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Kann ich mein Artzt anzeigen?

 
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JuliGirl
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 16:04    Titel: Kann ich mein Artzt anzeigen? Antworten mit Zitat

Hallo

Ich bin Zivi und war bei einer tauglichkeitsuntersuchung im Gesundheitsamt. Da ich Probleme mit dem Rücken habe hat er mich zu einem Spezialisten geschickt. als ich bei ihm war, meinte der SPITZIALISST das ich voll belastbar bin.
Eine Woche später bin ich zu einem anderen Orthopäden gegangen und der hat festgestellt das es ein Bandscheibenvorfall ist.
Kann ich jetzt Schmerzensgeld vom ersten Arzt fordern?

Gruß JG
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hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

welche Schmerzen sind denn durch die falsche Behandlung des ersten Arztes entstanden?

Außerdem beachten sie: Anzeige = Strafrecht z.B. unterlassener Hilfeleistung. Aber das bringt ihnen nicht einen Cent (wenn es denn durchkäme) Bestenfalls Befriedigung der Rachegelüste.

Schmerzensgeld = Zivilrecht, über einen Zivilprozess einzuklagen.

Wobei auch nicht klar ist (bei ihrer sehr kurzen Diagnose) ob volle Belastbarkeit auch mit dem Bandscheibenvorfall gegeben ist und ob der zweite Orthopäde recht hat.


hws
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Holly Golightly
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 68
Wohnort: 727 Fifth Avenue / 57th Street, New York City.

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und guten Tag !

Klar können Sie den anzeigen !!!

Und selbstverständlich können Sie auch Schmerzensgeld fordern !!!!

Dies ist ein freies Land !

Ich würde mich aber nicht unbedingt darauf verlassen, dass Ihr Begehr auch von Erfolg gekrönt ist.

Die Grenzen, in denen ein Arzt zivil- oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, sind relativ eng gesteckt. Meiner unbedeutenden Laienmeinung nach : zu eng für Ihr Beispiel.

Herzliche Grüsse

Holly
_________________
***Ich würde gern die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quelltext nicht*** und übrigens : ich verstehe nichts vom Deutschen Recht- ich rate nur !
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Hollis
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 73
Wohnort: Raum Mannheim/Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
... Bestenfalls Befriedigung der Rachegelüste.


Rachegelüste ist gut, andernfalls lacht sich der Arzt vermutlich ins Fäustchen!
_________________
Es gibt in diesem Netz Gute und Böse. Wer die Bösen sind,
entscheiden die Guten. (Michael Ottenbruch)
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