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Misstrauensvotum

 
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 17.10.08, 23:04    Titel: Misstrauensvotum Antworten mit Zitat

Kann mir bitte jamand erklären was ein Misstrauensvotum ist das einem Vorstandsmitglied
ausgesprochen werden soll. Konnte weder in der Satzung noch sonst etwas darüber finden.
Vielen Dank im vorraus
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Korund
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Anmeldungsdatum: 09.10.2008
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 17.10.08, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, dass das wohl ein Fall des abs 2 vorliegt.

§_27 BGB
Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands

(1) Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch Beschluß der Mitgliederversammlung.

(2) 1Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung.
2aDie Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, daß ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt;
2bein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 17.10.08, 23:40    Titel: Misstrauensvotum Antworten mit Zitat

Ah, ja
Das heisst soviel wie, der Betroffene müsste dem Verein einen groben Schaden zugefügt haben oder zumindest beabsichtigt haben in Finanzieller Art oder im Ansehen. Könnte man das so sehen?
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Korund
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Anmeldungsdatum: 09.10.2008
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 17.10.08, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

das könnte man so sehen.

kommt auch darauf was die satzung dazu sagt, aber vorsatz oder grobe fahrlässigkeit könnten durchaus darunter fallen.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 18.10.08, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

kommt auf die Satzung an, manchmal genügt es, dass die Mitglieder einfach mit der Arbeit des Vorstandes nicht zufrieden sind und diesen dann abwählen.

Gruß roni
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 12:49    Titel: Misstrauensvotum Antworten mit Zitat

In der Satzung steht: Ein Mitglied kann auf Antrag des Gesammtvorstandes an die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder, ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss kann beantragt werden wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Vereinsinteressen oder Satzungsinhalte verstösst.
Ich konnte mit dem Wort Misstraensvotum nix anfangen, wenn ich das richtig verstanden habe so wollte der erste Vorsitzende einen Ausschluss beantragen.
Mal ganz davon abgesehen daß,das Vorstandsmitglied sich in keinsterweise Vereinsschädigend verhalten hat, ist das vorgehen des 1. Vorsitzenden mehr als fraglich.
Er beantragte( an die Backe schwall) das Ausschlussverfahren bei jedem einzelnen Vorstandmitglied so ganz nebenbei während des Festes.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ein Misstrauensausspruch ist etwas ganz anderes als ein Vereinsausschluss.

Mann kann sein Misstrauen gegen den Vorstand aussprechen und ihn in seiner Eigenschaft als Vorstand dann eben auf einer MGV abwählen ( Mehrheitsverhältnisse siehe Satzung ).
Wenn nun ein Vorstansmitglied abgewählt ist, bedeutet das noch lange nicht, dass er auch aus dem Verein ausgeschlosen ist.

Gruß roni
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 15:01    Titel: Misstrauensvotum Antworten mit Zitat

Ich konnte mit diesem Wort Misstrauensvotum nix anfangen. Da er(1. Vorsitz) das fast allen Vorstandsmitgliedern so nebenbei gesagt hat, gehe ich nun laut Satzung davon aus das er meinte, er stellt einen Antrag auf Ausschließung dieses Vorstandsmitgliedes. Das kann er gerne tun wenn er 1. endlich mal eine Sitzung einberuft 2.Diesen Antrag dort vorbringt.
Dieses Geschwätz noch während des Festbetriebes kommt auch im nachinein einer Hetzkampange gleich und stört den Vereinsfrieden. Des weiteren steht in der Satzung das ein Ausschluß erfolgen kann wenn in grober Weise gegen die Interessen oder Satzungsinhalte verstossen wurde. Das war absolut nicht der Fall.
Dieses Verhalten des 1. Vorsitz ist absolut unmöglich. Wie stellt man das ab?
Tausend Dank an alle
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

gerade der 1 Vorsitzende scheint die Kriterien für einen Vereinsausschluss zu erfüllen ?
Er verhält sich nämlich vereinsschäddigend. Stellt doch mal ein Misstrauensvorum gegen ihn und wählt in einfach ab. Ob man ihn dann noch ausschließen will, könnte von seinem weiteren Verhalten abhängen.

Gruß roni
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roni
Rein rechtlich gesehen mögen sie ja recht haben. Aber ich kann mir nicht vorstellen das jemand in seiner Freizeit für einen Verein arbeitet dessen Vorstand ihm nicht vertraut. So wird das auch der Betroffene sehen. Folge: Dieses Mitglied ist weg.
Ich denke in der heutigen Zeit müsste man sich über jedes aktive Mitglied freuen, man muss es ja nicht lieben. Eine Zusammenarbeit sollte doch aber möglich sein.,zumal die beiden nur auf den seltenen Sitzungen wirklich zusammen sein müssen.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dieses Geschwätz noch während des Festbetriebes kommt auch im nachinein einer Hetzkampange gleich und stört den Vereinsfrieden


Zitat:

Dieses Verhalten des 1. Vorsitz ist absolut unmöglich. Wie stellt man das ab?


mein Vorschlag kam wegen dieser Bemerkungen .

Man könnte mal mit dem Mann reden und ihm erklären, dass er nicht der Liebe Gott im Verein ist, sonder nur der Vorsitzende, und als solcher, wenn er sich nicht an gewisse Satzungspunkte hält, abwählbar und ersätzlich wäre.

Gruß
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hihi einfach abwählen, das hihi bezieht sich auf einfach
Wir müssten auf der beantragten Vorstandsitzung erst mal dazu kommen etwas zu sagen
das ihm gegen den Strich geht. Das kann er nämlich gar nicht leiden. Die Tagesordnung ist voll davon. Was dann abgeht könnte ein Gericht tagelang beschäftigen. Er hat da so gar keine Hemmungen und Benimmregeln.
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Mit diesem Mann kann man nicht reden und erklären, da helfen nur Schüsse vor den Bug.
Ich spiele mit dem Gedanken mir zu Beginn der Sitzung das Wort erteilen zu lassen, und zu verkünden die Sitzung sofort zu verlassen wenn gebrüllt, beschimpft, beleidigt wird.
Ich denke das sich noch zwei weitere Vorstandsmitglieder dem anschließen. Wäre das eine durchführbare Strategie? Verstosse ich damit gegen irgendeine Regel?
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