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Muss ich zahlen?

 
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paul1990
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Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 22:03    Titel: Muss ich zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo ich habe letztens un einem einkaufszentrum eine karte ausgefüllt, wo ich ein auto oder egld hätte gewinnen können. dabei muste ich kontonummer,adresse und alles aufschreiben und in die scheibe von einem auto stecken.
einige wochen später meldeten sich leute per telefon und meinten zu mit,dass ich in der engeren wahl bin und dass das belohnt werden soll.dann wurde mir angeboten,dass ich 2 reisegutscheine im wert von je 100€ bekomme, wenn ich eine zeitschrift abboniere.dabei sagte man mir ich könne meinen bereits getätigten urlaub damit abbezahlen und dass ich dann halt 200 € sparen kann.aber auf dem gutschein steht,dass man keinen urlaub erstatet bekommt der schon getätigt wurde und dass nur 6% des gesamtpreises des urlaubs dadurch bezahlt werden. heist ich müste einen urlaub für 600€ buchen..und das als azubi mit einem gehalt von 300 euro im monat.

nun wollte ich wissen ob ich das bezahlen muss,oder ob ich irgendwie zur bank gehen kann und für die firma oder was das sein soll das konto unzugänglich machen kann.
wenn ja hätte das konsequenzen??oder nicht weil die mir ja was anderes am telefon erzählt haben.

wie ist die rechtslage??
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du diesen Urlaub für 600 Euro nicht gebucht hast, dann gibt es dafür auch nichts zu zahlen, die 'Gutscheine' verfallen dann einfach. Das Zeitschriften-Abo bleibt dir aber erhalten, und du wirst das auch bezahlen müssen, es sei denn, du könntest nachweisen, dass man dich arglistig getäuscht hat. Das dürfte aber kaum möglich sein.
Solltest du das Konto sperren, was durchaus möglich ist, dann werden sich binnen kürzester Zeit Mahnungen und lästige Schreiben von Inkassounternehmen im Briefkasten finden, wodurch die Kosten dann deutlich steigen.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 09:04    Titel: Re: Muss ich zahlen? Antworten mit Zitat

paul1990 hat folgendes geschrieben::
... wenn ich eine zeitschrift abboniere.
Und?
Haben sie eine Zeitung abonniert?
Wenn ja, werden sie das Abo wohl für die Mindestvertragsdauer bezahlen müssen.
Schnellstens kündigen, sicherheithalber Einschreiben Rückschein, damit mans auch beweisen kann.

Ob sie sie Reisegutscheine einlösen wollen / können steht auf einem anderen Blatt.

Wenn damit nur neue Urlaube bezahlt werden können - dann ist das eben so.
Und wenn nur 6% der Reisesumme damit abgegolten werden können, dann ist das eben so.

Fazit: vor Unterschreiben von irgendwas erst lesen und verstehen.

hws
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

naja, wenn der Betroffene unter 18 ist, dann hätten die Eltern dem Abonnement zustimmen müssen. Also, wie alt ist er?
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mitternächtliche Grüße.


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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 22:40    Titel: Re: Muss ich zahlen? Antworten mit Zitat

paul1990 hat folgendes geschrieben::

aber auf dem gutschein steht,dass man keinen urlaub erstatet bekommt der schon getätigt wurde und dass nur 6% des gesamtpreises des urlaubs dadurch bezahlt werden. ....


Hallo,

so wie ich das sehe, hat er die Zeitschrift schon abonniert und nun den Gutschein in der Hand


Vielleicht ist´s ja eine PC-Zeitschrift in welcher erklärt wird, wie man eine defekte "Shift-Taste" wieder zum Leben erwecken kann Winken



MfG
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 22:50    Titel: Re: Muss ich zahlen? Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
paul1990 hat folgendes geschrieben::

aber auf dem gutschein steht,dass man keinen urlaub erstatet bekommt der schon getätigt wurde und dass nur 6% des gesamtpreises des urlaubs dadurch bezahlt werden. ....


Hallo,

so wie ich das sehe, hat er die Zeitschrift schon abonniert und nun den Gutschein in der Hand
Es scheint so. Wenn der Knabe aber minderjährig ist, hat er gar nichts abonniert. Der Vertrag ist dann so lange unwirksam, bis die Eltern zugestimmt haben.

Zitat:
Vielleicht ist´s ja eine PC-Zeitschrift in welcher erklärt wird, wie man eine defekte "Shift-Taste" wieder zum Leben erwecken kann Winken
Dafür brauch' ich keine Zeitschrift, sondern Kontaktspray.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dafür brauch' ich keine Zeitschrift, sondern Kontaktspray.

Wenn man mit einer Dose auf die Tastatur haut, geht aber eher was kaputt, als wenn man das mit einer Zeitschrift macht. Cool
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

blonde Mantafahrer unterwegs?
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 06:31    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Paul1990 hat folgendes geschrieben::
wenn ich eine zeitschrift abboniere.


nach dieser Lesart hat er noch nichts abonnniert.

Wir wissen immer noch nicht ob @Paul1990
a) minderjähtig ist,
b) das Abo bestellt hat.

mano
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blossomy
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Anmeldungsdatum: 15.04.2007
Beiträge: 96
Wohnort: bei pooh zuhause

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Meinem Sohn ist das Gleiche passiert. Wir haben den Zeitschriftenversand angeschrieben,um eine Kopie der Einzugermächtigung und um eine Kopie des Auftrags gebeten und falls sie dem nicht nachkommen würden müssten wir von einem Betrugsversuch ausgehen und den Rechtsanwalt einschalten.
Eine Woche später kam eine Stornierungsbestätigung. Cool
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paul1990
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

nein ich bin volljährig und ich habe dummer weise schon abboniert
@blossomy:das muss ich mal auch versuchen
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Spar dir das Porto. Die Drohung funktioniert nämlich nur, wenn man wirklich keinen Auftrag erteilt hat.
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paul1990
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Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

aber es ist doch so, dass ich nciht unterschrieben habe, ich habe für das gewinnspiel unterschrieben und daher haben die auch die kontonummer, aber für das abo wurde nur mündlich zugesagt. kann ich dann nciht abbrechen?sagen dass ich das nie gemacht habe
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Auch mündliche Verträge sind einzuhalten, sonst gäb's bei keinem Bäcker ein Brötchen ohne Unterschrift.

- Ob die das Zustandekommen beweisen können, ist natürlich eine ganz andere Frage.
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kaik
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Anmeldungsdatum: 17.02.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

paul1990 hat folgendes geschrieben::
dabei sagte man mir ich könne meinen bereits getätigten urlaub damit abbezahlen und dass ich dann halt 200 € sparen kann.aber auf dem gutschein steht,dass man keinen urlaub erstatet bekommt der schon getätigt wurde und dass nur 6% des gesamtpreises des urlaubs dadurch bezahlt werden. heist ich müste einen urlaub für 600€ buchen


Nur der Vollständigkeit halber: Um die beiden Gutscheine wirklich voll ausschöpfen zu können, muss der Gesamtpreis des Urlaubs mindestens € 3333,33 betragen.
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