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FALL: ein Baum auf dem Nachbargrundstück ist max 1 Meter vom Grenzzaun entfernt, und schon höher als 2 Meter. Die Höhe von 2 Metern hat er eventuell schon vor 5 Jahren erreicht...
Kann ein neuer Eigentümer des Nachbargrundstücks, der erst seit etwa 2 Jahren Kenntnis von diesem Baum hat, die Entfernung des Baumes noch verlangen?
Gilt die 5-Jahres-Frist ab Kenntniserlangung oder tatsächlich schon ab Überschreiten der 2 Meter? Wie kann der neue Nachbar feststellen, wie lang der Baum schon die 2-Meter-Grenze überschritten hat?
die 5 jahres frist gilt ab planzung. sind 5 jahre ab planzung vergangen kann nichts mehr gemacht werden. der neue eigentümer kauft inkl. dem falsch gepflanzten baum
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