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Ausgang aus der Disco?

 
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Jonny_the_B
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.04.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.04.08, 16:21    Titel: Ausgang aus der Disco? Antworten mit Zitat

Hallo,

mich würde interessieren, ob eine Disco seine Gäste, wenn sie einmal Eintritt gezahlt haben, zwingen kann, wenn sie die Disco kurz verlassen, zb um kurz zum Auto zu gehen oder so, nochmals Eintritt zuzahlen, obwohl man ein Bändchen oder Stempel trägt, der beweist, dass man schonmal drin war also auch schonmal gezahlt hat.

Dürfen die das oder müssen die einen raus und wieder reinlassen ohne nochmal zuzahlen.
Ich weiß nicht genau ob es da eine spezielle rechtliche Situation gibt, würde mich aber freuen, wenn jemand was dazu wüsste.

Super wäre auch zu Wissen, wo man das nachlesen und ausdrucken kann.

Gruß
Jonny
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 12.04.08, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens ist das vertraglich frei regelbar.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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foxriver
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich stehe vor der gleichen Situation. Es hängt nur ein kleiner Zettel am Ausgang, der einen auf die Kosten hinweist, aber auf der homepage wird gar nicht darüber informiert.
Also falls mir jemand sagen könnte, wo und wie weit ein Betreiber einer Discothek über solche zusätzlichen Kosten informieren muss, wäre ich sehr dankbar. Hat jede Discothek einen Vertrag, also sowas wie die AGBs? Und wo müssen diese einzulesen sein?
Ich weiß, dass dies schon einige Fragen sind, aber wenn ich auch nur eine davon beantwortet kriege, bin ich sehr froh und es würde mich sehr weiterbringen.
Also vielen Dank schon einmal im voraus!
MfG foxriver
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

foxriver hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich stehe vor der gleichen Situation. Es hängt nur ein kleiner Zettel am Ausgang, der einen auf die Kosten hinweist, aber auf der homepage wird gar nicht darüber informiert.

Muss meines Erachtens auch nicht.
foxriver hat folgendes geschrieben::
Also falls mir jemand sagen könnte, wo und wie weit ein Betreiber einer Discothek über solche zusätzlichen Kosten informieren muss, wäre ich sehr dankbar.

Spätestens bei Vertragsabschluss müssen für beide Seiten die Bedingungen feststehen.
foxriver hat folgendes geschrieben::
Hat jede Discothek einen Vertrag, also sowas wie die AGBs?

Ob jede das wirklich hat, weiß ich nicht. Viele werden es haben. Evtl. in Verbindung mit einer Hausordnung.
foxriver hat folgendes geschrieben::
Und wo müssen diese einzulesen sein?

I.d.R. kann man sich das an der Kasse aushändigen lassen, bevor man bezahlt.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 13.10.08, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hilft Das hier weiter.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Eben. Die Möglichkeit, sich die AGB aushändigen zu lassen, reicht nicht, sondern die müssen am Ort des Vertragsschlusses deutlich sichtbar sein.

Blöd nur, wenn dem Betreiber die gesetzlichen Vorschriften egal sind Winken.
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also falls mir jemand sagen könnte, wo und wie weit ein Betreiber einer Discothek über solche zusätzlichen Kosten informieren muss, wäre ich sehr dankbar.

Er muss gar nichts. Einfach deswegen, weil es hier nicht um zusätzliche Kosten geht, sondern im ungekehrten Fall um zusätzliche Rechte des Gastes. Und wenn der Gast darüber nicht informiert wird, dann hat er sie auch nicht. Einmal zahlen bedeutet für jeden normal verständigen Menschen auch nur einmal Zutritt und nicht 'flatrate'.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Eben. Die Möglichkeit, sich die AGB aushändigen zu lassen, reicht nicht, sondern die müssen am Ort des Vertragsschlusses deutlich sichtbar sein.

Blöd nur, wenn dem Betreiber die gesetzlichen Vorschriften egal sind Winken.

Wo steht das genau?

Das BDB hat folgendes geschrieben::
§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(...)

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

1.
die andere Vertragspartei ausdrücklich oder (...) durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist (...)

Wenn der Betreiber also deutlich macht, dass die AGB zum Vertrag dazugehören, ist das ausreichend. Aushängen müssen sie nicht.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Einmal zahlen bedeutet für jeden normal verständigen Menschen auch nur einmal Zutritt und nicht 'flatrate'.
Dann gibt es bestimmt eine Menge nicht normal verständiger Menschen. Ich war zwar noch nie in einer kostenpflichtigen Disco, aber an anderen Veranstaltungen, wo man den Eintritt bezahlen musste. Wenn man dann nichts oder ein unpersönliches Ticket bekam, durfte man kein zweites Mal reingehen, ohne nochmal zu zahlen. Wenn man einen Stempel auf die Hand bekam, durfte man während der Veranstaltung umsonst rein- und rausgehen. Man hat mit der Bezahlung im zweiten Fall schließlich das Recht erworben, den ganzen Abend dabei zu sein. Und zwar in allen mir bekannten Fällen. Die Gewährung des Eintritts ist ggf. lediglich das Verfügungsgeschäft, mit dem der Betreiber seine vertragliche Pflicht (den Gast an der Veranstaltung teilenehmen lassen) erfüllt. Das ist für mich normal. Und vielleicht für den Großteil der anderen Leute - ich habe keine Umfrage durchgeführt Winken.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Das BDB hat folgendes geschrieben::
§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(...)

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

1.
die andere Vertragspartei ausdrücklich oder (...) durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist (...)

Wenn der Betreiber also deutlich macht, dass die AGB zum Vertrag dazugehören, ist das ausreichend. Aushängen müssen sie nicht.
Auf diese Idee wäre ich vermutlich nie gekommen. Aber scheint zu stimmen!
Ob
TE hat folgendes geschrieben::
ein kleiner Zettel am Ausgang
genügt, bezweifele ich trotzdem. Ein großer Zettel am Eingang wäre besser.
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