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Verfasst am: 15.10.08, 06:32 Titel: JHV, schließen und sofort neu eröffnen
Moin zusammen,
folgendes hat sich in unserer Eigentümergemeinschaft eingebürgert:
Da bei der JHV oftmals nicht die zur Beschlußfähigkeit notwendigen 30 von 50 Parteien zusammenkommen, wird die Sitzung durch den Vorstand nach Eröffnung sofort beendet und nach Ablauf von drei Atemzügen wieder eröffnet.
Dies hat zur Folge, daß es eine Folgeversammlung ist und so die Beschlußfähigkeit nach Anwesenheit gegeben ist (in der Satzung ist die Beschlußfähigkeit bei einer zweiten Sitzung auf 20/50 festgelegt).
Daher meine Frage:
Ist dieses Vorgehen des Vorstandes rechtens?
Muss keine Neueinladung erfolgen?
Wenn nein, kann mir jemand ein Urteil oder Aktenzeichen nennen in dem ein Gericht entsprechend geurteilt hat??
Es geht nicht darum ob die Beschlußfähigkeit erreicht wird, sondern ob man zu der zweiten Versammlung so einladen kann.
Sollte das so sein, wäre es ja witzlos, die Versammlung ist immer Beschlußfähig.
Die Satzung sagt zum Thema Versammlung:
Der Beirat lädt 4 Wochen vor der Versammlung schriftlich ein.....er eröffnet die Sitzung....stellt Beschlußfähigkeit fest.... ist diese nicht gegeben schließt der Beirat die Sitzung. In einer zweiten Sitzung zum selben Thema wird die Beschlußfähigkeit mit 20/50 erreicht......
Das impliziert eigentlich, daß es für die zweite Sitzung 4 Wochen Vorlauf geben muss.
Die Satzung sagt zum Thema Versammlung:
Der Beirat lädt 4 Wochen vor der Versammlung schriftlich ein.....er eröffnet die Sitzung....stellt Beschlußfähigkeit fest.... ist diese nicht gegeben schließt der Beirat die Sitzung. In einer zweiten Sitzung zum selben Thema wird die Beschlußfähigkeit mit 20/50 erreicht......
Mir fehlt in diesem Absatz der Hinweis, dass die zweite Sitzung ohne ermeute Einladung sofort danach stattfinden kann.
Zwar wird in dem Text zwischen Einladung zur Versammlung und Sitzung unterschieden. Man könnte also spitzfindig sagen, die Einladung erfolgt zu zwei hintereinander stattfindenden Sitzungen.
Ich halte den Text aber dennoch verunglückt, denn der Normalbürger wird dieses so nicht erkennen. _________________ Spezi
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