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Verfasst am: 13.10.08, 09:55 Titel: Ausweisung / Abschiebung. Wie ist der praktische Ablauf?
Kann hier jemand beschreiben, wie der praktische Ablauf einer Ausweisung / Abschiebung ist?
Ich skizzier mal ein Beispiel: Ausländer A sitzt in der JVA. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, da er gegen das BtmG verstoßen hat. Nach den Gesetzen ist er zwingend auszuweisen. Eventuell besteht jedoch Ausweisungsschutz, da er mit einer Deutschen verheiratet ist.
Frage 1: Welche Behörde erlässt den Ausweisungsbescheid? Das Landratsamt (Abteilung Ausländeramt) oder das Regierungspräsidium?
Frage 2: Wann kann ca. mit dem Bescheid gerechnet werden? Bereits zu Beginn der Freiheitsstrafe oder eher gegen Ende? (Ich weiss, das ist eine sehr allgemeine Frage, aber vielleicht gibt es hier ja in der Praxis doch Tendenzen). Gibt es eine gewisse Frist, bis zu der A den Bescheid spätestens in Händen haben muss oder kann es sein, dass er am einen Tag den Bescheid bekommt und bereits am nächsten ausreisen soll?
Frage 3: Kann gegen den Bescheid dann ganz normal innerhalb der Monatsfrist Widerspruch eingelegt werden und hat dieser aufschiebende Wirkung?
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