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Balkon

 
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Katrin-Julia
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Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 07:42    Titel: Balkon Antworten mit Zitat

Zweifamilienhaus bestehend aus Alt- und Neubau. An den Neubau wurde u.a. ein Wohnzimmer angebaut, auf dessen Decke sich ein Balkon befindet.

Meine Frage, MUSS da ein Geländer um den Balkon oder darf man den baiutechnisch einfach so nutzen`? Die Halterungen sind vorhanden, aber die Eigentümerin weigert sich ein Gelände anzubauen.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das müsste in der Baugenehmigung geregelt sein.
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Katrin-Julia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

In der Baugenehmigung steht Balkon MIT Geländer usw.

Aber die Eigentümerin hat kein Geld und ist der Meinung es geht so, da braucht man sich nicht halten. Wo müssen wir denn hin, um uns da genauer zu erkundigen?

Die Höhe des BAlkons sind ca 7 m, weiß nicht ob das wichtig ist.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

dann darf der Balkon wohl nicht genutzt werden.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Aus der Formulierung entnehme ich, dass es hier auch um ein Mieter-Vermieter Verhältnis geht.
Wenn also ein Balkon mitgemietet wurde und der aufgrund eines fehlenden geländers nicht genutzt werden kann, dann mindert man, nach schriftliche Ankündigung und Fristsetzung, die Miete.
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Katrin-Julia
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Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, nein, da wo das Geländer fehlt, die ist Eigentümerin ihres Balkons. Wir wohnen darunter und sind noch Mieter.

Wir haben schon ein wenig Angst, dass alle Probleme, die hier momentan sind, eben "mitgekauft" werden.

Und ich weiß nicht, ob Sie als Eigentümerin dort ein Gelände haben muss, bzw. ob es eben zwingend vorgeschrieben ist.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

OK OK...sie sind also derzeit Mieterin und eventuell bald Eigentümerin des Hauses.

Natürlich würden sie alle Probleme mitkaufen und müßten sie dann auf Ihre Kosten beheben.

Noch kurz zur Frage: Ja in Deutschland sind Geländer ab einer Absturzhöhe von 90cm Pflicht.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Geländer schützt nur den Bauherrn. Somit haben Sie keinen subjektiven Rechtsanspruch, dass dort ein Geländer entsteht. Eine formlose Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ist möglich. Im Übirgen kann das beim Kaufpreis berücksichtigt werden, dh Sie kaufen das Haus billiger und lassen dann selbst ein Geländer anbringen. Ich persönlich halte ein Geländer schon aus Sicherheitsgründen für notwendig, selbst wenn es nicht vorgeschrieben wäre oder die Bauaufsicht dort keine Anordnung erlässt.
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mfg
Klaus
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Chub
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe Landesbauordnung. Ein Geländer ist ein Muss, welchem sich auch der Besitzer - als Eigennutzer - nicht entziehen kann.
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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