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Verfasst am: 15.10.08, 17:09 Titel: Anfahrt zum Haus
Hallo,
ich habe ein Haus im Außenbereich einer Gemeinde gekauft und es gibt nur einen Weg zu diesem Haus. Das Haus wurde 1960 mit Genehmigung gebaut und die Zufahrt ist im Grundbuch auch so eingetragen.Der Weg gehört der Stadt und ist auch als Zufahrt zum Haus anerkannt.
Der Weg ist teilweise steil und in einem sehr schlechten Zustand. Der Untergrund ist nur teilweise befestigt und wenn es regnet wird es schmierig und gefährlich. Die Länge ist ca. 300 m.
Die Stadt weigert sich jetzt den Weg befahrbar zu machen. Es ist so aber nicht möglich umzuziehen oder ein Taxi oder einen Arzt ans Haus kommen zu lassen. Gibt es ein Recht auf befestigte Zuwegung?
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