Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Druckmittel Tarifvertragsparteien
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Druckmittel Tarifvertragsparteien

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
BM One
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 15:20    Titel: Druckmittel Tarifvertragsparteien Antworten mit Zitat

Hallo,

kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen?

Welches verfassungsmäßige garantierte druckmittel der tarifvertragsparteien gibt es, um den abschluss oder die änderung eines tarifvertrages zu erreichen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt nicht ein und dasselbe Druckmittel für zwei Parteien, wäre ja irgendwie komisch.

Wenn hiermit die Gewerkschaften gemeint sein sollen, würde ich nochmal scharf nachdenken, was diese wohl tun könnten, um ihre Forderungen durchzusetzen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Art. 9 III GG befaßt sich mit den Rechten der Gewerkschaften mittelbar.

Grundsätzlich stehen den Tarifparteien alle nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßenden Mittel frei.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BM One
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe ja auch nichts gefunden und deswegen diese Frage, so wie sie mir vorgegeben ist hier rein gestell.

Ich mache meinen Meister als externer und habe auch keine Möglichkeiten irgend einen Lehrer zu fragen was damit gemeint ist.

Ich stimme dir ja zu,

Zitat:
Es gibt nicht ein und dasselbe Druckmittel für zwei Parteien, wäre ja irgendwie komisch

Vielleicht wollen die ja wissen was Michael geschrieben hat.

Trotzdem danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Aber dafür muss man doch nicht mal groß nachdenken, wodurch sind denn Gewerkschaften bekannt?

Sie schicken ihre 'Mitglieder' auf die Straße, um für Ihre Interessen zu ****** (klingelt es?)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BM One
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

was willst du mir jetzt sagen.

Streik suchst du, aber dass ist doch nur das Druckmittel der Arbeitnehmerseite und laut frage war das der partein gefragt.

ist den in der Verfassung was dazu geschrieben, ich hab noch nchts gefunden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist die Frage Quark, da zwei gegnerische Parteien wohl kaum dasselbe Druckmittel verwenden werden.

Verfassungsrechtlich garantiert ist für beide Seiten m.W. nur die Koalitionsfreiheit, die aber nun mal kein Druckmittel ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BM One
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

seh ich auch so

das ist ein garantiertes grundecht, vielleicht meinen die das auch, ich weiß es nicht

tja, wenn sonst nicht drinn steht verkaufen die in der prüfung quatsch
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es um ein einzelnes, explizit geregeltes Grundrecht geht, das beiden Parteien gleichermaßen offensteht, kann das IMO nur die Demonstrationsfreiheit sein.

Alle anderen typischen "Kampfmittel" wie Streik und Aussperrung stehen ja jeweils nur einer Seite offen.

Alle anderen Grundrechte (Vertragsfreiheit, Recht auf freie Meinungsäußerung etc.) sind keine Druckmittel.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.