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Gebühren für die Betreuung?

 
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SMB222
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.08.2006
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 05:17    Titel: Gebühren für die Betreuung? Antworten mit Zitat

Hallo, folgender Fall:

die Ehefrau ist nach einem schweren Schlaganfall des Mannes seit 10 Jahren als Betreuerin eingesetzt. Er ist körperlich fit, jedoch geistig geschädigt und bedarf einer stetigen Aufsicht. Die Ehefrau legt dem Gericht gegenüber jedes Jahr die Vermögensverhältnisse dar.

Nun bekommt sie ein Schreiben von der Landesjustizkasse, im dem sie aufgefordert wird, eine Jahresgebühr für die Betreuung ihres Mannes zu entrichten - und das rückwirkend bis zum Jahr 2004.

Ist das wirklich rechtens so und gibt es in diesem Fall nicht auch eine Art "Verjährung" wenn es bis dato versäumt wurde? Ausserdem ist es nicht eher so, dass der Betreuer ein gewisses Entgelt für seine Aufwendungen erhält?

Besten Dank im voraus.
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 07:11    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

zu einer Verjährung kann ich nichts sagen.

Hinsichtlich der Forderung der Landesjustizkasse: es gibt einen Freibetrag in Höhe von 25.000 Euro, und für jede angefangene 5.000 EUR, um die der Freibetrag überstiegen wird, sind 5 Euro Gebühren zu zahlen. Pro Jahr.

Mir ist nicht ganz klar, warum Sie hier nachfragen. Selbst bei einem Vermögen von 1.000.000 Euro (einer Million) errechne ich nur 975,-- Euro an Gebühren. Das ist doch wirklich nicht zu viel, oder ?


Gruß

Andreas
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Gemäß § 17 Kostenordnung verjähren Ansprüche auf Zahlung von Gerichtskosten in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist.
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