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Ja, die Manager von der Deutschen Bank werden die einzigen sein, die dann auf ihr Gehalt verzichten muessen. Alle anderen streichen ihr volles Gehalt weiter ein, denn auch ein Eigentuemerwechsel aendert nichts an den Vertragsverhaeltnissen des Managers.
Obwohl ich mich nicht der Illusion hingebe, dass durch eine Ausweitung der Managerhaftung wesentliche Änderungen im Verhalten eintreten werden, habe ich mit Ja gestimmt. Ich bin einfach der Meinung, dass der Gesetzgeber ein Zeichen setzen sollte, welches eine "bis-hierher-und-nicht-weiter-Linie" markiert.
Einhergehen sollte damit allerdings ein generelles Verbot der Sozialisierung der Kosten einer wie auch immer gearteten Risikoversicherung.
Dem Vernehmen nach hat heute Herr Ackerman verkündet, dass er dieses Jahr auf seine Leistungsprämie (wofür auch immer, und in unbekanter Höhe) verzichten will, damit sie seinen Bankmitarbeitern zur Verfügung steht.
Setzt hier jetzt bereits Umdenken ein, oder ist das nur ein Symptom des "Fuchs-Trauben-Phänomens" ?
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Zu dem Thema Ackermann gibt es einen netten Kommentar bei einem Öffentlich Rechtlichen Nachrichten Format
Management ist genauso Volksfern wie es PolitikerInnen sind.
You can fool some people sometimes but you can`t foll all the people all the time...
Zweck der D & O Versicherung ist weniger der Schutz des Managers sondern vielmehr der Schutz des Konzerns. Die Versicherung stellt einen zahlungsfähigen Schuldner dar und gleicht somit die Fehler aus, die ein Manager nicht bezahlen kann. M. verdienen zwar viel Geld, es dürfte jedoch nicht leicht sein, schnell mal 100 Mio. Euro Schadenersatz zu leisten.
Weiter muss definiert werden, was ein "Schaden" überhaupt ist. Wenn der Aufsichtsrat speziellen Richtlinien zugestimmt hat, dass Geld in bestimmter Weise angelegt wird und das Ganze geht schief, dürfte hier nicht der Manager haften müssen, sondern es liegt einfach ein Risiko vor. Dabei ist es logisch, dass höhere Gewinne auch höheres Risiko in sich tragen. Ein klassischer Schaden ist dann gegeben, wenn Geld entgegen bestimmter Richtlinien verwendet wird (Untreue, Bestechung, offensichtliche Fehlentscheidung, Sorgfalt des Kaufmanns). _________________ mfg
Klaus
...
Dem Vernehmen nach hat heute Herr Ackerman verkündet, dass er dieses Jahr auf seine Leistungsprämie (wofür auch immer, und in unbekanter Höhe) verzichten will, damit sie seinen Bankmitarbeitern zur Verfügung steht.
Setzt hier jetzt bereits Umdenken ein, oder ist das nur ein Symptom des "Fuchs-Trauben-Phänomens" ?
Beides ist falsch!
Jeder - mag er auch noch so wenig von Wirtschaft verstehen - kann sich denken, dass der Bonus in diesem Jahr aufgrund fehlender Gewinne ohnehin erheblich niedriger ausfällt oder gar ganz wegfällt.
Und das ist das, auf das Herr Ackermann verzichtet und seinen Mitarbeiter, "die es nötig haben", zukommen lassen möchte.
Deine Frage zeigt also, wie herrlich Du in die Falle, die Herr Ackermann gestellt hat, hereingetappt bist. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 19.10.08, 08:42 Titel:
Wie nennt man doch gleich eine Situation, in der eine Person 2 Wahlmöglichkeiten hat:
Handlung A ist sowieso "Bäh!" (zieht vertragsgemäß die Leistungsprämie ein)
Handlung "nicht-A" (logisches Gegenteil) ist auch "Bäh!" (zieht die Leistungsprämie nicht ein)
Die zeitgenössischen Denkmethoden hatten ganz Gallien erobert. Nein sorry, bis auf Köln... _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Genau das denke ich auch - und die meisten Leute werden drauf reinfallen - und ich sehe hier auch keine symbolische Handlung, sondern wieder nur eine Lüge um sich herauszuwinden.
Eine symbolische Handlung sehe ich insbesondere darin, dass einer der erfolgreichsten Bankvorstände, wenn nicht der erfolgreichste Vorstand, der zurückliegenden Jahre den ersten Schritt macht.
Am 30. Oktober wird der Zwischenbericht zum 30. September 2008 vorgelegt, und ich wage die Prognose, dass sich Herrn Ackermanns Arbeitgeberin deutlich besser geschlagen hat als der Branchendurchschnitt; und Herr Ackermann, im Gegensatz zu vielen seiner Kollegen, tatsächlich Verzicht übt.
Hinzu kommt, dass insbesondere Aktiengesellschaften in den USA Dividenden ausschütten, obwohl sie Milliarden-Verluste machen.
Marc Faber (aka Dr. Doom): "Here’s a plan for Washington DC, tell the banks to stop paying dividends to their shareholders. I went back and looked at just 20 of the top banks, including GS, MS and MER and saw that they are paying out $40 Billion per year out in dividends. The lending rule of thumb is $1 of capital can service $10 of lending. That is $400 Billion in lending capacity that can get freed up. That is more than half of the
Paulson bailout plan and it costs the taxpayer ZERO.”
Daher begrüße ich dies:
"17. Oktober 2008: Finanzinstitute können vom nächsten Montag auf das Finanzmarkt-Rettungspaket zugreifen. Sie müssen dann aber mit harten Auflagen für Gehälter und ihre Ausschüttungspolitik rechnen. Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums für die entsprechende Verordnung, der der F.A.Z. vorliegt, sieht vor, dass die Grundvergütung eine halbe Million Euro nicht überschreiten darf. „Bei Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen gilt eine monetäre Vergütung, die 500 000 Euro pro Jahr übersteigt, als unangemessen“, heißt es darin. Ferner sieht der Entwurf vor, dass „keine rechtlich nicht gebotenen Abfindungen bezahlt werden“. Ferner gilt, dass „Boni und andere in das freie Ermessen des Unternehmens gestellte Vergütungsbestandteile nicht gezahlt werden, solange das Unternehmen Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds in Anspruch nimmt“.
Zur Ausschüttungspolitik sind ebenfalls harte Auflagen geplant. So sieht das geplante Regelwerk vor, „während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme keine Dividenden oder sonstige, vertraglich oder gesetzlich nicht geschuldete Gewinnausschüttungen an Gesellschafter zu leisten“. Dahinter steht der Gedanke: Solange eine Bank Hilfe vom Staat erhält, um ihr Eigenkapital zu stärken, soll dies nicht durch Abflüsse an die Aktionäre unterlaufen werden." (Quelle: F.A.Z.)
Wie nennt man doch gleich eine Situation, in der eine Person 2 Wahlmöglichkeiten hat: [...]
Die zeitgenössischen Denkmethoden hatten ganz Gallien erobert.
Die Griechen haben ihre Dilemmata so weit nach Norden geschleppt?
Zitat:
Nein sorry, bis auf Köln...
... und das Kölsch floss zu dieser Zeit noch ruhig in seinem Flussbett.
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 19.10.08, 11:41 Titel:
Lieber Questor,
aus meiner Sicht überreißen Sie erheblich in Richtung Populismus.
Zum Unternehmensbegriff gehört definitionsgemäß das Gewinnstreben. Unternehmenserfolg wird zumindest zu einem Großteil am Gewinn festgemacht. Und Vorstandsvorsitzende sind längst persönlich im Haftungsrisiko.
Sollen wir denn die Unternehmen verstaatlichen und die Marktwirtschaft ganz abzuschaffen? Die Erfolge sieht man ja bei KfW und IKB.
Oder sollen Unternehmen nur noch einstellen aber nicht mehr entlassen dürfen?
Soll in D der von Ihnen proklamierte Neidfaktor dazu führen, dass persönlicher Erfolg in D generell unanständig wird?
Verstehen Sie mich nicht falsch. Wohlstand verpflichtet. Das denke ich auch. Aber ohne Gewinnstreben keine Gewinne, keine Steuereinnahmen, keine Arbeitsplätze und letztlich keine Sozialleistungen. Die ideologische Scheuklappe sollte m.E. nicht dazu führen, dass wir einen Schritt in die richtige Richtung nicht mehr von einem Schritt in die falsche Richtung unterscheiden können (s.o). _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Interessant, dass Sie es "erfolgreich" nennen, wenn jemand tausende von Arbeitsplätzen in seiner Bank abbaut und selbst jedes Jahr zig Millionen einstreicht.
Herr Ackermann ist ein Angestellter, den von den Eigentümern der Bank bezahlt wird. Was Erfolg ist, definieren diese Eigentümer und in ihrem Sinn scheint Herr Ackermann erfolgreich zu sein, sonst wäre sein Arbeitsverhältnis beendet worden.
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