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Haftung bei Gepäckverlust?

 
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Haribo1978
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.10.08, 22:06    Titel: Haftung bei Gepäckverlust? Antworten mit Zitat

Hallo,
als ich am letzten Wochenende an der Nordsee war, durfte ich mein Gepäck nicht mit auf das Schiff nehmen, sondern musste es an einem Gepäckschalter aufgeben und es wurde per Container auf dem Schiff transportiert. Am Gepäckschalter habe ich für meine aufgegebene Gepäcktasche eine Gepäckmarke erhalten, damit ich die Tasche später bei der Abholung auf dem Container wiederfinde. Das Problem: Niemand achtet bei der Gepäckabholung dartauf, wer welchen Koffer oder welche Tasche mitnimmt. So musste ich leider feststellen, dass meine Gepäcktasche nicht mehr da war, als ich sie abholen wollte! Am Schalter musste ich dann eine Kundenreklamation ausfüllen! Da ich mittlerweile nicht mehr davon ausgehe, dass die Tasche wiederauftaucht, möchte ich gerne wissen, wie es mit der Haftung aussieht? Wie ist die Rechtslage? In meiner Tasche war unter anderem ein teurer Rasieraparat für ca. 200€. Danke für jeden Ratschlag!
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Was steht denn in den Beförderungsbestimmungen bzw. in den Gepäckaufbewahrungsbestimmungen? Vielleicht ein Haftungsausschluss? Geschockt
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Haribo1978
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.10.08, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ich ehrlich bin, hab ich die nicht gelesen! Ehrlich gesagt, weiß ich aber auch nicht, ob und wo die überhaupt nachlesbar sind. Mir wurde dazu jedenfalls nichts gesagt und auch nichts schriftlich ausgehändigt. Einen Hinweis darauf habe ich auch nicht gelesen! Aber man muss das Gepäck abgeben! Das ist nicht freiwillig!

MfG
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