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Tombola - Was ist zu beachten?

 
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felina
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.08.08, 13:54    Titel: Tombola - Was ist zu beachten? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob ich mit meinem Beitrag in dieser Rubrik richtig bin... falls nicht bitte ich einen Administrator diesen Beitrag entsprechend zu verschieben.

Ich organisere gerade für eine öffentliche Veranstaltung eine Tombola. Ich habe so etwas in diesem größeren Rahmen noch nicht gemacht und weiß daher nicht, ob dabei irgendwelche rechtlichen "Fallen" lauern. Daher würde ich gerne wissen, worauf wir bei der Planung und Ausführung achten müssen.

Es wird ein Quiz angeboten für das direkt vor Ort kleine Preise vergeben werden. Teilnehmer, die Ihren Namen und ihre Telefonnumer auf dem Quizbogen vermerken sollen zusätzlich noch die Möglichkeit haben an einer Tombola teilzunehmen. Hier werden dann weitere Preise verlost. Die Preise um die es dabei geht werden schätzungsweise einen Warenwert von 15 - 150 Euro haben. Die Auslosung findet öffentlich statt und wird Teil des Bühnenprogramms sein.

Ich freue mich schon auf die Rückmeldungen.

Gruß
Felina
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Möglicherweise ist § 762 BGB zu beachten, § 763 wohl eher nicht. Fraglich ist auch, ob die Tombola öffentlich-rechtlich genehmigt werden muss, wenn Geldgewinne möglich sind. Unter Umständen müssen auch noch die Vorschriften der §§ 661, 661 a BGB näher betrachtet werden. Wie immer, kommt es hier auf den Einzelfall an. Eventuell könnte es schwierig werden, in diesem Forum Leute zu finden, die mit der Veranstaltung einer Tombola Erfahrung haben. Ins Unterforum "VereinsR/GemeinnützigkeitsR" dürfte die Frage eigentlich nicht fallen, obwohl die Veranstaltung der Tombola sicherlich auch gemeinnützigen Zwecken dient.
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