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Kompliziertes Problem / neues Ausweisdokument

 
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Blank
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 12:05    Titel: Kompliziertes Problem / neues Ausweisdokument Antworten mit Zitat

Zunächst einmal ein dickes sorry für den dicken Wortschwall der jetzt folgt, aber die Sache ist recht kompliziert zu erklären - obohl es dafür wahrscheinlich eine relativ einfache Lösung gibt.

Das Problem: Person J. mit kroatischer Staatsangehörigkeit hat seit längerer Zeit kein Ausweisdokument und braucht nicht nur des Gesetzes wegen (Passpflicht usw.) eine ID. Keine Identifikation, kein Bankkonto, keine Möglichkeit bestimmte Dienste in Anspruch zu nehmen, die eine SCHUFA-Auskunft benötigen (das sind noch die harmlosen Dinge).

J. ist hier in Berlin 1981 geboren worden, hat die Schulpflicht absolviert und begann mitt 25 Jahren ein Studium, welches er in diesem Semester abschließen wird - nach einem Ausweis wurde bei der Einschreibung kurioserweise nicht gefragt, wichtiger schien hierbei lediglich die Bescheinigung über eine Krankenversicherung bzw. Wohnsitz (Immatrikulationsunterlagen kommen sowieso postalisch).
Jetzt könnte man J. einfach sagen: "Geh' doch einfach zur Ausländerbehörde bzw. Konsulat, lass dir einen neuen vorläufigen Ausweis ausstellen. Kriegst eventuell eine größere Geldstrafe, aber du bekommst diesen auf jeden Fall!".

J. hätte seinen Wehrdienst in Kroatien ableisten müssen, was er nicht getan hat (Gründe: Stiefvater war brutaler Schwerstalkoholiker, Notauszug, arge finanzielle wie terminliche Schwierigkeiten - dickere Polizeiakte als Beweis vorhanden) -> das Konsulat lehnt(e) deswegen die Ausstellung eines neuen Dokumentes ab. Aufgrund auftretender Schwierigkeiten wie der damaligen Ehe von J.s Mutter mit einem Alkoholiker erschwerte dies zumindest die ersten Jahre in hohem Maße. Seit 7 Jahren getrennt lebend, seit einem Jahr geschieden. Alte, abgelaufene Ausweise wurden vom Stiefvater zerrissen und vernichtet, lediglich die Geburtsurkunde blieb noch erhalten.
Auch ist der Aufenthaltstitel bereits vor Jahren abgelaufen - ergo lebt J. hierzulande gesetzlich illegal, bei 10+ Jahren vielleicht sogar schon weit mehr als eine Straftat?
Dabei J. kam ein einziges Mal im Leben in eine Polizekontrolle, als er bei einer Fahrscheinkontrolle (Studentenausweis als persönliche Zeitkarte, gilt nur in Verbindung mit dem Ausweis) sich nicht identifizieren konnte. Polizei wurde zugezogen, drohte mit Abführung, J. erklärte alles ganz ruhig, Polizei stand nur fassungslos da "Sie müssen doch einen Ausweis haben?" - und ließ J. laufen. J. kauft seitdem nur noch übertragbare Monatskarten, um das zu umgehen. Das nur am Rande, aber das war in der Tat die *einzige* Personenkontrolle bislang.

Die letzte Meldung von J. im Einwohnermeldeamt erfolgte vor gut 9-10 Jahren, nach mehreren Umzügen.

J.s Mutter hat die kroatische Staastbürgerschaft, lebt seit über 30 Jahren in Berlin, und sowohl sie als auch J. sprechen ein sehr gutes, dialektfreies Deutsch, ist außer einer zweijährigen Unterbrechung wegen Mutterschaft uneingeschränkt berufstätig.
Der Mann hat alles in der Tat sehr lange schleifen lassen, allerdings auch Angst vor einer Abschiebung (trotz Geburtsort und Leben in Berlin und nur geringen kroatischen Sprachkenntnissen?) oder eine längere Gewahrsamsnahme, da Person unbekannt.

Es scheint nur folgende Möglichkeiten zu geben:

- Zur nächsten Polizeidienststelle gehen, alles offen erzählen und um Rat bitten?
Besser als in einer Kontrolle "aufzufliegen"

- Zur Ausländerbehörde fahren, einen Mitarbeiter riskieren, der, wohl zu recht, entweder eine sehr hohe Geldstrafe auferlegt oder womöglich auf das Konsulat verweist
- beim Konsulat Druck machen, um zumindest einen vorläufigen Ausweis zu erlangen? Finanziell hat J. keinerlei Chance, diesen zu bezahlen und lebt weiterhin nicht alleine (Vater seit ca. 15 Jahren verstorben). Die Chancen hierbei sind jedoch sehr gering


Leider folgen nun viele Fragen, aber eine einzige kurze Antwort würde bereits reichen!

Und was könnte J. blühen? Abschiebung, obwohl J. sowohl "perfekt" Deutsch spricht, keine anderen als diese Ordnungswidrigkeiten je begangen hat? Nachweise von J.s Identität wären lediglich Zeugen wie seine Mutter, Schulzeugnisse, die Geburtsurkunde, auf der Polizeiwache das Nennen sämtlicher früheren Meldeadressen.

Kurzum: J. hatte bislang einfach riesiges Glück - ist in den letzten 10 Jahren nicht mehr verreist und lebt als braver Bürger in Berlin, erledigt die normalsten Dinge der Welt - nur derzeit ohne Papiere.
Besteht sogar die Chance auf eine Einbürgerung, auch wenn J. selbst keine existenzsichernde Erwerbstätigkeit hat bzw. dieser nachgehen könnte, jedoch einen festen Wohnsitz hat (die kroatische Nationalität würde er in jedem Fall aufgeben - nur im Notfall die doppelte Staatsbürgerschaft behalten)?
Die Grundlagen des Ausländergesetzes hierzu in den groben Zügen sind bekannt.

Einfach sich selbst ins offene Messer zu begeben, Reue zeigen und evtl. mit viel Glück aufgrund der Sachlage - trotz Eigenschuld - irgendwie noch mit dem Kopf aus der Schlinge davonzukommen?

Vielen Dank im Voraus für alle, die diesen wohl zusammenhangslosen Textblock durchgearbeitet haben.
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das hier

Zitat:
Kurzum: J. hatte bislang einfach riesiges Glück


unterschreibe ich mal ungelesen.
Winken

Zitat:
Besteht sogar die Chance auf eine Einbürgerung, auch wenn J. selbst keine existenzsichernde Erwerbstätigkeit hat bzw. dieser nachgehen könnte, jedoch einen festen Wohnsitz hat (die kroatische Nationalität würde er in jedem Fall aufgeben - nur im Notfall die doppelte Staatsbürgerschaft behalten)?


DAS wäre im Moment wohl eher das marginalste Problem, bis dahin wird evtl. sogar KRO zur EU gehören (wegen Hinnahme Mehrstaatigkeit)


Zitat:
Die Grundlagen des Ausländergesetzes hierzu in den groben Zügen sind bekannt.


Dann dürfte bekannt sein, dass zumindest nach dem AufenthG das Nichtvorliegen eines gültigen Passes keinen Grund darstellt, den Aufenthaltstitel automatisch zu verlieren, es läge lediglich ein Widerrufsgrund nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 AufenthG vor.

Ob diese Aussage auch auf vor dem 01.01.2005 vollendete Tatbestände zutrifft , müßte man unter Zuhilfenahme des (alten) AuslG prüfen.

Welcher Aufenthaltstitel lag denn konkret bis wann vor.? Wann wurde der letzte Pass genau ungültig?

Zitat:
Einfach sich selbst ins offene Messer zu begeben, Reue zeigen und evtl. mit viel Glück aufgrund der Sachlage - trotz Eigenschuld - irgendwie noch mit dem Kopf aus der Schlinge davonzukommen?


Erster Weg (ggf. mit anwaltlicher Unterstützung) wäre sicher ganz entschieden zur zust. AuslBehörde. Hose runter und auf Milde hoffen...

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Blank
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Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die doch sehr schnelle Antwort!

In Bezug auf den verpflichtenden Wehrdienst glaube ich i. A. mal gelesen zu haben, dass diese seit der 2. Jahreshälfte 2007 für Auslandskroaten aufgehoben wurde - und zudem wird kein Mann eingezogen, der mit Vollendung des 26. Lebensjahres noch keinen Musterungsbescheid erhalten hatte. Das könnte theoretisch zumindest die Erlangung des Passes erleichtern - leider scheinen im Berliner Konsulat ältere Leute zu sitzen, zudem ist nicht sicher, ob die Änderung hier bereits "angekommen" ist. Eventuell hilft da ein anonymer Anruf mit unterdrückter Nummer weiter ...
Genaueres ist schwieriger zu finden, da das auf den kroatischen Regierungsseiten im Internet in der Hochsprache geschrieben ist (hierzulande sindmanche Gesetzestexte schon übel ...), der nicht unbedingt leichter verständlich ist.

J. steht zwar nicht in der SCHUFA, jedoch sind der GEZ und anderen Behörden die Adressen ansscheinend bekannt (?). Irgendwo müssen die Anschriften schließlich auch herkommen, da J. bewusst keinen Telefonbucheintrag hatte vornehmen lassen (seltener Nachname, gab hin und wieder Störanrufer vor längerer Zeit). Das Einzige logische hierbei wären die Nachsendeanträge der Post damals bei jedem Umzug, die jedesmal zumindest ein halbes Jahr jeweils gelaufen sind.

Der letzte alte Pass ist seit extrem langer Zeit abgelaufen, und der Zeitpunkt kann wegen dem Fehlen auch nur noch erahnt werden. Es sind vermutlich 12 Jahre "ohne" [...], und die Aufenthaltsgenehmigung selbst (alles sonst vernichtet) ist auch nicht mehr vorhanden - nur noch ein Bescheid für die Beantragung dieser ist vorhanden.
Kurioserweise hat auch der Antrag ein Verfallsdatum (13. September 1999) und ist mit einem Lichtbild aus dem Kindesalter samt Siegel versehen. Nutzt wohl nichts.

Ergo: Keine Einnahmen, fester Wohnsitz, jedoch durch die lange Zeit abgelaufene Aufenthaltsgenehmigung (-erlaubnis, -titel?) seit über einer Dekade de facto illegal in Deutschland ...

Einen Anwalt kostet leider Geld (keine RSV vorhanden, naja "leider" nicht in Bezug auf seinen Verdienst und die Auslagen bezogen - will ja niemanden auffordern, umsonst zu arbeiten *hust*), aber wenn ich das richtig gelesen habe, soll dieser einen Rat einholen, was denn genau die ersten Schritte sind, oder?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 06:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dann dürfte der Fall noch nach dem alten AuslG 1990 zu beurteilen sein, weil der Pass bereits vor Inkrafttreten des AufenthG abgelaufen war.

Mit den vor 2005 geltenden Regelungen habe ich nicht soviel zu tun gehabt, daher kann ich nicht definitiv sagen, ob der Aufenthalt zur Zeit noch rechtmäßig oder bereits illegal ist.
Die Beurteilung hängt davon ab, ob im AuslG automatisch der Aufenthaltstitel (die AE) erlosch, oder ob er (wie oben für die heutige Rechtslage dargestellt) auch ein Widerruf erforderlich war.

Von der Beantwortung der Frage hängt auch ab, ob zusätzlich zu dem bereits erfüllten Verstoß gegen die Passbesitzpflicht auch noch der illegale Aufenthalt hinzukommen wird.
Diese Straftaten können auch den weiteren Aufenthalt beeinflussen, da Ausweisungsgründe vorliegen dürften.

Der Anwalt wäre deshalb für die Kontaktaufnahme zur ABH zu empfehlen, wenn es aber finanziell eng ist, könnte man sich zunächst mal mit einer Beratungsstelle beim Roten Kreuz, Caritas oder ähnlichen Einrichtungen in Verbindung setzen.

Hier wird es wohl nicht viel mehr geben was zu sagen wäre.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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