt
Guten Tag,
Angenommen Patient A ist volljährig und möchte sich zwecks ästhetischer Gründe einer kieferorthopädischen Behandlung unterziehen. Privat natürlich.
Nach dem Vorgespräch entscheidet sich Patient A für einen Kostenvoranschlag. Für diesen müssen allerdings verschiedene Unterlagen angefertigt werden.
Dem zugeschickten Behandlungsplan entnimmt Patient A dann einige unerfreuliche Details, von denen vorher niemals die Rede war.
Z.B. soll 6x gesunder Zahnschmelz abgeschliffen werden. Bei anderen Methoden wäre dies sehr wahrscheinlich vermeidbar.
Dabei handelt es sich zwar um einen relativ kleinen Eingriff, der Patient hat aber schon sehr empfindliche Zähne und da er erst 21 Jahre alt ist, weiß man nicht, inwieweit sich die Zahnsubstanz noch abnutzt. Dieser Ansicht ist die zweite Kieferorthopädin, welche A konsultiert.
Hätte A von diesem und weiterer Details vorher gewusst, hätte er sich erst gar nicht für den Kostenvoranschlag entschieden. Inklusive "Eingehende Beratung, mind. 10 Minuten - 20,10€"
Angenommen A hat nun eine Rechnung von über 320€ für die Voruntersuchung bekommen.
Zumindest die Kiefer-, Bissabdrücke sowie die Röntgenbilder würde er gerne mit zu der neuen Kieferorthopädin nehmen.
Auf der Rechnung steht "Alle kieferorthopädischen Geräte bleiben Eigentum des verordnenden Kieferorthopäden."
Über Röntgenbilder habe ich jetzt schon ein bisschen gelesen.
Aber müsste ein KFO die Röntgenbilder dem neuen behandelnden KFO zukommen lassen? Lässt sich z.B. diese 10-jährige Aufbewahrungspflicht auf den neuen KFO übertragen?
Oder muss der Patient notfalls die Kosten für die Kopien zahlen?
Und vor allem: Wie sieht das bei den Abdrücken aus? Kopien davon sind ja schlecht möglich?
Hat man das Recht, dass dem neuen Arzt die Unterlagen zur Behandlungsplanung zur Verfügung gestellt werden?
Und wie sieht es mit der sehr beschönigenden Aufklärung im Erstgespräch auf?
Abdrücke vom Gebiss werden anschließend mit Gips ausgegossen und sind keine "Kieferorthopädischen Geräte". Diese Gipsmodelle sind sicher in der Rechnung auch aufgeführt, oder? _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Wow, vielen Dank für die fixe Antwort.
Nehmen wir mal an, auf der Rechnung stünde "Modell aus Hartgips - 16.60€"
Uner "Abrechnung Eigenlaber und Materialien"
Wie gesagt, ganz unten: "Alle kieferorthopädischen Geräte bleiben Eigentum des verordnenden Kieferorthopäden."
Könnte man diese dann einfordern?
Wenn A die Gipsmodelle bezahlt hast, ist er Eigentümer. Jetzt noch abholen und dann ist er auch Besitzer der Kalkbeisserchen
Und Kieferorthopädische Geräte sind z.B. Spangen oder Spreizplatten usw. also so Teile, die einem im Mund die Zähne schön stellen. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Zuletzt bearbeitet von Tastenspitz am 08.10.08, 19:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
Wirklich? Das wär' ja super.
Gibt's denn für Röntgenbilder dann eine eigene Regelung?
Weil die gehören ja einem nicht, auch wenn man für die Erstellung gezahlt hat. Sondern sie werden ja nur ausgeliehen/kopiert.
Dachte, das verhält sich mit anderen Materialien (wie etwa den Gipsmodellen) ähnlich.
nach § 4 Abs.2 des Ersatzkassenvertrages-Zahnärzte sind Kiefermodelle drei Jahre lang aufzubewahren. Dies gilt auch für Modelle für die Anwendung von Analysen, insbesondere nach der Geb.Pos 117, sowie Anfangsmodelle.
Auch wenn diese Regelung dem Bereich der gesetzl. KV entstammt, wird bei Privatbehandlungen die Dokumentationspflicht mittels Modellen analog umgesetzt.
Die Modelle sind aber problemlos (kostenenpflichtig!) im Dentallabor duplizierbar.
Handelt es sich nicht um digitale Röntgenaufnahmen? Davon kann man eine Kopie verlangen.
Von Aufnahmen auf Film geht das auch, die Kosten sind der GOZ zu entnehmen.
die Röntgenbilder gehören dem Arzt der diese anfertigt. Allerdings hat der Patient das Recht auf Herausgabe, diese Bilder Leihweise zu überlassen, zu fordern zwecks weiterer Behandlung bei einem anderen Arzt. Diese Bilder sollten dann später zurückgegeben werden, da der erstellende Arzt diese zu archivieren hat.
Der andere Arzt kann auch gebeten werden die Bilder und sicherlich auch die Kiefer- und Gebißabdrücke anzufordern. Dies ist sicherlich der geschicktere Weg!
gruß
Hollis _________________ Es gibt in diesem Netz Gute und Böse. Wer die Bösen sind,
entscheiden die Guten. (Michael Ottenbruch)
Vielen Dank für die große Resonanz. Hat mir sehr geholfen.
Das Röntgengerät (ver-)strahlte mich in schickstem, leicht abgesplitterten, siebziger Jahre Orange an. Ich bezweifle stark, dass dieses Gerät digitale Röngenaufnahmen ausgespuckt hat.
Ich dachte eigentlich auch, dass es die eleganteste Lösung wäre, die Sachen über den neuen Arzt anzufordern. Zumindest für mich.
Aber ich glaube herausgehört zu haben, dass die neue Kieferorthopädin das eher ungern machen würde. Ist neu in der Stadt und möchte es sich wohl mit ihren Kollegen/Konkurrenten nicht verscherzen.
Naja, ich hak' da noch mal nach. Bin ja schließlich der Kunde.
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