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Verfasst am: 29.09.08, 16:04 Titel: Kann ich mein Artzt anzeigen?
Hallo
Ich bin Zivi und war bei einer tauglichkeitsuntersuchung im Gesundheitsamt. Da ich Probleme mit dem Rücken habe hat er mich zu einem Spezialisten geschickt. als ich bei ihm war, meinte der SPITZIALISST das ich voll belastbar bin.
Eine Woche später bin ich zu einem anderen Orthopäden gegangen und der hat festgestellt das es ein Bandscheibenvorfall ist.
Kann ich jetzt Schmerzensgeld vom ersten Arzt fordern?
welche Schmerzen sind denn durch die falsche Behandlung des ersten Arztes entstanden?
Außerdem beachten sie: Anzeige = Strafrecht z.B. unterlassener Hilfeleistung. Aber das bringt ihnen nicht einen Cent (wenn es denn durchkäme) Bestenfalls Befriedigung der Rachegelüste.
Schmerzensgeld = Zivilrecht, über einen Zivilprozess einzuklagen.
Wobei auch nicht klar ist (bei ihrer sehr kurzen Diagnose) ob volle Belastbarkeit auch mit dem Bandscheibenvorfall gegeben ist und ob der zweite Orthopäde recht hat.
Anmeldungsdatum: 28.09.2008 Beiträge: 68 Wohnort: 727 Fifth Avenue / 57th Street, New York City.
Verfasst am: 29.09.08, 16:36 Titel:
Hallo und guten Tag !
Klar können Sie den anzeigen !!!
Und selbstverständlich können Sie auch Schmerzensgeld fordern !!!!
Dies ist ein freies Land !
Ich würde mich aber nicht unbedingt darauf verlassen, dass Ihr Begehr auch von Erfolg gekrönt ist.
Die Grenzen, in denen ein Arzt zivil- oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, sind relativ eng gesteckt. Meiner unbedeutenden Laienmeinung nach : zu eng für Ihr Beispiel.
Herzliche Grüsse
Holly _________________ ***Ich würde gern die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quelltext nicht*** und übrigens : ich verstehe nichts vom Deutschen Recht- ich rate nur !
Rachegelüste ist gut, andernfalls lacht sich der Arzt vermutlich ins Fäustchen! _________________ Es gibt in diesem Netz Gute und Böse. Wer die Bösen sind,
entscheiden die Guten. (Michael Ottenbruch)
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