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Wrksstudent - Prüfung der Famileinversicherung

 
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niemand_001
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Anmeldungsdatum: 12.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 13:05    Titel: Wrksstudent - Prüfung der Famileinversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe von Mai 05 bis August 08 be ieiner Computerfirma (erst als geringfügige Beschäftigung, ab 07 als Werksstudent gearbeitet) und habe dort letzten Monat aufgehört, weil ich ein Praktikum für mein Studium machen muss.
Nun habe ich ein schreiben meiner Krankenkasse erhalten in dem steht, dass mein Arbeitgeber eine Beschäftigung gemeldet hat und ich aufgefordert werde Arbeitsvertrag, Praktikumsvertrag und alte Gehaltsabrechnungen nachzureichen (natürlich will die Krankenkasse gerade die Abrechnungen sehen, wo ich in den Semesterferien gearbeitet habe).
Da ich bis heute Familienversichert bin, befürchte ich nun eine Rückzahlung der Versicherungsbeiträge, da ich mehr als 2 Monate über 400 Euro verdient habe. Da ich Student bin, habe ich natürlich keine 1000 – 2000 Euro, die ich mal eben so zahlen kann.
Ich frage mich nun, warum mir meine Krankenkasse erst jetzt schreibt. Hätte man mich nicht anschreiben müssen als ich das erste Mal über 400 € verdient habe? Hat mein alter Arbeitgeber hier vergessen der Versicherung bescheid zu sagen, oder hab ich versäumt zu melden dass ich über 400 € verdient habe. Kann ich eiene Rückzahlung umgehen? Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Vielen Dank!
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

In den Formularen, mit denen die Krankenkassen in der Regel jährlich die Daten zu den familienversicherten Angehörigen abfragen, steht praktisch immer folgender Satz:

Zitat:
Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben. Über Änderungen werde ich Sie umgehend informieren. Das gilt insbesondere, wenn sich das Einkommen meiner o. a. Angehörigen verändert oder diese Mitglied einer (anderen) Krankenkasse werden.


unmittelbar über dem Unterschriftsfeld. Die Variante "wußte nicht daß man das selbst mitteilen muß" wird also nicht zutreffen.

Wie allerdings bei der studentischen KV innerhalb eines Jahres eine Beitragsforderung von bis zu 2.000 Euro entstehen soll, ist mir ein Rätsel.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Sozialrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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niemand_001
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 18:30    Titel: re Antworten mit Zitat

die 1000 - 2000 euro beziehen sich auf den gesamten zeitraum den ich in der firma gearbeitet habe.wenn ich für den gesamten zeitraum 60 euro pro monat nachzahlen muss komm ich auf einen betrag um die 2000 euro-
besteht vll. die möglichkeit dass ich nur für die monate nachzahlen muss, wo mein monatslohn über 400 euro war? kann ich vll. geld sparenwenn ich die krankenkasse wechsle?

danke
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, welche Zeiten genau betroffen sind, wäre natürlich zu klären. Die 400 Euro zählen aber nicht für jeden einzelnen Monat, sondern der jeweilige Durchschnitt. Nach Änderungen der Lohnhöhe oder Arbeitszeit wäre neu zu rechnen. Auch Werbungskosten können relevant sein, da für die Familienversicherung der steuerliche Einkommensbegriff gilt.

Ein Kassenwechsel ändert an den Beitragspflichten in der Vergangenheit nichts.
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svenvanhien
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso wurde mein Beitrag gelöscht?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

svenvanhien hat folgendes geschrieben::
Wieso wurde mein Beitrag gelöscht?


Ich vermute mal wegen der Grenzwertigkeit....
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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niemand_001
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Anmeldungsdatum: 12.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 17:46    Titel: re: Wrksstudent - Prüfung der Famileinversicherung Antworten mit Zitat

die kasse will ja best. abrechnungen sehen (insgesamt sind es 10). es sind aber auch welche dabei wo ich weniger als 400 euro verdient habe (3 stück).
darf die kasse jetzt nur geld für die monate verlangen, wo sie nachweislich den bewies hat das ich mehr verdient habe. und muss ich dann für die 3 monate wo ich unter der 4oo euro marke war nciht nachzahlen?
oder rechnet die kasse mit den vorhandenen abrechnungen jetzt einen durchshcnitt aus?

danke
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 18:46    Titel: Re: re: Wrksstudent - Prüfung der Famileinversicherung Antworten mit Zitat

niemand_001 hat folgendes geschrieben::

darf die kasse jetzt nur geld für die monate verlangen, wo sie nachweislich den bewies hat das ich mehr verdient habe. und muss ich dann für die 3 monate wo ich unter der 4oo euro marke war nciht nachzahlen?
oder rechnet die kasse mit den vorhandenen abrechnungen jetzt einen durchshcnitt aus?


Siehe hier:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=921096&highlight=#921096
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Kaffeetrinker
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

du findest alle infos hier:

http://www.studis-online.de/StudInfo/krankenversicherung.php

und wie gesagt, du liegst in der auskunftspflicht gegenüber der KK ....

am einfachsten ist es, wenn du deiner KK, wenn es sein muss, monatlich mitteilst, wenn du unter 400,- kommst - werbekostenpauschale nicht vergessen!

viel spaß noch ....
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