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BM One Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.10.2008 Beiträge: 14
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Verfasst am: 11.10.08, 15:20 Titel: Druckmittel Tarifvertragsparteien |
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Hallo,
kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen?
Welches verfassungsmäßige garantierte druckmittel der tarifvertragsparteien gibt es, um den abschluss oder die änderung eines tarifvertrages zu erreichen. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 11.10.08, 17:24 Titel: |
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Es gibt nicht ein und dasselbe Druckmittel für zwei Parteien, wäre ja irgendwie komisch.
Wenn hiermit die Gewerkschaften gemeint sein sollen, würde ich nochmal scharf nachdenken, was diese wohl tun könnten, um ihre Forderungen durchzusetzen... |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 11.10.08, 19:59 Titel: |
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Art. 9 III GG befaßt sich mit den Rechten der Gewerkschaften mittelbar.
Grundsätzlich stehen den Tarifparteien alle nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßenden Mittel frei. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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BM One Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.10.2008 Beiträge: 14
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Verfasst am: 12.10.08, 10:42 Titel: |
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Ich habe ja auch nichts gefunden und deswegen diese Frage, so wie sie mir vorgegeben ist hier rein gestell.
Ich mache meinen Meister als externer und habe auch keine Möglichkeiten irgend einen Lehrer zu fragen was damit gemeint ist.
Ich stimme dir ja zu,
Zitat:
Es gibt nicht ein und dasselbe Druckmittel für zwei Parteien, wäre ja irgendwie komisch
Vielleicht wollen die ja wissen was Michael geschrieben hat.
Trotzdem danke |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 12.10.08, 12:18 Titel: |
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Aber dafür muss man doch nicht mal groß nachdenken, wodurch sind denn Gewerkschaften bekannt?
Sie schicken ihre 'Mitglieder' auf die Straße, um für Ihre Interessen zu ****** (klingelt es?) |
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BM One Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.10.2008 Beiträge: 14
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Verfasst am: 12.10.08, 17:13 Titel: |
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was willst du mir jetzt sagen.
Streik suchst du, aber dass ist doch nur das Druckmittel der Arbeitnehmerseite und laut frage war das der partein gefragt.
ist den in der Verfassung was dazu geschrieben, ich hab noch nchts gefunden. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 12.10.08, 17:20 Titel: |
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Dann ist die Frage Quark, da zwei gegnerische Parteien wohl kaum dasselbe Druckmittel verwenden werden.
Verfassungsrechtlich garantiert ist für beide Seiten m.W. nur die Koalitionsfreiheit, die aber nun mal kein Druckmittel ist. |
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BM One Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.10.2008 Beiträge: 14
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Verfasst am: 12.10.08, 17:28 Titel: |
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seh ich auch so
das ist ein garantiertes grundecht, vielleicht meinen die das auch, ich weiß es nicht
tja, wenn sonst nicht drinn steht verkaufen die in der prüfung quatsch |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 13.10.08, 12:29 Titel: |
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Wenn es um ein einzelnes, explizit geregeltes Grundrecht geht, das beiden Parteien gleichermaßen offensteht, kann das IMO nur die Demonstrationsfreiheit sein.
Alle anderen typischen "Kampfmittel" wie Streik und Aussperrung stehen ja jeweils nur einer Seite offen.
Alle anderen Grundrechte (Vertragsfreiheit, Recht auf freie Meinungsäußerung etc.) sind keine Druckmittel. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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