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Was bitte, passiert mit einemVerein wenn der erste Vorsitz sein Amt niederlegt und schon Jahre kein zweiter Vorsitz existiert.?
Es handelt sich um einen eingetragenen gemeinnützigen Verein.
Herzlichen Dank.
Gibt es da irgendwelche Fristen die einzuhalten sind.
Laut Satzung die ich heute bekommen habe erfolgt die rechtmäßige Kündigung zum Jahresende.
Wenn dieser Vorsitz dieses Amt niederlegt , und gleichzeitig ein anderes noch inne hat, muss er das gesondert kündigen?
ich denke schon, dass man von mehrern ämtern auch bei jedem den rücktritt erklären muss. es wird ja auch jedes einzeln gewählt. außer man sagt, dass man von allen ämtern zurücktritt; passiert ja in der politik recht häufig.
der restvorstand leitet den verein und ist mM umgehend dazu verpflichtet eine außerordentliche MV einzuberufen.
Der "Restvorstand" kann den Verein zwar leiten (i.e. vertreten, sofern noch eine vertretungsberechtigte Teilmenge der Vorstandsmitglieder vorhanden ist), aber er geht dabei ein erhöhtes persönliches Haftungsrisiko ein.
Denn ein nicht vollzählig besetzter Vorstand ist grundsätzlich, also sofern die Satzung nicht explizit etwas anderes bestimmt, beschlussunfähig. Nota bene: Der Vorstand als Organ ist beschlussunfähig, nicht lediglich eine bestimmte Vorstandssitzung. Deshalb hilft auch die häufig zu findende Satzungsbestimmung, dass eine Vorstandssitzung beschlussfähig sei, wenn soundsoviel Vorstandsmitglieder anwesend sind, in einer solchen Situation nicht weiter. Um überhaupt beschlussfähig sein zu können, muss der Vorstand in allen durch die Satzung vorgesehenen Positionen besetzt sein.
Ohne Beschlüsse aber handelt der Vorstand auf eigenes Risiko - die Haftung des Vereines für seine Organe (§ 31 BGB) greift in solchen Fällen nicht, da die Handlungen nicht durch Beschlüsse legitimiert sind.
Es liegt daher im ureigensten persönlichen Interesse der "Restvorstandsmitglieder", dass der Vorstand umgehend wieder vervollständigt wird. Dies muss in einer solchen Situation vordringlichstes Ziel des Restvorstandes sein.
Ist der Vorstand aber soweit "geschrumpft", dass keine zur Vertretung des Vereines berechtigte Teilmenge von Vorstandsmitgliedern mehr vorhanden ist, dann ist der Verein handlungsunfähig. In einer solchen Situation kann der Restvorstand nicht mehr für den Verein handeln. Das einzige, was er dann noch tun darf, ist die Einberufung einer Mitgliederversammlung zwecks Vervollständigung des Vorstandes.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
Ein herzliches Dankeschön für die geballte Information.
So wie es momentan aussieht haben wir einen neuen 1. und 2. Vorsitzenden die auch bestimmt in einer Mitgliederversammlung gewählt werden. Beide wurden schon oft gebeten doch den 2. Vorsitz zu übernehmen. Doch keiner wollte mit dem momentanen 1.Vorsitzenden zusammenarbeiten. So, und nun brauchen wir eine Strategie wie wir den Momentanen dazu
übereden können seine Ämter niederzulegen. Und das bereitet mir arge Bauchschmerzen,
weil politisch aalglatt.
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