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Verfasst am: 11.10.08, 00:30 Titel: Film ohne unterschriebene Einverständniserklärung
Hallo Allerseits,
ich würde mich über einige ernstgemeinte Tipps und Ratschläge ebenso über eigene Erfahrungsberichte freuen.
Die Sache ist, dass vor 5 Jahren ein Film gemacht wurde für eine Ausbildungsgruppe zur Übung in der ich meine Lebensgeschichte erzählen sollte, aber deren Einverständnis ich zurück zog bzw die Einverständniserklärung nicht unterschrieb, da ich es mir anders überlegte, da mir das doch zu privat wurde.
Vor kurzem erhielt ich offensichtlich aus Versehen eine Kopie davon mit einem Schreiben, dass man mir dafür dankt das ich mit dem Film die Ausbildung unterstützt hätte usw., obwohl ich mich noch erinnern konnte, dass eine Verwendung und Veröffentlichung nicht zustimmte und so die Einverständniserklärung forderte und als Antwort erhielt, dass man damals versäumte mich unterschreiben zu lassen und ich das bitte nachholen möchte.
Ich antwortete selbstverständlich, dass mich dies erstaunte, dass man trotz ohne mein Einverständnis diesen Filmmaterial verwendete bzw. vor der Verwendung nicht nochmals überprüfte, ob die nötige Dokumente vorliegen. Als von der zuständige Fachleiterin keine Antwort kam, sendete ich dies nochmals an den Geschäftsführer. Daraufhin erhielt ich eine sehr nette Antwort, dass man sich über meine Antwort wunderte, da ich mein Einverständnis bereits abgab indem ich mich filmen lies. Kein Wort der Entschuldigung oder so ähnliches nur, dass sie abstreiten nicht korrekt zu arbeiten.
So würde ich gerne wissen, ob das tatsächlich legal ist, dass sie mein Filmmaterial verwenden, veröffentlichen, Kopien davon machen dürfen OHNE eine unterschriebene Einverständniserklärung meinerseits? Welche Rechte habe ich bzw. was empfehlt ihr da zu unternehmen?
Verfasst am: 11.10.08, 21:49 Titel: Re: Film ohne unterschriebene Einverständniserklärung
IsiBerlin hat folgendes geschrieben::
Die Sache ist, dass vor 5 Jahren ein Film gemacht wurde für eine Ausbildungsgruppe zur Übung in der ich meine Lebensgeschichte erzählen sollte, aber deren Einverständnis ich zurück zog bzw die Einverständniserklärung nicht unterschrieb, da ich es mir anders überlegte, da mir das doch zu privat wurde.
Da Du der Produktion, die einen Film über Dich drehten, keine schriftliche und auch keine mündliche Genehmigung zur Veröffentlichung auf Grund, dass Du Dich in Deiner Privatsphäre verletzt fühltest, gegeben hast, darf der Film meiner Meinung nach auch nicht veröffentlicht werden.
Vor kurzem erhielt ich offensichtlich aus Versehen eine Kopie davon mit einem Schreiben, dass man mir dafür dankt das ich mit dem Film die Ausbildung unterstützt hätte usw., obwohl ich mich noch erinnern konnte, dass eine Verwendung und Veröffentlichung nicht zustimmte und so die Einverständniserklärung forderte und als Antwort erhielt, dass man damals versäumte mich unterschreiben zu lassen und ich das bitte nachholen möchte.
Sie wissen, dass sie beweispflichtig sind, im Falle, dass Du Dich beschweren würdest, dass dieser Film mit Dir gesendet wird. Deshalb auch schnell noch der Versuch die schriftliche Einverständnis bei Dir einzuholen.
Ich antwortete selbstverständlich, dass mich dies erstaunte, dass man trotz ohne mein Einverständnis diesen Filmmaterial verwendete bzw. vor der Verwendung nicht nochmals überprüfte, ob die nötige Dokumente vorliegen.
Natürlich muss die Einverständniserklärung vor dem Senden nicht noch mal überprüft werden, vor allem dann nicht, wenn davon ausgegangen wird, dass Du eine mündliche Zusage gegeben hast. Doch wenn sie den Film dann senden, und es kommt eine Beschwerde von Dir, dann sind sie wie gesagt beweispflichtig, dass Du zugestimmt hast und beweisen können sie nur, wenn sie etwas schriftlich von Dir in der Hand haben.
So würde ich gerne wissen, ob das tatsächlich legal ist, dass sie mein Filmmaterial verwenden, veröffentlichen, Kopien davon machen dürfen OHNE eine unterschriebene Einverständniserklärung meinerseits? Welche Rechte habe ich bzw. was empfehlt ihr da zu unternehmen?
[i]Wie gesagt, sie sind beweispflichtig ob Du eine Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben hast. Wenn sie dies nicht beweisen können, so kannst Du gegen sie vorgehen wenn sie den Film doch veröffentlicht oder kopiert haben sollten. Dazu ist es nötig einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Normalerweise müssten sie Dir das Material herausgeben, die verbreiteten Materialen wieder einholen, Dir Schadenersatz bezahlen, könnte sich lohnen was dagegen zu unternehmen. Immerhin sind sie in Deine Privatsphäre eingedrungen womit Du im Vorfeld nicht gerechnet hast.[/i]
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.10.08, 23:35 Titel:
Sipa hat folgendes geschrieben::
Wie gesagt, sie sind beweispflichtig ob Du eine Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben hast. Wenn sie dies nicht beweisen können, so kannst Du gegen sie vorgehen wenn sie den Film doch veröffentlicht oder kopiert haben sollten. Dazu ist es nötig einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Normalerweise müssten sie Dir das Material herausgeben, die verbreiteten Materialen wieder einholen, Dir Schadenersatz bezahlen, könnte sich lohnen was dagegen zu unternehmen. Immerhin sind sie in Deine Privatsphäre eingedrungen womit Du im Vorfeld nicht gerechnet hast.
Wenn ich als Berichterstatter sage, "Wir machen einen Bericht für den Sender XY und die Sendung YZ und hätten ein paar Fragen an Sie", und der Befragte sagt, "Ich antworte gerne, aber nur für Sie und nicht für den Sender", dann ist die Brühe klar wie Klos.
In allen anderen Fällen hat der Befragte, der - genügend aufgeklärt über den Sender und die Sendung - konkludent sein Einverständnis zur Aufnahme von Bild und Ton und zur Sendung gegeben. Wo haben Sie was Anderes her?
IsiBerlin hat folgendes geschrieben::
Die Sache ist, dass vor 5 Jahren ein Film gemacht wurde für eine Ausbildungsgruppe zur Übung in der ich meine Lebensgeschichte erzählen sollte, aber deren Einverständnis ich zurück zog bzw die Einverständniserklärung nicht unterschrieb, da ich es mir anders überlegte, da mir das doch zu privat wurde.
BZW oder was? Die Berichterstatter müssen schon genau wissen, woran sie sind. Möglichst vorher, da jeder Drehtag Geld kostet.
Profis lassen sich das Recht zusichern, das Material von Interviews vor der Sendung abzusegnen oder eben nicht. Das ist aber höchst umstritten und wird von manchen Medien abgelehnt.
Auf Kulanz lässt sich aber vieles deichseln, stressfrei und prozessrisikofrei für beide Seiten. Ein späterer Gesinnungswandel ist mir aber höchstens aus dem Urheberrecht bekannt - und da zahlt der Wandler dann dem Anderen die entstandenen Kosten und Gewinnausfälle.
Danke Sipa, für deine umfassende Antworten, die meine bisherige Nachforschungen dazu bestätigen.
Vielleicht helfen dir einige weitere Informationen hierzu @ Gert aus Berlin:
Der Film wurde so nebenbei mal gedreht, also gab es kein offiziellen Drehtag und hat auch nichts gekostet, da die Mitarbeiterin selbst filmte.
Ich habe erst nach dem filmen, aber vor der Bearbeitung und Verwendung dieses Filmes erkannt, dass ich nicht möchte, dass meine Geschichte verwendet wird und dies auch mitgeteilt, so habe ich die Einverständniserklärung die mir nach dem filmen ausgehändigt wurde auch nicht unterschrieben, da ich bereits mitteilte, dass ich eine Verwendung und Veröffentlichung nicht zustimmte. Leider ahnte ich nicht, dass man meine Mitteilung hierzu vergaß oder nicht beachtete - wie mans will und mein Film trotzdem nutzte.
Ansonsten freue ich mich auf weitere Antworten, die mir weiterhelfen können!
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.10.08, 02:54 Titel:
Ein Film "für eine Ausbildungsgruppe zur Übung" ist natürlich etwas völlig anderes als ein Film eines Berichterstatters für ein Massenmedium. Sowas kann auch internen Zwecken dienen, der Gruppenerfahrung und/oder der Selbsterkenntnis, oder aber den Gruppenbetreuern zur Erkenntnis und Weiterbildung, so dass eine weitere Öffentlichkeit gar nicht betroffen ist.
Wer da wem was versprochen hat und oder dann wieder widersprochen, sollte man lieber in Ruhe intern abkaspern. Extern kann das mehr kosten, als einem lieb ist.
Also ich bleibe bei meiner Behauptung, dass die Produktion die sendet oder vervielfältigt
beweispflichtig ist. Schau auch mal in das Buch Medienrecht von Udo Banahl. Dort findest Du unter Recht am Bild auch die Beweispflicht.
Ich habe oft selbst als Darstellerin in Filmen und Serien mitgewirkt. Auch wenn ich mich vorher bereit erklärt habe, dass ich gefilmt werden darf, indem ich mich filmen lasse und ich aber im nachhinein sage nein, ich möchte nicht, dass das gesendet wird weil ich vielleicht zu wenig Geld dafür bekam, dann dürfen die das nicht senden. Haben wir alles schon durch und der Jenige der die Einverständniserklärung nicht gab, bekam immer Recht. Und glaub mir Gerd, solche Drehtage kamen immer tausende von Euros und der Geschädigte war immer die Produktion.
Wobei man aber immer zwischen "Film und Serien" und "Berichterstattung" unterscheiden sollte.
Die Beiträge von Gerd beziehen sich, zumindestens der erste Beitrag, soweit ich es herauslese, überwiegend auf Presseberichterstattung. Wenn ich Fotos mache wird i. d. R. das Einverständnis mündlich gegeben. Ein nachträgliches widerrufen des Einverständnisses würde üblicherweise nur gehen bei einem von Gerd bereits angesprochenen Gesinnungswandel.
Und den Faktor "zu wenig Geld" kann man im Fall der Berichterstattung ohnehin vergessen, da es für Fotos im Rahmen der Berichterstattung für die Abgebildeten i. d. R. ohnehin kein Geld gibt _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Und wie erklärt Ihr Euch dann, dass die Produktion von ihr dann im Nachhinein noch eine schriftliche Einverständniserklärung haben will?
Wenn das doch nicht nötig wäre, würden sie doch diese gar nicht mehr verlangen müssen.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.10.08, 16:42 Titel:
Sipa hat folgendes geschrieben::
Und wie erklärt Ihr Euch dann, dass die Produktion von ihr dann im Nachhinein noch eine schriftliche Einverständniserklärung haben will?
Wenn das doch nicht nötig wäre, würden sie doch diese gar nicht mehr verlangen müssen.
Der eine Filmemacher hat folgendes geschrieben::
... dass man damals versäumte mich unterschreiben zu lassen und ich das bitte nachholen möchte.
Der andere Filmemacher hat folgendes geschrieben::
... dass man sich über meine Antwort wunderte, da ich mein Einverständnis bereits abgab indem ich mich filmen lies.
Ich schreibe nun: Vorsichtshalber kann man sich das auch schriftlich geben lassen. Oder einen Zeugen suchen, bevor der Gefilmte einen Richter aufsucht.
Der Richter kann sich dann die genauen Umstände anhören, gar den Film ankucken und dann entscheiden, im Extremfall:
A) Der andere Filmemacher hat Recht. "Sonst würde jede Medienarbeit unmöglich." "Ein nachträgliches widerrufen des Einverständnisses würde üblicherweise nur gehen bei einem Gesinnungswandel."
B) Der Gefilmte hat Recht. Sein ursprüngliches konkludentes Einverständnis wurde von den Filmemachern ausgenutzt. Durch manipulative Fragen wurde der Gefilmte immer tiefer in einen Strudel der Erinnerungen gerissen, den er nicht mehr stoppen konnte, bevor es für ihn peinlich wurde. Nachträglich ist ihm das Ergebnis, das intime Bekenntnis aus seiner Kindheit, derart peinlich, dass ihm selbst eine Verwendung im internen Kreis der Ausbildungsstätte nicht zuzumuten ist.
Zwar besagt § 8 UrHG Absatz 2 Satz 2 , "Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern." Gegen Treu und Glauben haben hier aber die psychologisch gebildeten Filmemacher vestoßen, indem sie den labilen Befragten manipulierten.
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