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Schadensersatzpflicht für Newsletter-Empfänger?

 
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 15:19    Titel: Schadensersatzpflicht für Newsletter-Empfänger? Antworten mit Zitat

Folgende hypothetische Situation:

Der A meldet sich per Double-Opt-In-Verfahren beim Dienstleister D für dessen Newsletter an.
Nun beschließt der A, daß er keine Newsletter mehr bekommen möchte.
Anstatt den "Abbestellen"-Link im Newsletter zu verwenden, klickt er auf "Das ist Spam" im Mailinterface seines Providers P.
Dadurch trägt er dazu bei, daß der Spam-Score des D bei P steigt und schlußendlich über die kritische Grenze steigt. P blockiert D nun komplett.
(Nehmen wir für das rechtstheoretische Argument ruhig an, daß der Spam-Score von D bei P ausschließlich durch solche Aktionen steigt und nicht durch "echten" Spam.)

Frage: auf welcher Rechtsgrundlage könnte sich der A gegenüber dem D schadensersatzpflichtig machen (vorausgesetzt, es ist in der Praxis nachweisbar, daß ein Schaden ursächlich dadurch entstanden ist etc.)? Eingriff in den Geschäftsbetrieb? Oder ist so eine Überlegung völlig abwegig?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Überlegung ist nicht völlig abwegig. Ich kenne das Problem nur zu gut. Ich arbeite mit an einer Seite, die Newsletter verschickt (Adresseintrag nur durch Double- OptIn, bzw. bestellung übers Benutzerprofil möglich) und unsere Emailadresse ist auch bei einem Provider aufgrund genau dieser Situation gesperrt.

Ich denke, die beiden Knackpunkte sind wirklich die Beweisbarkeit, daß Person A ursächlich dafür ist und wenn ja, wie man den Schaden beziffern könnte.

Interessant wäre in diesem Zusammenhang, ob es einen Rechtsanspruch gegen den Provider gäbe, daß die Emails durchgestellt werden müssen.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Ich denke, die beiden Knackpunkte sind wirklich die Beweisbarkeit, daß Person A ursächlich dafür ist


Es könnte ja vielleicht genügen, daß er nachweislich dazu beiträgt? Daß er überhaupt dazu beiträgt, ist dank Abuse-Reports ja nachweisbar.

Adromir hat folgendes geschrieben::
und wenn ja, wie man den Schaden beziffern könnte.


Wenn bei P 10% der Empfänger sitzen und die Reichweite folglich durch die Sperrung um 10% sinkt, dürften wohl auch die Einnahmen von D (Werbeschaltungen im Newsletter) um 10% sinken.

Adromir hat folgendes geschrieben::
Interessant wäre in diesem Zusammenhang, ob es einen Rechtsanspruch gegen den Provider gäbe, daß die Emails durchgestellt werden müssen.


Guter Hinweis (auch wenn es einem wohl bei ausländischem P schwerer fallen dürfte), darüber werde ich mal meditieren. Winken
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ah, ich hab gerade gefunden, daß Dr. Bahr nen Vodcast zur Zustellungspflicht gemacht hat: http://www.law-vodcast.de/gibt-es-eine-pflicht-der-provider-versendete-e-mails-zuzustellen.

So wie es aussieht, hat also nur der Postfachbesitzer einen Anspruch gegenüber dem Provider.

Ich würde spontan sagen, daß grundsätzlich eine Schadenersatzpflich nicht ausgeschlossen ist, aber wie immer erstmal durchgefochten werden muss und man sehr stark von der Kompetenz des Richters in Internetfragen abhängig ist.

[frustmodus]
Aber es ist echt zum jaulen, wenn man erst mal bei nem Provider geblacklistet ist. Entsperrung und Whitelistung entweder über Zahlung einer nicht unbeträchtlichen Summe, oder indem man nachweist, daß der Newsletter irgendwelche Kriterien des Providers ausfüllt, obwohl ein Double- OptIn, keine Weitergabe/ -verkauf der Adressdaten, sofortige Löschung der Emailadresse bei Abmeldung denen wohl in der Regel nicht ausreicht. Vielleicht man noch die Emailadressen ausdrucken, die Liste bei Vollmond an einem Vollmond verbuddeln und eine schwarze Katze drüber opfern. Keine Ahnung, was die noch wollen.

Da wärs wohl einfacher, einen User zu finden, der den Provider auf Zustellung der Emails verklagt und man ihm die Kosten für den Rechtstreit bezahlt. Selbst wenns zum BGH geht, wärs fast noch billiger als die Summe für die Whitelistung zu bezahlen.
[/frustmodus]
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Da wärs wohl einfacher, einen User zu finden, der den Provider auf Zustellung der Emails verklagt und man ihm die Kosten für den Rechtstreit bezahlt.


Wobei man immer noch die Risiken hat, daß der Provider dann nur diesen User freischaltet und bei den anderen weitere Klagen riskiert; oder daß er nur in den USA sitzt und ihm das sowieso am Wertesten vorbei geht...
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 18:18    Titel: Re: Schadensersatzpflicht für Newsletter-Empfänger? Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Folgende hypothetische Situation:

Der A meldet sich per Double-Opt-In-Verfahren beim Dienstleister D für dessen Newsletter an.
Nun beschließt der A, daß er keine Newsletter mehr bekommen möchte.
Anstatt den "Abbestellen"-Link im Newsletter zu verwenden, klickt er auf "Das ist Spam" im Mailinterface seines Providers P.
Dadurch trägt er dazu bei, daß der Spam-Score des D bei P steigt und schlußendlich über die kritische Grenze steigt. P blockiert D nun komplett.


wer etwas haben will muss es beweisen, D müsste also beweisen das A einen schaden verursacht hat - müsste gleichzeitig doch aber ausschließen das andere nicht schuld daran sind b.z.w müsste gegen jeden einzelnen vorgehen.
od. hat/hatte D dreck am stecken so das der "spam-score" zu recht gestiegen ist u. A nur der tropfen auf den heißen stein war.

wie lange hätte es also dauern können bis D zurecht bei P gesperrt wird weil sich user xyz "nachträglich" zu recht beschwert hat.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 19:53    Titel: Re: Schadensersatzpflicht für Newsletter-Empfänger? Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
müsste gleichzeitig doch aber ausschließen das andere nicht schuld daran sind


Jein. Eine Mitschuld dürfte auch dann eine Schadensersatzpflicht auslösen, wenn die Schuld des einzelnen nicht für sich allein genommen ausreichend war. Wenn 200 Leute jeder einen Axtschlag in einen Baum machen, ist dann keiner alleine (teil-) haftbar, wenn der Baum auf ein Auto fällt? Winken

Vielleicht könnte D anhand der Abuse-Reports nachweisen, daß 100 konkret benennbare Empfänger zu Unrecht auf "Ist Spam" geklickt haben. Wenn D nun 10,000 Empfänger bei P hat und nach den Richtlinien von P eine Complaint-Quote von 1% für eine Sperrung ausreicht, wäre damit erwiesen, daß die 100 zusammen die Sperrung verursacht haben (unabhängig davon, ob D vielleicht noch aus anderen Gründen gesperrt worden wäre, dafür wären IMO wieder die Beschuldigten beweispflichtig). Sind sie dann nicht (als Gesamtschuldner?) haftbar?
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