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Aufenthaltsstatus für Studenten nach ihrem Studium

 
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Mimkry
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 17:34    Titel: Aufenthaltsstatus für Studenten nach ihrem Studium Antworten mit Zitat

Hallo,

ich schreibe gerade eine Hausarbeit im Fach Soziologie über indonesische Studenten in Deutschland.

Da ich juristisch nicht sehr bewandert bin, habe ich folgende Fragen:

wo finde ich das Gesetzbuch, in dem sich die aktuelle gesetzliche Lage für ausländische Studenten nach ihrem Studium befindet? Gibt es eventl. Sekundärliteratur, auf die ich zurückgreifen könnte, in der das Wichtigste zusammengefasst ist. Muss nicht sehr in die Tiefe gehen, da ich die Hausarbeit ja im Fach Soziologie schreibe. Brauche eher einen Überblick.

Jegliche Art von Tipps würden mir sehr weiterhelfen.
Vielen Dank.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da wäre zunächst das aktuelle Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu nennen, etwa hier zu finden und ergänzend die Hochschulabsolventen-Zugangsverordnung ( HSchulAbsZugV ) .

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Mimkry
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank,

das hilft mir schonmal weiter.

Allerdings ist es für mich doch recht schwierig, mich die Gesetze durchzuarbeiten. Hat jemand noch einen Tip für eine kommentierte Zusammfassung.

Vielen Dank.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 17.10.08, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Allerdings ist es für mich doch recht schwierig, mich die Gesetze durchzuarbeiten


Was wollen Sie denn nun genau wissen ?

Evtl. kann man das ja in Kurzform beantworten Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Mimkry
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Also,

genau wissen möchte ich folgendes:

Wie ist die rechtliche Situation ausländischer Studenten nach ihrem Studium in Bezug auf den Aufenthaltsstatus. Meines Wissens haben ausländische Studenten nach Abschluss ihres Studiums noch ein Jahr Zeit, um in Deutschland einen Arbeitsvertrag zu bekommen, der ihnen eine weitere Verlängerung ihres Aufenthaltes ermöglicht. Ich weiß allerdings nicht genau, ob das so stimmt und ich müsste das dann ja auch belegen können.

Durch Gespräche mit ausländischen Absolventen weiß ich, dass es sehr schwierig sein kann einen Arbeitsvertrag zu bekommen, ohne das der Aufenthalt schon gesichert ist. Auf der anderen Seite aber gerade dieser Arbeitsvertrag Voraussetzung für die Aufenthaltsgenehmigung ist.
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Der Jimi
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Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ist doch vollkommen korrekt, was sie schreiben. Smilie

Aufenthalt zur Arbeitssuche: § 16 (4) AufenthG.

Anschliessend die Möglichkeit zum weiteren Aufenthalt bei einem angemessenen Arbeitsplatz:

§ 18 AufenthG i.V.m. § 27 (3) BeschV und der HSchulAbsZugV.

Sofern der Arbeitsplatz dem Studiumsabschluss angemessen ist und die Lohn- und Arbeitsbedingungen ortsüblich bzw. tariflich sind, gibt es keinerlei Probleme.

J.
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