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Verfasst am: 17.09.08, 22:03 Titel: Muss ich zahlen?
Hallo ich habe letztens un einem einkaufszentrum eine karte ausgefüllt, wo ich ein auto oder egld hätte gewinnen können. dabei muste ich kontonummer,adresse und alles aufschreiben und in die scheibe von einem auto stecken.
einige wochen später meldeten sich leute per telefon und meinten zu mit,dass ich in der engeren wahl bin und dass das belohnt werden soll.dann wurde mir angeboten,dass ich 2 reisegutscheine im wert von je 100€ bekomme, wenn ich eine zeitschrift abboniere.dabei sagte man mir ich könne meinen bereits getätigten urlaub damit abbezahlen und dass ich dann halt 200 € sparen kann.aber auf dem gutschein steht,dass man keinen urlaub erstatet bekommt der schon getätigt wurde und dass nur 6% des gesamtpreises des urlaubs dadurch bezahlt werden. heist ich müste einen urlaub für 600€ buchen..und das als azubi mit einem gehalt von 300 euro im monat.
nun wollte ich wissen ob ich das bezahlen muss,oder ob ich irgendwie zur bank gehen kann und für die firma oder was das sein soll das konto unzugänglich machen kann.
wenn ja hätte das konsequenzen??oder nicht weil die mir ja was anderes am telefon erzählt haben.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 18.09.08, 08:18 Titel:
Wenn du diesen Urlaub für 600 Euro nicht gebucht hast, dann gibt es dafür auch nichts zu zahlen, die 'Gutscheine' verfallen dann einfach. Das Zeitschriften-Abo bleibt dir aber erhalten, und du wirst das auch bezahlen müssen, es sei denn, du könntest nachweisen, dass man dich arglistig getäuscht hat. Das dürfte aber kaum möglich sein.
Solltest du das Konto sperren, was durchaus möglich ist, dann werden sich binnen kürzester Zeit Mahnungen und lästige Schreiben von Inkassounternehmen im Briefkasten finden, wodurch die Kosten dann deutlich steigen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Verfasst am: 18.09.08, 09:04 Titel: Re: Muss ich zahlen?
paul1990 hat folgendes geschrieben::
... wenn ich eine zeitschrift abboniere.
Und?
Haben sie eine Zeitung abonniert?
Wenn ja, werden sie das Abo wohl für die Mindestvertragsdauer bezahlen müssen.
Schnellstens kündigen, sicherheithalber Einschreiben Rückschein, damit mans auch beweisen kann.
Ob sie sie Reisegutscheine einlösen wollen / können steht auf einem anderen Blatt.
Wenn damit nur neue Urlaube bezahlt werden können - dann ist das eben so.
Und wenn nur 6% der Reisesumme damit abgegolten werden können, dann ist das eben so.
Fazit: vor Unterschreiben von irgendwas erst lesen und verstehen.
naja, wenn der Betroffene unter 18 ist, dann hätten die Eltern dem Abonnement zustimmen müssen. Also, wie alt ist er? _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Verfasst am: 18.09.08, 22:40 Titel: Re: Muss ich zahlen?
paul1990 hat folgendes geschrieben::
aber auf dem gutschein steht,dass man keinen urlaub erstatet bekommt der schon getätigt wurde und dass nur 6% des gesamtpreises des urlaubs dadurch bezahlt werden. ....
Hallo,
so wie ich das sehe, hat er die Zeitschrift schon abonniert und nun den Gutschein in der Hand
Vielleicht ist´s ja eine PC-Zeitschrift in welcher erklärt wird, wie man eine defekte "Shift-Taste" wieder zum Leben erwecken kann
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Verfasst am: 18.09.08, 22:50 Titel: Re: Muss ich zahlen?
Elektrikör hat folgendes geschrieben::
paul1990 hat folgendes geschrieben::
aber auf dem gutschein steht,dass man keinen urlaub erstatet bekommt der schon getätigt wurde und dass nur 6% des gesamtpreises des urlaubs dadurch bezahlt werden. ....
Hallo,
so wie ich das sehe, hat er die Zeitschrift schon abonniert und nun den Gutschein in der Hand
Es scheint so. Wenn der Knabe aber minderjährig ist, hat er gar nichts abonniert. Der Vertrag ist dann so lange unwirksam, bis die Eltern zugestimmt haben.
Zitat:
Vielleicht ist´s ja eine PC-Zeitschrift in welcher erklärt wird, wie man eine defekte "Shift-Taste" wieder zum Leben erwecken kann
Dafür brauch' ich keine Zeitschrift, sondern Kontaktspray. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 19.09.08, 00:05 Titel:
Zitat:
Dafür brauch' ich keine Zeitschrift, sondern Kontaktspray.
Wenn man mit einer Dose auf die Tastatur haut, geht aber eher was kaputt, als wenn man das mit einer Zeitschrift macht. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 15.04.2007 Beiträge: 96 Wohnort: bei pooh zuhause
Verfasst am: 19.09.08, 08:24 Titel:
Hallo
Meinem Sohn ist das Gleiche passiert. Wir haben den Zeitschriftenversand angeschrieben,um eine Kopie der Einzugermächtigung und um eine Kopie des Auftrags gebeten und falls sie dem nicht nachkommen würden müssten wir von einem Betrugsversuch ausgehen und den Rechtsanwalt einschalten.
Eine Woche später kam eine Stornierungsbestätigung.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 21.09.08, 09:58 Titel:
Spar dir das Porto. Die Drohung funktioniert nämlich nur, wenn man wirklich keinen Auftrag erteilt hat. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
aber es ist doch so, dass ich nciht unterschrieben habe, ich habe für das gewinnspiel unterschrieben und daher haben die auch die kontonummer, aber für das abo wurde nur mündlich zugesagt. kann ich dann nciht abbrechen?sagen dass ich das nie gemacht habe
dabei sagte man mir ich könne meinen bereits getätigten urlaub damit abbezahlen und dass ich dann halt 200 € sparen kann.aber auf dem gutschein steht,dass man keinen urlaub erstatet bekommt der schon getätigt wurde und dass nur 6% des gesamtpreises des urlaubs dadurch bezahlt werden. heist ich müste einen urlaub für 600€ buchen
Nur der Vollständigkeit halber: Um die beiden Gutscheine wirklich voll ausschöpfen zu können, muss der Gesamtpreis des Urlaubs mindestens € 3333,33 betragen.
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