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Frage zum Abschluss einer privaten BU!
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Thea11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.03.05, 12:39    Titel: Hallo Thom! Antworten mit Zitat

Ich danke Ihnen für die kurzfristige Antwort bei Hallund!

Soll durch die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Antragstellung das von mir angesprochende Bereicherungsverbot ausgeschlossen werden?
Oder wie habe ich das zu verstehen?

Die Lösung der Frage der Anrechnung anderer Versorgungen (Erwerbsunfähigkeitsrente, Rente der Berufsgenossenschaft, Versorgungsbezüge durch den Dienstherrn) auf die BU-Rente im Versicherungsfall, die Hallohund aufgeworfen hat, würde mich persönlich auch interessieren.
Was wird alles auf eine BU-Rente angerechnet?
Mir sagte mein Versicherungsmakler, dass nur "Sozialhilfe" auf die private!!! BU-Rente angerechnet wird! Sonst nix! Stimmt das so???

Danke Thea11
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 23.03.05, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thea11,
umgedreht, bei der Sozialhilfe wird bei der Bemessung eine Bu Rente angerechnet.
Ansonsten ist das was H. meinte, das alle genannte Leistungen bei einer Angemessenheitsprüfung der BU Versicherung eingerechnet werden, und man dann nicht bessergestellt werden soll als etwa mit dem vorherigen Netto. Es gibt unterschiedliche Betrachtungen der Gesellschaften, z. B. in der Höhe dessen was bei Prüfung im Leistungsfall als quasi Freibetrag gilt. Als Beispiel, die SwissLife prüft eben is 19.200,-€ Jahrerente nicht. Aber andere machen es anders.
Grüße Thom
_________________
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