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Verfasst am: 27.09.08, 11:10 Titel: jagt auf eigenem grundstück
moin zusammen. ich hoffe, ich bin hier richtig geladet, wenn nicht, möge man einem neuling seine unwissenheit entschuldigen.
naja jedenfalls steh ich grad vor nem problem:
jemand hat n normales grundstück auf einem ländlichen flecken erde, also in nem <1000 einwohner dorf, sehr ländlich. (hintergrund). dieser jemand hat also nun sein grundstück da mit seinem haus drauf. nun läuft unglücklicherweise ein fasan über sein grundstück und wird von nem jäger abgeballert.
darf der jäger das?
und frage 2:
n jäger sieht irgendwo ein seiner opfertiere und verschanzt sich auf meinem grundstück, um seinem blutigen handwerk nachzugehen. darf ich ihn meines grundstücks verweisen, oder muss ich mit ansehen, wie von meinem grundstück aus ein mord begengen wird???
Jäger sind Mörder, gell?
Opfertiere, ich lach mich weg
Bevor man so einen Mist schreibt, sollte man sich erst einmal richtig informieren und nicht son propagandistischen Mist verzapfen.
Naja, zur Frage:
Es ist vorerst wichtig zu klären, um was für ein Grundstück sich handelt.
Ist es befriedetes Besitztum? Wäre zum Beispiel daran zu erkennen, dass es ein ganz normaler Garten ist und umzäunt ist (also ein Gartenzaun)
Oder sieht es eher wie ein weitläufiges Feld aus, dann könnte es ab einem bestimmten Punkt schon jagdbares Gebiet sein. Dafür erhält der Eigentümer übrigens auch Jagdpacht
Verfasst am: 13.10.08, 12:33 Titel: Re: jagt auf eigenem grundstück
frag_nicht hat folgendes geschrieben::
naja jedenfalls steh ich grad vor nem problem:
nun läuft unglücklicherweise ein fasan über sein grundstück und wird von nem jäger abgeballert.
darf der jäger das?
Wie schon geschrieben wurde, es richtet sich auch nach Art und Größe des Grundstücks.
Da sollten doch noch mehr Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Es ist aber nicht üblich einen Fasan zu schiessen, wenn er läuft. Fasanen werden im Flug geschossen.
frag_nicht hat folgendes geschrieben::
und frage 2:
n jäger sieht irgendwo ein seiner opfertiere und verschanzt sich auf meinem grundstück, um seinem blutigen handwerk nachzugehen. darf ich ihn meines grundstücks verweisen, oder muss ich mit ansehen, wie von meinem grundstück aus ein mord begengen wird???
Siehe oben, mehr Infos zur Gegebenheit.
Wenn es sich um eine jagdbare Fläche handelt, könnte es sein, dass dies zu dulden ist.
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