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Grenzabstände v.Bäumen; Verjährung d.nachbarrechtl.Ansprüche

 
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Lautsch
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 14:38    Titel: Grenzabstände v.Bäumen; Verjährung d.nachbarrechtl.Ansprüche Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Eine Frage zu Art. 47, 52 AGBGB

FALL: ein Baum auf dem Nachbargrundstück ist max 1 Meter vom Grenzzaun entfernt, und schon höher als 2 Meter. Die Höhe von 2 Metern hat er eventuell schon vor 5 Jahren erreicht...
Kann ein neuer Eigentümer des Nachbargrundstücks, der erst seit etwa 2 Jahren Kenntnis von diesem Baum hat, die Entfernung des Baumes noch verlangen?

Gilt die 5-Jahres-Frist ab Kenntniserlangung oder tatsächlich schon ab Überschreiten der 2 Meter? Wie kann der neue Nachbar feststellen, wie lang der Baum schon die 2-Meter-Grenze überschritten hat?

Wie ist die Rechtslage?
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erol
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.04.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 17.10.08, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

die 5 jahres frist gilt ab planzung. sind 5 jahre ab planzung vergangen kann nichts mehr gemacht werden. der neue eigentümer kauft inkl. dem falsch gepflanzten baum
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